2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden.
FAlls keine passende Waffe vorhanden ist, hat man gar kein Bedürfnis für den EL
Das negiert den Besitz. Steht auch so im WaffG.
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Zur Sachlage ist die Aussage in WaffG und WaffVwV eindeutig.
Achtung: Estl. größer Cal. 22 sind in der Waffe beschusspflichtig.
Die Gesetzeslage ist also eindeutig: ohne eingetragene Trägerwaffe keine Berechtigung.
Trägerwaffe ist jede Waffe in Deiner WBK, in die der Estl passen würde.
Ob Du ihn nach Erwerb eintragen lässt, liegt bei Dir, muss nicht.
Aber im Falle der Veräußerung der Trägerwaffe ohne den Estl (weil z.B. der Drillingskäufer ihn nicht will) hast Du, falls er eingetragen wurde, kein Problem - z.B. bei einer anlasslosen Kontrolle - Du könnest ihn dann Verkaufen oder "in Reserve halten".
Bedürfnis ist nebenbei solange gegeben, wie Du eine Waffe hast, die einen für den Estl passenden Schrotlauf hat. (Könntest ja jederzeit auf die olle Flinte Kimme und Korn kleben und als "Schonzeitbüchsflinte" führen...)
Bei genauem Lesen bietet das Waffengesetz neben vielen Fallstricken auch viele Möglichkeiten!
Ich habe einen Fangschußgeber. Sollte ich die Grundwaffe mal verkaufen gebe ich ihn einfach mit.Ich persönlich würde daher jeden EL eintragen lassen auch wenn ich es nicht muss. Der Eintrag hat außer ein paar Gebühren keinerlei negative Auswirkungen.
Das sind ja auch keine Einsteckläufe.im Fall eines Fangschussgeber im Kal. 12/70, reduziert auf z.B. .22 LR oder.38/357 die das Maß einer Schrotpatrone haben, brauchen keinen Beschußstempel/Registriernummer und werden auch nicht eintragungspflichtig, so die Auskunft der Behörde, bei einem Verkauf/Kauf eines FG. Ich war mir nämlich nicht sicher, ob ich nicht eventuell einen verbotenen/unberechtigten Gegenstand besitzen würde!