Hallo,
ich versuch mich mal dran (gültig für Deutschland):
1. nein, aber prüfe bitte, ob der Einstecklauf gültige Beschusszeichen hat (und für dein Flintenkaliber zulässig ist)
2. nein! Nur Wechselläufe müssen in die WBK eingetragen werden, z.B. ein neues Laufbündel für eine Kipplaufwaffe.
WMH!
Eric