Eintragungen EWB R8

Registriert
11 Aug 2004
Beiträge
310
Hallo,

folgende Frage zu den Einzelteilen der R 8 :

1. Verschlussträger

muss man für diesen dem Händler eine Erwerbsberechtigung nachweisen ?

eintragungspflichtig bei der Waffenbehörde kann er ja nicht sein ?, keine Nummer ?


2. Schaft mit System

EWB - pflichtig ?

gleiche Frage wie bei 1 , eintragungspflichtig kann er ja nicht sein ?

danke für Info`s

actros1969
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.994
Beim R8 ist Lauf und Verschlusskopf eintragungspflichtig bzw. EWB pflichtig.

Schaft mit System und evtl. Verschlussträger ist nicht EWB pflichtig. Wird häufig als sog. Komplettierung angeboten. Ob das System jetzt eine Nummer hat weiß ich im Augenblick nicht.

Bei S404 hat auch das System eine Nummer. Was manche Behörden veranlasst alle 3 Nummern in die WBK einzutragen. Ich habe zwei S404 wobei eine mit drei Nummern und die andere mit zwei Nummern in die WBK eingetragen ist (Lauf und Verschlusskopf)
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Verschlussträger und Systeme haben keine Nummer. No EWB, no Eintragung. Handelbar wie Gummibärchen.

Trotzdem gibt es Händler und auch private Verkäufer, die hierfür eine EWB sehen wollen. Hierfür hege ich eine gewisse Sympatie. Es sollte nicht Kretie und Pletie mit Waffenbauteilen rumhandeln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Es gibt einige Systeme (und andere Waffenteile) mit Nummer. Es werden perspektivisch auch immer mehr werden. Nur zur Ergänzung.

Das NWR gibt die Umsetzung wie folgt vor
1. Grundwaffe erhält den Status zerlegt in wesentliche Teile
2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog Waffe/Waffenteil
3. Neuanlage des Verschlusses (Waffe.neu) als Waffenteil gemäß dem Katalog Waffe/Waffenteil
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
73
Zurzeit aktive Gäste
499
Besucher gesamt
572
Oben