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ja, leuchtet ein, ergo: muss ich Ihm die Waffe laden!?Der Umgang mit nacktem Treibladungspulver erfordert aber gesonderte Fachkunde (§27) die der Kollege nicht hat.
D.T.
ja, leuchtet ein, ergo: muss ich Ihm die Waffe laden!?Der Umgang mit nacktem Treibladungspulver erfordert aber gesonderte Fachkunde (§27) die der Kollege nicht hat.
Ja.Wie ist Pyrodex rechtlich? Wie Schwarzpulver?
..... ist bei mir auch so.Pyrodex hat man mir wiederum in NRW problemlos eingetragen.
Hat er !Bevor du dir Gedanken machst, ob dein Kumpel schiessen darf. Mach dir erst Gedanken ob der Jagdstand eine Genehmigung für Schwarzpulverschiessen hat.
Ja.ja, leuchtet ein, ergo: muss ich Ihm die Waffe laden!?
D.T.
Für Kartuschen / Fertige Mun gelten andere Regularien wie für das Händeln mit Schwarzpulver.Ich bin zusätzlich noch in zwei schützenvereinen, wenn dort ein öfentliches Preisschießen/ Königsschießen ausgerichtet wird, darf jeder Bürger schießen, die Mun ( .22lfb ) kaufen soviel er möchte.
.... ist bekannt, deshalb schrieb ich in " Pulverröhrchen abgewogen".Wen du SP auf dem Stand Hantieren willst; muß das eh vorher in Einzelladungen vorher abgewogen werden; L
dann muß ich seine Einschüssige laden und Ihm zum Schuß übergeben, werde ich dann wohl auch machen müssen.Will ein Gast schießen; muß ein Inhaber der Berechtigung § 27 SprengG mit Erweiterung auf Schwarzpulver ( ist auch nicht in jedem Widerladerschein mit drin sondern muss extra Beantragt und die Eignung im Widerladerlehrgang mit Prüfung belegt werden.) ihmn Die Waffe für dsen Einzelschuss oder bei Vorderladerrevolver für eine Serie geladen werden; und bei Sicherheit nach Standteinnahme darf erst das Zündmüttel ( Piston oder Zündkraut auf Steinschloss) eingesetzt werden.