Eintragen Einstecklauf

Registriert
24 Jan 2010
Beiträge
116
Hallo zusammen,
habe mal 2 Fragen.

1. Wenn ein Einstecklauf ( Krieghoff 22cm Kal. 22Wmg) erstmals in einen Drilling eingebaut wird, muss dann die Waffe neu beschossen werden?

2. Muss ein Einstecklauf in die WBK eingetragen werden?

Gruß
 

FR8

Registriert
4 Okt 2014
Beiträge
167
Hallo,

ich versuch mich mal dran (gültig für Deutschland):

1. nein, aber prüfe bitte, ob der Einstecklauf gültige Beschusszeichen hat (und für dein Flintenkaliber zulässig ist)

2. nein! Nur Wechselläufe müssen in die WBK eingetragen werden, z.B. ein neues Laufbündel für eine Kipplaufwaffe.

WMH!
Eric
 
A

anonym

Guest
Absolut alles Falsch :lol:

Komplette Waffe, incl. Montage und Optik zum Beschussamt Senden.

darauf achten, dass alle Stempel deutlich Sichtbar sind
keine Laser-Gravur anerkennen, (auch auf der Optik nicht)
alles muss mit dem Stempel deutlich Lesbar, auf allen beweglichen und festen Teilen sichtbar sein

alles muss zu jeder Zeit Sichtbar sein!
dazu kann es nötig sein den Träger-Lauf seitlich zu öffnen

Klaus




Achtung Ironie
 
A

anonym

Guest
Sooo einfach ist das nicht. :roll:

Hat der Einstecklauf einen Stahlschrotbeschuss?
Und ist überhaupt der Nachweis eines Bedürfnisses vorhanden?
Zuverlässigkeit von der zuständigen Behörde schon geklärt?
 
Registriert
25 Aug 2005
Beiträge
3.717
Mein EstL eingebaut bei Krieghoff bekam die selbe Nummer wie die Trägerwaffe und in Ulm Stempel für Beschuß.

Eintrag in die WBK findet nicht statt.

Füxlein
 

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