[Hessen] Einsicht in das Jagdkataster

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Auszug: "Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis der Grundstücke (Jagdkataster) aufzustellen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. In einer Karte, von der eine Ausfertigung dem Jagdpachtvertrag beizufügen ist, sind die Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes einzuzeichnen und die befriedeten Bezirke kenntlich zu machen. Verzeichnis und Karte sind auf dem neuesten Stand zu halten."
 

Wheelgunner_45ACP

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Auszug: "Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis der Grundstücke (Jagdkataster) aufzustellen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden. In einer Karte, von der eine Ausfertigung dem Jagdpachtvertrag beizufügen ist, sind die Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes einzuzeichnen und die befriedeten Bezirke kenntlich zu machen. Verzeichnis und Karte sind auf dem neuesten Stand zu halten."
Da steht nur, dass der Pächter Anspruch auf eine Gesamtkarte der Grenzen hat. Wie sich die Parzellen verteilen und wem sie gehören, interessiert da erst mal nicht. Der Jagdvorstand hat zwar die Liste zu führen und sie aktuell zu halten, aber das war es. Da steh NIX davon, diese Liste auch dem Pächter zugänglich zumachen oder gleich eine Kopie zu überlassen. Datenschutz lässt grüßen :cool:
 
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Da steht nur, dass der Pächter Anspruch auf eine Gesamtkarte der Grenzen hat. Wie sich die Parzellen verteilen und wem sie gehören, interessiert da erst mal nicht. Der Jagdvorstand hat zwar die Liste zu führen und sie aktuell zu halten, aber das war es. Da steh NIX davon, diese Liste auch dem Pächter zugänglich zumachen oder gleich eine Kopie zu überlassen. Datenschutz lässt grüßen :cool:

Erhält der Pächter keine Ausfertigung des Pachtvertrags? :unsure:
 
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Aus diesem Grunde gab es vor kurzem bei uns ziemlich Stress zwischen der Jagdgenossenschaft und der UJB.
In der Folge wurden alle Pachtverträge für nichtig erklärt.
Grund war eine nicht ausreichende Beschreibung des Pachtgegenstandes. Eine Karte mit eingezeichnetem Grenzverlauf wurde seitens der Behörde für unzureichend angesehen.

In der Folge gab es als Anlage zum Pachtvertrag eine Karte mit dem Grenzverlauf, eine Karte mit entsprechenden Flurstücknummern innerhalb der Grenzen sowie eine Liste aller Flurstücknummern, auch der Befriedeten, mit Angabe der Flurstückgrößen. (Eigentümer wurde keine genannt) Das Ganze einerseits digital und andererseits in Papierform. Tatort war NRW.

WH

Frank
 

Wheelgunner_45ACP

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Erhält der Pächter keine Ausfertigung des Pachtvertrags? :unsure:
Doch, der Pächter erhält einen Pachtvertrag. Und als Bestandteil des Vertrages eine Karte mit den Reviergrenzen. Aber da steht nix davon, dass der Jagdvorstand eine Liste mit den Jagdgenossen und deren Parzellen weitergeben muss. Nur die Parzellen und deren Flurstücknummer ist dann schon wieder Anonymer. Wie schon mehrfach erwähnt greift hier die Datenschutz- Verordnung. Dass - wenn man vom Ort ist - die meisten Jagdgenossen kennt, ist was anderes.
 
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ja, verdammt.... welche Daten will man denn schützen!? Und vor allem, vor wem? Hier gehts doch um ein Innenverhältnis zwischen Vertragspartnern und nicht um irgendeinen Datenverkauf alla Facebook, zur persönlichen Bereicherung. Dass der Pächter die Daten natürlich nicht an externe weitergeben darf, ist doch klar.

Wenn alles Anonym bleiben soll, dann zäunt Eure Flächen doch selber ein und Geld gibts dann auch Anonym; d.h. unterm Stein Ecke Nordwest des Feldes, beim nächsten Vollmond, wer es als erster findet, darf es behalten!
 

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