J Jaaager Registriert 20 Mrz 2010 Beiträge 938 6 Okt 2010 #1 Mich würde interssieren wer das Wechselsystem für eine Kurzwaffe in die WBK einträgt. Ohne Stempelnatürlich. nur Typenbezeichung etc. Die Behörde doch oder der Waffenhändler? Und dann nur noch zum abstempeln zur Behörde?
Mich würde interssieren wer das Wechselsystem für eine Kurzwaffe in die WBK einträgt. Ohne Stempelnatürlich. nur Typenbezeichung etc. Die Behörde doch oder der Waffenhändler? Und dann nur noch zum abstempeln zur Behörde?