Einstecklauf NWR

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8 Jan 2009
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Hallo zusammen,
hat sich im Zusammenhang mit dem NWR etwas bei Einsteckläufen geändert?
Bisher wurden die Einsteckläufe ja nicht in der WBK eingetragen.
Viele Grüße
 
Registriert
26 Mai 2016
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In die WBK müssen Einsteckläufe, Fangschussgeber etc. auch weiterhin nicht eingetragen werden (auf Antrag können sie aber eingetragen werden - z.B. wenn man´s für den Munitionserwerb oder Auslandsreisen braucht).

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.a zum WaffG

Neu ist nur, dass gewerbliche Verkäufer das Überlassen oder den Erwerb dieser Teile an das NWR melden müssen, daher benötigt man dazu auch die NWR IDs.

Die Meldeart ist "Überlassen an WBK Inhaber, der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht", da man als Erwerber ja gegenüber seiner Behörde nichts dazu anzeigen muss...
 
Registriert
21 Jan 2002
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75.619
Der EstL muss nur dann eingetragen werden, wenn der dazugehörige Drilling verkauft wird und der EstL nicht...
 

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