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Yumitori
Guest
Zum Gruße,Ich habe mich öfters gefragt, wie die Umsetzung des Art. 20 GG in der Praxis wohl aussehen könnte.
Vielleicht so?
eisenkraut:
„Ihr verstoßt mit (...) schwer gegen unsere garantierten Grundrechte - dagegen leisten wir Widerstand!“
AM, sämtliche Parlamentarier, Gerichte, Polizei, Bundeswehr, BVG:
„Mist, er hat Recht, da können wir nichts machen!“
Will damit sagen: Auch dieser Passus des Grundgesetzes könnte bloße Makulatur sein, die kaum umsetzbar ist, wenn die gegenseitige Kontrolle und die Gewaltenteilung nicht funktionieren.
da hast Du etwas nicht richtig verstanden, erst wenn die Gewaltenteilung nicht mehr funktioniert, kann das Widerstandsrecht in Anspruch genommen werden.
Also umgekehrt, wie bei Dir dargestellt, erst keine funktionierende Gewaltenteilung und d a n n Widerstandsrecht.
Denn wenn diese funktioniert, funktioniert auch die Kontrolle.
Der Absatz IV ist aber in meinen Augen tatsächlich Makulatur, aber die Gründe hierfür liegen in Fakten, die hier nicht diskutiert werden sollten.