Reines taktisches Gedankenspiel:
Angenommen ein Forstunternehmer hat mehr als 75 ha zusammenhängendes Eigentum an Boden und bisher
auch durch sinnvolle Abrundungsverträge eine Eigenjagd betrieben. Nun ist die Pachtperiode abgelaufen und die
Abrundungsverträge gekündigt. Neue sinnvolle Abrundungsverträge sind nicht in Sicht, so dass das Ausüben des Jagdrechtes
unattraktiv wird.
Kann der Forstunternehmer mit seinen Flächen einfach Mitglied in der Jagdgenossenschaft sein und auf sein Jagdrecht verzichten.
Oder hat er die Pflicht zur Ausübung des Jagdrechtes.
Wäre er nur Mitglied in der Jagdgenossenschaft, wäre diese angehalten sinnvolle Reviere zu bilden und diese zu verpachten.
Nur so ein Gedanke oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg. BJG §7 hat mich jetzt nicht gerade erleuchtet.
Danke für hilfreiche Kommentare.
Angenommen ein Forstunternehmer hat mehr als 75 ha zusammenhängendes Eigentum an Boden und bisher
auch durch sinnvolle Abrundungsverträge eine Eigenjagd betrieben. Nun ist die Pachtperiode abgelaufen und die
Abrundungsverträge gekündigt. Neue sinnvolle Abrundungsverträge sind nicht in Sicht, so dass das Ausüben des Jagdrechtes
unattraktiv wird.
Kann der Forstunternehmer mit seinen Flächen einfach Mitglied in der Jagdgenossenschaft sein und auf sein Jagdrecht verzichten.
Oder hat er die Pflicht zur Ausübung des Jagdrechtes.
Wäre er nur Mitglied in der Jagdgenossenschaft, wäre diese angehalten sinnvolle Reviere zu bilden und diese zu verpachten.
Nur so ein Gedanke oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg. BJG §7 hat mich jetzt nicht gerade erleuchtet.
Danke für hilfreiche Kommentare.