Einsatz von Nachtsichtgeräten Genehmigung durch Landratsamt

G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ich muss dieses Thema nochmal aufwärmen: Die "Beauftragungen" werden zahlreicher, zumindest wenn man im WH Forum aktiv liest, mehren sich die Zahl der Leute, die offiziell von Erfahrungen mit Vorsatzgeräten berichten (und dies vermutlich auch - dank Beauftragung - ganz legal tun können).

Frage: Für die aktuelle Regelung in mit der Beauftragung in Bayern: Welche Haftungsprobleme ergeben sich für die Behörde, wenn sie einen Revierinhaber offiziell beauftraten Vorsatzgeräte zu nutzen? Bleibt das einfach gesagt bei der Aussage "der Jäger ist für seinen Schuss selbst verantwortlich", oder würde im Fall eines Unfalls, bei dem ein Jäger ein Beauftragung der Behörde besitzt, die Behörde auch in irgendeiner Art (mit)haften?
Wer hat den Schuss abgegeben?
Richtig.
Der ist verantwortlich!
 

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