[Hessen] Einsicht in das Jagdkataster

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Ich jage in einem Revier mit > 400 Genossen. Die meisten Kleinparzellige Dörfler die nie was mit den Flächen machen. Habe ich ein Problem bzw. Anliegen (z.B. kann ich da etwas freischeiden, halt wenn es das übliche übersteigt, sonst würde man nicht fragen, oder Bock/Kanzelposition) , dann frage ich den Jagdvorstand. Anruf und gut ist. Wir werden auch zu der Genossenschaftsversammlung eingeladen, klären ggf. die Dinge die wir vorhaben dort ab. Meist gibt es ja nicht viel zu klären und mit dem Anruf wurde ja schon alles erledigt.
Will ich wirklich wissen wem eine Parzelle gehört, bekomme ich das auch auf diesem Weg raus.
 

Wheelgunner_45ACP

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Was beispielsweise in Bayern geht, der Bereich wurde willkürlich gewählt:


Stellt man da auf "Luftbild mit Parzellenkarte" sieht man bei geeigneten Maßstab die Parzellen wie im Grundbuch eingetragen Allerdings ohne der Nummer der Besitzer und auch nur ohne irgendwelcher jagdlicher Ausgleichsflächen.
 
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2 Aug 2017
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Hallo,
vielen Dank für die Infos.
Die rechtliche Seite wird im Detail wieder sehr komplex. Eine Liste der Eigentümer macht das praktische Leben für den Pächter einfacher, gerade wenn es viele kleinteilige Flächen gibt (knapp 100 Eigentümer, kleinste Fläche 15qm!), wo es auch öfters zu einem Eigentümerwechsel kommt. Aufgrund Corona ist das mit der Dorfkneipe aktuell ja schwierig als Pächter alles mitzubekommen.
Ich schaue mal, ob wir hier zu einer praktischen Lösung kommen!
Gruß
Jürgen
 
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Die Revierkarte steht am Anfang jeder Hegebemühung.

Eine Revierkarte ist etwas anderes als ein Jagdkataster!

Hierzu gehört auch die Kenntnis, wem welche Flächen gehören

Nein! nicht grundlos und pauschal!

und wer sie bewirtschaftet.

Das schon eher, das steht aber sowieso nicht im Kataster...

Natürlich kann man sich diese Informationen mühsam zusammentragen -

Wenn ich eine konkrete Frage zu einem noch konkreteren Flurstück habe, erhalte ich vom Katasteramt die entsprechende Information über den Eigentümer, ferrdisch.
Ein pauschaler Überblick über die Eigentumsverhältnisse steht dem JAB weder zu - noch ist er in irgendeiner Art und Weise zur Jagdausübung hilfreich oder sinnvoll!

Ansonsten ist z.B. in allen Wildschadensfragen sowieso der Geschädigte in der Beweispflicht - und dazu gehört im Zweifel auch der Nachweis der Berechtigung der Forderung.

oder sie eben zu Pachtbeginn vom Jagdvorstand bekommen und damit viel Zeit und Arbeit sparen.

Der Jagdvorstand ist dazu gar nicht befugt, die Weitergabe derartiger Daten verstößt gegen die DSGVO, stellt eine Straftat dar und kein Jagdvorstand mit einem geringen Anteil an Restverstand wird sich auf sowas einlassen.

Ich habe z.B. noch eine alte Flurstückskarte von der Flurbereinigung. Da sind die Besitzer nicht namentlich, sondern als Nummern angeführt. Wer 1+1 zusammen zählen kann, weiß dann auch, wem was gehört.

Ich würde vom Jagdvorstand diese Informationen einfordern, aber nicht "offziell". Du hast die Infos, aber ausdrücklich nicht von denen.

Dumme Idee, s.o.!
 
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Meine alter Herr hat in Jahrzehnten seines Pachtverhältnisses sicherlich nicht einmal Bedarf und Notwendigkeit der Einsicht eines"Jagdkatasters" gesehen, wohl aber eine stimmige und aktuelle Revierkarte mit den Jagdbezirksgrenzen eingefordert, die sicherlich Vertragsbestandteil ist.

Wenn die Vermittlung betr. pers. Kontakt des Pächters mit einzelnen Jagdgenossen gewünscht wird, so sollte auch das eine Aufgabe des JG Vorstands sein.
 
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Die Sache mit dem Kataster ist schon so wie von einigen beschrieben - siehe Datenschutz Grundverordnung.

Was machbar ist, sind Revierkarten und anonymisierte Schlag- sowie Flurkarten.

Letztere bekommst Du bequem Online, mitunter gegen eine geringe Gebühr.

Revierkarten sind noch einfacher zu bekommen, insbesondere dann, wenn Du rührige Jagdgenossen hast, welche ganz klar die aus der bejagbaren Fläche entnommenen Flurstücke dokumentieren wollen.

Es ist keine gute Idee sich wegen einer Katasterkarte die Jagdgenossen zum Feind zu machen wenn man hier auf ein vermeintliches Anrecht pocht.

Zudem können sich binnen eines Jahres in der landwirtschaftliche Pacht sehr schnell die Verhältnisse ändern - das haben wir hier im Landkreis gerade sehr stark durch (verstorbener Pächter, oder verstorbener Verpächter und die Erbengemeinschaft löst den Pachtvertrag wegen Eigenbedarf, "unsachgemäße" Bewirtschaftung der Flächen und der Verpächter will das nicht mehr usw.)
 
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Es geht doch schon viel profaner los - ich möchte eine Ansitzeinrichtung aufstellen, an der Wegkreuzung XY drei Meter im Flurstück VCV. Hierzu will ich mir die Zustimmung des Grundeigentümers einholen. Wie erfahre ich denn nun, wem das Flurstück VCV gehört, sprich - wen ich fragen muss?
Wenn der (angebliche) Datenschutz verhindert, dass ich an diese Information komme - wie kommt dann ein wildschadensgeschädigter Landwirt an die Daten des Jagdpächters? Gilt für Jagdpächter der Datenschutz nicht?
 
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Es geht doch schon viel profaner los - ich möchte eine Ansitzeinrichtung aufstellen, an der Wegkreuzung XY drei Meter im Flurstück VCV. Hierzu will ich mir die Zustimmung des Grundeigentümers einholen. Wie erfahre ich denn nun, wem das Flurstück VCV gehört, sprich - wen ich fragen muss?
Wenn der (angebliche) Datenschutz verhindert, dass ich an diese Information komme - wie kommt dann ein wildschadensgeschädigter Landwirt an die Daten des Jagdpächters? Gilt für Jagdpächter der Datenschutz nicht?
Das geht wohl nur über den Vorsitzenden der JG.
 
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Es geht doch schon viel profaner los - ich möchte eine Ansitzeinrichtung aufstellen, an der Wegkreuzung XY drei Meter im Flurstück VCV. Hierzu will ich mir die Zustimmung des Grundeigentümers einholen. Wie erfahre ich denn nun, wem das Flurstück VCV gehört, sprich - wen ich fragen muss?
Wenn der (angebliche) Datenschutz verhindert, dass ich an diese Information komme - wie kommt dann ein wildschadensgeschädigter Landwirt an die Daten des Jagdpächters? Gilt für Jagdpächter der Datenschutz nicht?
Der Landwirt braucht deine Adresse gar nicht. Er meldet den Wildschaden beim Jagdvorstand oder wie bei uns, der Gemeinde an und fertig. Den Rest erledigt der Vorstand.
Selbst wenn ich eine Kanzel stellen will gehe ich mit der Parzellen Nr. zur Gemeinde und fertig.
Hier bei uns gibt es Leute die haben Wiesen geerbt und wissen nicht mal wo unser Dorf überhaupt ist.
 
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Es geht doch schon viel profaner los - ich möchte eine Ansitzeinrichtung aufstellen, an der Wegkreuzung XY drei Meter im Flurstück VCV. Hierzu will ich mir die Zustimmung des Grundeigentümers einholen. Wie erfahre ich denn nun, wem das Flurstück VCV gehört, sprich - wen ich fragen muss?
Wenn der (angebliche) Datenschutz verhindert, dass ich an diese Information komme - wie kommt dann ein wildschadensgeschädigter Landwirt an die Daten des Jagdpächters? Gilt für Jagdpächter der Datenschutz nicht?
Vor einem konkreten Anliegen, z.B, das Aufstellen einer festen Ansitzeinrichtung wirst Du die Eigentümerdaten bekommen und mit ihm Dein Vorhaben absprechen / genehmigen können.
Ohne konkreten Anlass pauschal Daten zu erfragen / zu erhalten ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.
Das sieht von der anderen Seite aus betrachtet gleich aus. Bemerkt der Landwirt / Forsteigentümer erste Schäden kann er über die JG / Gemeinde sicher Deine Erreichbarkeit erhalten um ggfs. Schutzmaßnahmen abzusprechen. Ist am Ende recht einfach. Da dieser Personenkreis i.d.R. Jagdgenossen sind, sollte ihnen der /die Revierpächter aber in aller Regel eh bekannt sein.

wipi
 
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In Bayern könntest Du über den Umweg Jagdgenosse im betreffenden Revier zu werden an die gewünschten Daten problemlos kommen (siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-5646?hl=true ).
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich dort aber aus der Satzung der Jagdgenossenschaft. Der entsprechende Passus ist allerdings Pflicht in Bayern (durch Mustersatzung vorgegeben).

Die DSGVO wird dort durch die Zwangsmitgliedschaft des Grundstückseigentümers in einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Jagdgenossenschaft) ausgehebelt.
Wenn ich das Urteil richtig interpretiere dürfte es für einen Jagdpächter, der nicht gleichzeitig auch Mitglied in der Jagdgenossenschaft ist, aber auch in Bayern nur schwer möglich sein, an Kopien des Jagdkatasters zu kommen.

Vergleichbares habe ich allerdings für Hessen bis dato nicht finden können.

Man sieht aber daran, dass auch die heilige Kuh der DSGVO noch nicht alles verhindert.
 
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Mal eine praktische Frage - ich habe wirklich keine Ahnung: Wenn jemand Wildschaden bezahlt haben möchte, wie kann ich überprüfen ob es überhaupt sein Grundstück ist ? Einfach der Behörde überlassen?

Bzw. ich will einen E-Zaun aufstellen und kenne nicht alle Bauern. Wie komme ich offiziell an den zugehörigen Bewirtschafter ? Also ohne in die Dorfkneipe zu gehen und am Stammtisch zu fragen.
Für Wildschaden

ist die Jagdgenossenschaft zuständig. Wenn Du es genau wissen willst, werden die JG mitteilen, ob die Forderung von Max Mustermann bzgl. des Schadensortes berechtigt ist. Den Rest regelst Du mit dem Geschädigten oder mit dem Wildschadensschätzer.

Gruß,

Mbogo
 
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge einzeln gelesen, aber ich meine das gehört ohnehin zum Pachtvertrag.
 

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