einschüssige perk.-Pistole & Pulvererwerb

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12 Feb 2011
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Erfordert nicht nur Sachkunde mit SP sondern auch die eingetragene Erlaubnis im "Pulverschein" Vorderladerwaffen laden zu dürfen. So steht es jedenfalls in meinem Schein drin. Wobei noch ein extra Eintrag für Schwarzpulverpatronen drin steht. So in NRW jedenfalls.
Das Bedurfnis ist nur gegeben wenn regelmäßig am Schießen mit Vorderladerwaffen teilgenommen wird. Eine SP-Patronenwaffe für die Jagd reicht auch für den Eintrag das das Laden von Patronen mit SP erlaubt ist.
 
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OT- wenn ich daran denke wie wir als Kinder am 1. Januar die Blindgänger eingesammelt haben... aufgeschnitten... Pulver getrocknet... und recycled haben... 🥃
Wie ist Pyrodex rechtlich? Wie Schwarzpulver?
 
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Wie ist Pyrodex rechtlich? Wie Schwarzpulver?
Ja.
Hatte dazu mit dem Pulver-Müller mal vor vielen Jahren einen Mailaustausch. Ich hab "gedacht" ich könnte so auf 27er Pulver kaufen für meinen Vorderlader. Geht aber nicht.
Wobei ich von bestimmten LRAs gehört hab, dass die das eintragen. Da kein "echtes" BP. Aber mein Händler verkauft mir das Zeug nicht.
 
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Pyrodex hat man mir wiederum in NRW problemlos eingetragen. Hat mir aber nicht besonders gefallen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Bevor du dir Gedanken machst, ob dein Kumpel schiessen darf. Mach dir erst Gedanken ob der Jagdstand eine Genehmigung für Schwarzpulverschiessen hat.
 
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29 Aug 2003
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ja, leuchtet ein, ergo: muss ich Ihm die Waffe laden!?
D.T.
Ja.
So wurde mir vor über 20 Jahren auch das Schießen beigebracht.
Mein "Ausbilder" hat die Pistole mit Pulver und Kugel bestückt, mir übergeben, und ich hab dann das Zündhütchen aufgesetzt und geschossen.
Mit den so erworbenen Übungsnachweisen hab ich mein "Bedürfnis" für den §27 Schein nachgewiesen, weit vor WBK und Jagdschein
 
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Ich bin zusätzlich noch in zwei schützenvereinen, wenn dort ein öfentliches Preisschießen/ Königsschießen ausgerichtet wird, darf jeder Bürger schießen, die Mun ( .22lfb ) kaufen soviel er möchte.
Für Kartuschen / Fertige Mun gelten andere Regularien wie für das Händeln mit Schwarzpulver.
Wen du SP auf dem Stand Hantieren willst; muss das eh vorher in Einzelladungen vorher abgewogen werden; Laden aus der Pulverflasche und Stand ist nicht. Nicht mal zum Böllern.

Will ein Gast schießen; muss ein Inhaber der Berechtigung § 27 SprengG mit Erweiterung auf Schwarzpulver ( ist auch nicht in jedem Widerladerschein mit drin sondern muss extra Beantragt und die Eignung im Widerladerlehrgang mit Prüfung belegt werden.) ihm Die Waffe für dessen Einzelschuss oder bei Vorderladerevolver für eine Serie geladen werden; und bei Sicherheit nach Standeinnahme darf erst das Zündmittel ( Piston oder Zündkraut auf Steinschloss) eingesetzt werden. Wie das mit Luntenschloss ist entzieht sich meiner Kenntnis; ich habe allerdings noch keinen Standt gesehen wo Luntenschloße erlaubt waren.

Bei Patronenmunition ist dem Gastschützen nicht Mehr Munition auszuhändigen als er auch Nutzen will ( Serien); der Verbrauch muss Kontrolliert werden. Wer Komplette Gebinde abgibt; und nicht Prüft ob die auch Verbraucht sind; ist Haftbar. Das ist Aufgabe der Schießwarte.

Das ist das derzeitige Regelwerk; Äußerungen wie " bei uns wird das aber anders gemacht" sind nicht Zielführend und bringen nur Verdruss.

Stände wo das nicht eingehalten wird; verlasse ich. Ich möchte nicht im Schussbuch dieser Stände stehen wo u.U. Munition in falsche, daher Unberechtigt Hände gelangen kann. Das ist für alle die Auf einem Schießstand sind der Super Gau.
 
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28 Jan 2019
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Wen du SP auf dem Stand Hantieren willst; muß das eh vorher in Einzelladungen vorher abgewogen werden; L
.... ist bekannt, deshalb schrieb ich in " Pulverröhrchen abgewogen".
Will ein Gast schießen; muß ein Inhaber der Berechtigung § 27 SprengG mit Erweiterung auf Schwarzpulver ( ist auch nicht in jedem Widerladerschein mit drin sondern muss extra Beantragt und die Eignung im Widerladerlehrgang mit Prüfung belegt werden.) ihmn Die Waffe für dsen Einzelschuss oder bei Vorderladerrevolver für eine Serie geladen werden; und bei Sicherheit nach Standteinnahme darf erst das Zündmüttel ( Piston oder Zündkraut auf Steinschloss) eingesetzt werden.
dann muß ich seine Einschüssige laden und Ihm zum Schuß übergeben, werde ich dann wohl auch machen müssen.
D.T.
 
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In D braucht es halt für alles einen Schein (Nachweis). Da ich an der Grenze zu Frankreich lebe kann ich sagen das dort der Erwerb mehrschüssiger Vorderladerwaffen als auch Schwarzpulver ab 18 Jahren noch möglich war als bei uns längst die gelbe WBK und der 27er mit Zusatzeintrag erforderlich war. Übrigens muss auch der Saubermacher eines Schwarzpulverschießstandes im Besitz eines entsprechenden Nachweises sein. Er hat dann nämlich mit eventuell unverbrannten Restpulvermengen Umgang...

Gerade bei Perkussionswaffen ist eine entsprechende Unterrichtung aber auch angebracht. Da sind schon ganz dumme Unfälle damit geschehen.
 
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1 Okt 2012
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Der Erlaubnisinhaber muß dem Nichterlaubnisinhaber die Waffe laden. Und zwar in einem dafür vorgesehenen Bereich, auf keinen Fall am eigentlichen Schützenstand. Die einzelnen SP-Ladungen müssen in dafür vorgesehenen Behältnissen sein. Danach geht der Erlaubnisinhaber mit der Waffe, die Mündung nach oben, zum Schützenstand und übergibt sie dem Schützen, Mündung Richtung Zielscheibe. Dieser setzt das Zündhüdchen auf und schießt. Der Erlaubnisinhaber bleibt die ganze Zeit unmittelbar beim Schützen und beobachtet die ganze Prozedur.
 

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