Die Entkriminalisierung wird bisher nicht benötigt, da rein theoretisch relevant und - sorry - derzeit reine juristische Selbstbeschäftigung. Die Auswirkungen von Schiessnachweisen aller Arten, unterschiedlichen Anforderungen in der Jägerprüfung und den bleifrei-Debatten sind hingegen ganz konkret, aktuell und ganz und gar kein "nice to have", da sie inzwischen fast jeden Jäger betreffen. Da KEINEN Aufschub zu haben ist das - IMHO sehr geringe - Risiko, dass jemand wegen nicht hinreichend bestimmter Elterntierregelungen verurteilt wird, mehr als wert.
Bevor ich auf diesen Post antworte, möchte ich Mohawk noch auf eine frühere Frage, nämlich vom 27.09.2019 antworten. Dort war zu lesen:
"O.k., gehen wir vom Ansprechen weg und akzeptieren, dass hier um die rechtliche Würdigung eines Tatbestands geht. Der TS hebt bei der Bestimmtheit auf Datumsangaben als - ich formuliere mal flapsig - rechtliches "Maß aller Dinge" ab. Weil die nicht objektiv bestimmbar seien, wäre die Strafbarkeit der Erlegung eines "Milchkeilers" angreifbar. Ist das soweit korrekt?
Dann frage ich mich aber, warum in anderen Bereichen, z.B. im Verkehr, die Realisierung ebenfalls unbestimmter Umstände durchaus zählt. Die "angepasste Geschwindigkeit" ist nicht für jede Situation konkret, sondern so allgemein eben nur unbestimmt anzugeben und wer sich da nicht dran hält und einen Unfall verursacht ...
Kann das jemand aufklären?"
Der kursiv gedruckte Teil ist noch nicht beantwortet: Fristen, z.B. für die Geltungsdauer eines eines gesetzlichen Verbots,
müssen bestimmt, zumindest bestimmbar sein. Wie Fristen, für welchen Zweck auch immer, auszusehen haben, sagen uns die §§ 186 ff. BGB, die für unser ganzes Rechtssystem gelten. Bei der "angepassten Geschwindigkeit" handelt es sich um einen sog. "unbestimmten Rechtsbegriff", der zulässig und auch üblich ist. Wie bestimmbar eine Frist sein muss, zeigt das Jagdverbot
1 1/2 Stunden nach Sonnenunter- und 1 1/2 Stunden vor Sonnenaufgang, denn ohne eine amtliche, für ganz Deutschland gültige Festsetzung (Mittelwert) wäre ein Sonnenaufgang an Oder und Neiße jeden Tag ein anderer als an der Westgrenze des Saarlandes - und für den einzelnen Jäger (auch noch bezogen auf Meereshöhe N.N.) schon aus praktischen Gründen nicht bestimmbar.
Doch nun zur angeblichen Irrelevanz der Entkriminalisierung der Jäger: Von einem drohenden Strafverfahren ist ebenso
jeder Jäger betroffen wie bei den Auswirkungen von Schiessnachweisen aller Arten, unterschiedlichen Anforderungen in der Jägerprüfung und den bleifrei-Debatten, egal ob haben oder nicht haben. Hier geht es um drohende Freiheitsstrafen einerseits und dort um Schießnachweise und Co. Und das vermeintlich vernachlässigbare Risiko, doch wegen eines Vergehens, nicht OWi (!), verurteilt zu werden, kann vielleicht nur derjenige beurteilen und nachvollziehen, wer einmal davon betroffen war. Für mehr Einschätzung ist der Beitrag - sorry - zu unsubstantiiert.