- Registriert
- 11 Aug 2004
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- 310
Hallo,
folgende Frage zu den Einzelteilen der R 8 :
1. Verschlussträger
muss man für diesen dem Händler eine Erwerbsberechtigung nachweisen ?
eintragungspflichtig bei der Waffenbehörde kann er ja nicht sein ?, keine Nummer ?
2. Schaft mit System
EWB - pflichtig ?
gleiche Frage wie bei 1 , eintragungspflichtig kann er ja nicht sein ?
danke für Info`s
actros1969
folgende Frage zu den Einzelteilen der R 8 :
1. Verschlussträger
muss man für diesen dem Händler eine Erwerbsberechtigung nachweisen ?
eintragungspflichtig bei der Waffenbehörde kann er ja nicht sein ?, keine Nummer ?
2. Schaft mit System
EWB - pflichtig ?
gleiche Frage wie bei 1 , eintragungspflichtig kann er ja nicht sein ?
danke für Info`s
actros1969