Einwohnermeldeauskunft / Vollstreckung in Österreich AT

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5 Feb 2017
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Hallo,

an die Juristen und Experten aus AT.

Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden, der mich mal in Österreich um eine nette Summe Geld betrogen hat.
Der Schulder wohnt wohl leider nicht mehr in seinem komfprtablen Einzelzimmer unter Aufsicht...

Ich würde gerne gegen diesen Herren eine Vollstreckung (wie man es von einem deutschen Gerichtsvollzieher kennt) in die Wege leiten.
Ohne gleich wieder noch weiteres gutes Geld dem Herren hinterherzuwerfen.

Wie bekomme ich die aktuelle Meldeadresse?

Danke.

Grüße

Hülsebeck
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wie du daran kommst weiss ich nicht, aber jenachdem wie lange er raus ist und wie lange dein Titel noch gilt, würde ich ihn sich noch einige Jahre in Sicherheit wiegen lassen und abwarten, bis er wieder einen gewissen Besitz angehäuft hat....... so nach 10-20 Jahren würde ich dann mal vorstellig werden, ungefähr so" Guten Tag,
errinern Sie sich noch an mich? Nein? Ich bzw diese netten Herren Gerichtsvollzieher hier werden ihnen gerne behilflichsein, sich an unsere für mich sehr teure Begegnung vor einigen Jahren zu errineren!"

Nach einigen Jahren halte ich die Wahrscheinlichkeit für höher, das der denkt es kommt nix mehr 😈
Edith:
Seine Adresse und evtl. Umzüge würde ich aber auch rausfinden und im Auge behalten wollen, natürlich unauffällig....... Gedult braucht der Jäger doch sowieso........
 
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Bei einem Betrüger der im Knast war kannst das Geld wohl abschreiben.
Ich hatte beruflich mit diesen Subjekten zu tun, das sind in der Regel Wiederholungstäter und sind verbandelt..
Die Partnerin hat alles auf Ihrem Namen und er hebt lebenslang die Hand.
 
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Seid ihr beide Deutsche und der Titel ist in Deutschland erworben, so kann evtl. das Einwohnermeldeamt weiterhelfen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, z.B. Todesfallnachricht, gültiger Titel ect. kann das Einwohnermeldeamt gegen geringe Gebühr prüfen, wo die Person gemeldet ist. (Wenn der Typ sich ans Meldegesetz gehalten, und nicht der Weitergabe seiner Daten widersprochen hat :unsure:)
 
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Hier helfen nur oder die da :cool:
In der Realität wirst du nie Kohle sehen von dem, Besitz ist meistens bei Mutti oder wie oben geschrieben bei der Freundin angeschrieben, leider die harte Wahrheit. Meine Schwägerin hat es auch mal erwischt, diese Subject lacht sich ins Fäustchen, tja wer nichts hat, den kann auch nichts weggenommen werden. wenn er was haben sollte, dann ist ein geschädigter vor ihr dran, also Kohle weg. :cry: :sad:
Leider ist man Machtlos, eine Vorstrafe wegen so einem Subject zu kassieren, eihen Existenz damit zerstören wäre ja noch blöder, auch wenn man sich kaun zurückhalten kann, wenn die neideren Instinkte durchgehen :mad:.
Bin mir sicher, dass die Daten von dem Subject nicht viel helfen, de rhat einfach nichts, gibt es sicher meistens andere Geschädigte, die oft vor Dir einen Anspruch haben.

wmh Sepp
 
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Der Täter ist wohl Österreicher. Kann aber sein, dass er sich ins Ausland abgesetzt hat.

Ich bin Deutscher.
 
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Wenn Du einen vollstreckbaren Titel von einem Gericht in Ö hast, wende Dich an dieses Gericht. Die machen dann die ZMR-Abfrage und treten gegebenenfalls den Akt an das zuständige Bezirksgericht abtreten. Wenn Du weist, in welcher Verwahranstalt er zuletzt saß, dann könntest Du auch an das dort zuständige BG schreiben, da es die letzte Dir bekannte Adresse ist.
help.gv.at
Näheres per PN.
Bzw. hier der Onlineweg: ZMR-Abfrage
 
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28 Jan 2019
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Hallo,

an die Juristen und Experten aus AT.

Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden, der mich mal in Österreich um eine nette Summe Geld betrogen hat.
Der Schulder wohnt wohl leider nicht mehr in seinem komfprtablen Einzelzimmer unter Aufsicht...

Ich würde gerne gegen diesen Herren eine Vollstreckung (wie man es von einem deutschen Gerichtsvollzieher kennt) in die Wege leiten.
Ohne gleich wieder noch weiteres gutes Geld dem Herren hinterherzuwerfen.

Wie bekomme ich die aktuelle Meldeadresse?

Danke.

Grüße

Hülsebeck
soweit mir bekannt: wenn Du eineVollstreckung in die Wege leiten möchtest, wist Du kaum um einen weiteren Betrag rumkommen, da die Vollstreckung nur über das zust. Gericht/ Gerichtsvollzieher, oder durch einen Anwalt ( der m.E. aber deutlich mehr verlangt ) betrieben werden kann. So hatte ich jedenfalls einmal die Erfahrung gemacht, die allerdings schon 15 Jahre zurück liegt. Erfolg hatte ich leider nicht, weil nichts zu holen war, also hatte ich den Schaden von mehreren Tausend € und die Kosten. Ich habs aufgegeben
 
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27 Aug 2018
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das Problem mit der Meldeauskunft ist, dass die eben nicht jeder bekommt.
Inkasso Büros haben da scheinbar Zugänge, theoretisch kann dir jeder der einen Zugang hat nachsehen, praktisch ist das Amtsmißbrauch wenn damit nicht nachweislich im eigenen Bereich etwas getan werden musste....
 

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