Ich schick meine auch mit, dann hab ich meine Ruhe, schon weil da die Daten drauf stehen.Mein Beitrag bezog sich auf die Beiträge darüber, wo Waffenbehörden Kaufverträge forderten oder Waffenkäufer der Behörde Lieferscheine mitgaben.
Ja, aber das ist ein anderer Vorgang als der Erwerb an sich. Wenn der Kaufvertrag mündlich geschlossen wird ist das o.k., dessen Details gehen die UWB nichts an.Und den Erwerb musst du schriftlich melden, oder?
Ein Formular muss man überhaupt nicht ausfüllen. Lasst euch doch nicht immer so gängeln von der VerwaltungMein Beitrag bezog sich auf die Beiträge darüber, wo Waffenbehörden Kaufverträge forderten oder Waffenkäufer der Behörde Lieferscheine mitgaben.
Selbstverständlich muß auch ich, wenn ich denn eine neue Waffe eintragen lassen muß, bei der Behörde ein vom SB überreichtes Formular ausfüllen. Meine Behörde hat es übrigends trotz Seuche und trotz dem, daß der SB den Bürger in seinem Büro offensichtlich als Fremdkörper betrachtet, nicht geschafft ein entsprechendes Formular als Download auf den Server zu stellen.
Nächstes mal, formlos aber formvollendet.Dann eben formlos was soll's
Der mündliche Kaufvertrag läuft der schriftlichen Anzeige bei der Behörde nicht zuwider, die Abgabe wird ja vom Verkäufer auch angezeigt (hoffentlich) und dann passt es doch hoffentlich wieder. Und wenn die NWR-ID eindeutig ist (braucht man privat-privat aber auch gar nicht), sollte es gar kein Problem sein.Ich auch, trotzdem möchten die meisten (W)affenbehörden den Kauf schriftlich angezeigt bekommen.
Beim Kauf auf Egun gibt es auch nur den Ausdruck der Homepage und keinen förmlichen KaufvertragDer mündliche Kaufvertrag läuft der schriftlichen Anzeige bei der Behörde nicht zuwider, die Abgabe wird ja vom Verkäufer auch angezeigt (hoffentlich) und dann passt es doch hoffentlich wieder. Und wenn die NWR-ID eindeutig ist (braucht man privat-privat aber auch gar nicht), sollte es gar kein Problem sein.
Nur erschreckend wenige Verträge bedürfen der Schriftform.
Bei egun wird der KV geschlossen wie bei ebay oder bei Bäcker Meyer, durch zwei aufeinander wirkende Willenserklärungen. Hinterlegt da jemand falsche persönliche Daten (geht das?), könnte man ein Problem bekommen, ein Privater schreibt ja keine Rechnung.Beim Kauf auf Egun gibt es auch nur den Ausdruck der Homepage und keinen förmlichen Kaufvertrag