FalschFür die Waffenbehörde eher ein Schmankerl.
Als Käufer braucht man den Begleitschein für die Waffe, falls man diese zum Büma bringt, der darf ohne nämlich gar nix mehr damit machen.
Bei privaten Käufen erhält man diese von der UWB.
Weil es in etwa hier her passt. Hab grad die Anzeige des Erwerbs meines Wechselsystems ausgefüllt. Dabei ist mir dies hier wieder aufgefallen. Die Frage nach einem Aussehen wie eine Kriegswaffe. Mir ist nicht bekannt, dass es da waffenrechtliche Kriterien gibt.
Anhang anzeigen 201189
Oder ist des wieder was neues.
Ansonsten hake ich es als KVR-München-typischen Schwachsinn ab.....
Oder ist des wieder was neues.
Ansonsten hake ich es als KVR-München-typischen Schwachsinn ab.....
Stimmt ist ja alles Ansichtssache. Sieht nicht aus wie ein Maschienengewehr oder ein G3. Und was anderes kenne ich nicht. Ich bin Pazifist.Ich würde einfach NEIN ankreuzen. Immer.
Am einfachsten das Formular nicht verwenden nur die erforderlichen Angaben weitergeben und gut ist. Sie haben auch kein Recht, den KV zu sehen.Ich würde einfach NEIN ankreuzen. Immer.
Und deshalb auch immer "ja" ankreuzen, besonders bei Kombinierten. Man denke nur an den Luftwaffendrilling. Bei Halbautomaten würde ich natürlich peinlichst genau daruf achten, ob es wirklich ein militärisches Gegenstück gibt.Dann sieht jeder 98iger wie ne Kriegswaffe aus.
Sei schlau, stell dich doof.