- Registriert
- 10 Apr 2016
- Beiträge
- 3.994
Hallo zusammen, ein Jagdkollege hatte irgendwo gehört das Mündungslange Einsteckläufe in die WBK eingetragen werden müssen. Entsprechende Waffe muss vorhanden sein. Daraufhin ist er zu Waffenbehörde um sich "Rechtssicherheit" zu holen. Die haben ihm dann den Wechsellauf .222 Rem eingetragen.
Ich kenne jetzt auch noch etliche Jäger die, den Wechsellauf nicht eingetragen haben. Die Regelung war ja früher mal Erwerb nur mit EWB aber kein Eintrag in die WBK nötig.
Wie ist denn jetzt die aktuelle Rechtslage?
Ich kenne jetzt auch noch etliche Jäger die, den Wechsellauf nicht eingetragen haben. Die Regelung war ja früher mal Erwerb nur mit EWB aber kein Eintrag in die WBK nötig.
Wie ist denn jetzt die aktuelle Rechtslage?