Enteignung ist Realität - Wir kleinen deutschen sind das blödeste Volk auf diesem Planeten - oder ist es gar nicht das Volk?

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Das war euer Stil, vor dem grossen Rudern!

Also sind halbe Schaeferhunde auch scheu und man kann wirklich alles Schiessen oder Fangen was nicht scheu ist.
Die Laienjaeger haben es ja so von den Wolfprofis jahrelang gelernt...
WmH
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Ergo ist alles was sichtbar wolfslike rumlaeuft Genmuell der weg muss- um den scheuen, echten Wolf zu bewahren.

Erwisch da mal den richtigen.
Bei uns gibt der Staat schadensstiftenfe Wölfe ab einem bestimmten Mass an Schaden zum Abschuss frei. Das ist für mich absolut 100% richtig.
Der Knackpunkt: Man erwischt die spezifischen Wölfe bei weitem nicht so oft wie gewünscht.

Und wenn dann einer erwischt wird-> DNA-Test.
Die Geschichte ist verzwickt,
 
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Eigentlich nicht.
Es gäbe sicher viele Ansätze zu diskutieren.
Einer wäre alles was den Kopf aus dem Truppenübungsplatz raus streckt mit Mündungsfeuer zu begrüßen.
Da kann die grüne Anhängerschaft zu den Plätzen hin gekarrt werden und sich den Neubürger ansehen und es gibt eine stabile Population.
Und auf der anderen Seite wird die Population soweit klein gehalten, dass sich die Probleme nicht potenzieren.

jaja die Tiere wandern ich weiß.

Ein zweiter wäre den Leuten klar zu machen, dass es im dicht besiedelten Land der EU nicht alles an Hirngespinsten realisierbar ist. Manchmal ist der gesellschaftliche Wohlfahrtsverlust einfach zu groß
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
@Snipe_a

So in der Art stell ich mir das auch vor.
Nationalpark usw. Wölfchen ok, der Rest -> Nein.
Klare Regelung, klarer Naturschutzhintergrund, Biodiversität wird gefördert & allgemeinverträglich für Bauern, Jäger & Sofaökos
 

z/7

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Ehrlich gesagt - genau die macht mir in diesem unseren Lande am meisten Angst. Sie führt immer öfter dazu, dass die Menschen „zu ihrem eigenen Besten“ in ihren Rechten beschnitten werden, während ein allzu behütender Staat sich die Unmöglichkeit anmaßt, jegliche Lebensrisiken durch Verbote und Überwachung von ihnen fernhalten zu wollen.
Keine Frage. Gefällt mir auch nicht. Auf der anderen Seite das Geschrei, wenn einer der Beteiligten zu schaden käme. Als Verantwortlicher kann man es eigentlich nur falsch machen.

In Thüringen probieren sie's jetzt halt so, ob aus Fürsorge oder aus jagdstrategischen Erwägungen. Nds und S-H haben auch jeweils nen anderen Ansatz. Man darf gespannt sein, welche Vorgehensweise am erfolgreichsten ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Der Staat ist wohl befugt, in Notlagen das Eigentum von Bürgern zu requirieren. Ob die Lage in Th. das rechtfertigt?

Das dürfte interessant werden wenn es ein paar vermögende Jäger wissen wollen und vor Gericht darauf pochen dass das keine Notlage ist.
Die rechtlichen Folgen dürften auch interessant sein.
Herrscht dann im halben Bundesgebiet wegen dem grauen Kollegen Notlage ?
 
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z/7

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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 65 Duldungspflicht

(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzrecht der Länder zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Weiter gehende Regelungen der Länder bleiben unberührt.
(2) Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
(3) Die Befugnis der Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten, richtet sich nach Landesrecht.

Von Nutzungsverbot les ich da aber nix.
 
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Da steht "haben Maßnahmen zu dulden" und dem Eingangspost nach sind eben diese Maßnahmen "Hochsitze nicht mehr betreten und ... diese Jägern überlassen, die das Umweltministerium beauftragt hat ".
 
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Koennte und machen sind zwei paar Schuhe:

Widerstand ist gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 20 Abs. 1 bis Abs. 3 GG zu zerstören,[8] somit legalisiert.[9]
Das Widerstandsrecht ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der konservierenden Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung.[10] Im engeren Sinn richtet sich das Widerstandsrecht auch gegen Einzelne oder Gruppen, wenn diese die Verfassung gefährden; es dient dann der Unterstützung der Staatsgewalt, etwa wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten (Verfassungshilfe).[11]

An meinem alten Wohnort in Deutschland sofort bei diversen Gruppen umsetzbar...
 

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