Schalldämpfer bei der Jagdausübung (!) verboden.
Kauf eines SD ist dem Kauf der Waffe gleichgestellt! Ergo müsste man den SD für die LW eintragen lassen und den SD für die KW beantragen!
;-)
EDIT:
Hamburg
in niedersachsen ist die jagd mit sd verboten.
siehe §24 landesjagdgesetz.
mir scheint, du kennst das landesjagdgestz des saarlandes nicht.
$32
die Jagd unter Verwendung von Sprengstoffen, elektrischem Strom, Schusswaffen mit Schalldämpfern, Tonwiedergabegeräten oder von Arznei-, Betäubungs- oder Lähmungsmitteln auszuüben; die Jagdbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dem Verbot der Verwendung von Arznei-, Betäubungs- oder Lähmungsmitteln sowie von Schalldämpfern zulassen;
sd sind also nur in begründeten einzelfällen zugelassen
In Baden-Württemberg und Hessen nicht landesjagdrechtlich verboten.
In Bayern verboten.
Österreich verbietet im WG den SD. Der Besitz zieht u.a. den Entzug der Jagdkarte mit sich.
(zusammenkopieraktion von verschiedenen WUH-Seiten)
[ 14. November 2005: Beitrag editiert von: DJT ]