Eintragung einer Waffe in die vorhandene WBK

G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Kurzwaffen: Sicherheitsüberprüfung nötig wenn die letzte länger als 6 Monate her.
Langwaffen: Nichts nötig.
 
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Also bei uns im Kreis muss mittlerwedie Waffe vorgeführt werden, dürfte zwar rechtlich zweifelhaft sein aber keiner will’s sich mit dem Mädel vom Amt versauen

Wo is das Problem,... die schaut sich halt auch gern schöne Waffen an,.... wenn ich Sachbearbeiter wär würd ich den ganzen Landkreis antreten lassen und Waffenschau abhalten....

:cool:

Gruß

HWL
 
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Es geht um eine Langwaffe. Ich wollte damit nur sagen das es immer umständlicher wird.
Früher konnte man zu den Besuchszeiten hingehen, der Pförtner rief den SB an und man wurde reingelassen. Eintragungen wurden sofort gemacht.

Später musste man vom SB beim Pförtner abgeholt werden, Eintragungen wurden sofort gemacht, man musste alleine raus gehen.

wieder später wurde man vom SB auch wieder zurück zum Pförtner gebracht Eintragungen wurden aber sofort erledigt.

nochmal später musste man sich beim Pörtner mit seinem Personalausweis registrieren lassen, bekam ein Besucherausweis und wurde vom SB beim Pförtner abgeholt und gebracht. Eintragungen wurden aber sofort gemacht.

Klar kann man sagen das es immerhin um Waffen geht und Sicherheit groß geschrieben werden muss, aber so langsam nimmt es Formen an die nicht gut sind.
Eine Sicherheitsüberprüfung alle drei Jahre sollte doch ausreichen.
Man sollte ja davon ausgehen das wenn ein LWB scheiße baut, das die Behörden das untereinander kommunizieren und dann entsprechend handeln.

Ich finde die Entwicklung nicht gut.

Gruß Florian
 
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Das scheint bei euch aber auch extrem zu sein. Bei uns läßt dir Termin geben, gehst hin, die tragens ein und fettich. KW 6 Monate überprüfung haben wir auch...
 
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Auch in Hessen seit über zwei Jahren, die Überprüfung muss neu laufen, wenn die letzte länger als ein halbes Jahr her ist, AUCH bei Langwaffen.
 
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Ich gebe nur noch meine Anträge ab und behalte meine Karten. Die bekommt der SB erst, wenn er mit seinen Prüfungen fertig ist, hat er auch kein Problem mit.

Also bei uns im Kreis muss mittlerwedie Waffe vorgeführt werden, dürfte zwar rechtlich zweifelhaft sein aber keiner will’s sich mit dem Mädel vom Amt versauen
Das ist weder Jagd noch Büma noch Schießstand. Ich würd Ihr sagen, daß das von meinem Bedürfnis nicht gedeckt ist.
 

tar

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Du Witzbold. ;)

§ 39 Abs. 3 WaffG
Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von
1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder
2. in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen
ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.
 
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@ Tar:
Bonni's Aussage klingt nach einem generellen Procedere der dortigen Behörde.
Dies wäre vom Waffengesetz nicht gedeckt, denn § 39 sagt in (3) "Aus begründetem Anlass kann..." - nix ist mit genereller Vorgehensweise.
Und "begründete Anlässe" sind im Verwaltungsrecht eng definiert.

Aber wie Bonni sagte: "Keiner wills mit dem Mädel vom Amt versauen" - halt typisch Mainstreamdenke für Jungs ohne Eier in der Hose (dabei wären die Mädels sicherlich begeistert, wenn...!:unsure: )
 
Zuletzt bearbeitet:
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War heute früh bei uns auf dem Amt.
Zweimal LW rein, einmal KW raus und bei einem Bekannten rein.
Dauer ca. 10min, einzig negativ die Kosten.
Für den Stundenlohn machen andere viel schönere Sachen...
 
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Hier im besten Kreis der Welt (Warendorf) hat das für die KW mit Zuverlässigkeitsüberprüfung jetzt keine 2 Wochen gedauert.
Letzte Woche Dienstag die WBK ohne Termin, Anmeldung oder Besucherausweis abgegeben.
Heute am Freitag der Folgewoche hat die freundliche Frau mit dem gelben Auto die Karte in meinen Briefkasten gesteckt.

Was will ich mehr ?

Gruß Fritz
 
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Also da ist die Behörde in Krefeld (ja auch irgendwie NRW) ja echt vorbildlich.
Zu den Öffnungszeiten hingehen (die zwar nicht ganz ideal sind, aber das sind die ja bei Behörden selten^^), WBK und Erwerbsanzeige/Kaufvertrag/Rechnung mitbringen. Eingetragen wird sofort. Dauer ca. 10-15min. Selten längere Wartezeiten. Man hat die WBK sofort wieder in den Händen und zahlt Bar oder per Rechnung.
Rückfragen können in aller Regel telefonisch geklärt werden.


Das Behörden die WBK da behalten wollen (laut Berichten in Düsseldorf und Mettmann 4-8 Wochen) empfinde ich als ein Unding und gar nicht schön.
 
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22 Mai 2017
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Vor zwei Wochen wegen verlängerung EFP (war sogar letzten Monat abgelaufen)
Vor etwa 6-8 Wochen wegen einer Büchse (Da hatte ich den EFP nicht auf dem Schirm)
Davor etwa 3-4 Monate wegen einer Flinte
Davor tatsächlich etwa 1,5 Jahre nicht ^^
 

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