Entgeltliche Jagderlaubnis für Jungjäger in SH?

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Hier geht’s ja emotional hoch her. Wenn man die Mutmaßungen über den schlechten Charakter der Mitdiskutanten mal zur Seite schiebt, dann bleibt für den im Eingangsbeitrag geschilderten Fall wohl nur folgendes Fazit:

- Ein entgeltlicher Jagderlaubnisschein ist formal nicht möglich
- Einen unentgeltlicher Jagderlaubnisschein mit Hegebeitrag oder sonstiger Gegenleistung gibt es rechtlich nicht. Ist daher rechtlich einem entgeltlichem JES gleichgestellt.

Es bleiben dem Schleswig-Holsteinischem Jungjäger also genau drei Möglichkeiten
a. Gemeinsam mit dem Revierinhaber ein Gentlemans Agreement finden.Wohl wissend, dass dieses rechtswidrig ist und besser nicht publik werden sollte.
b. Bis zur Pachtfähigkeit nur Einzelabschüsse vereinbaren
c. Einen wirklich unentgeltlichen Jagderlaubnisschein erhalten.

Die niedersächsische Regelung gefällt mir hier wesentlich besser. Da könnte man z.B. einfach vereinbaren, dass man X Ansitze der Qualität Y baut und dafür ein Jahr auf Sauen jagen darf. Rechtlich betrachtet wäre das in SH ein entgeltlicher JES und es wäre ein Vertrag aufzusetzen, der der unteren Jagdbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen ist. Das macht natürlich keiner und man ignoriert lieber das Jagdgesetz.

P.S. Rechtliche Einschätzungen ohne Gewähr. Bin kein Jurist und lasse mich gern eines besseren belehren.
 
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Hier geht’s ja emotional hoch her. ....

Die niedersächsische Regelung gefällt mir hier wesentlich besser. Da könnte man z.B. einfach vereinbaren, dass man X Ansitze der Qualität Y baut und dafür ein Jahr auf Sauen jagen darf. Rechtlich betrachtet wäre das in SH ein entgeltlicher JES und es wäre ein Vertrag aufzusetzen, der der unteren Jagdbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen ist. Das macht natürlich keiner und man ignoriert lieber das Jagdgesetz.

Deine Einschätzung scheint mir richtig zu sein. Die Lösung S-H vermeidet jegliche Grauzone, am Ende ist das wesentlich besser als im Streitfall plötzlich damit konfrontiert zu werden, dass die Jagderlaubnis nachträglich entfallen ist. Für die folgenden 3 Jahre wäre unentgeldlich bzw. nicht verpflichtend das Zauberwort, am Ende entscheidet eh Vertrauen aufeinander und nach den 3 Jahren kann man dann ja soundso alles so festsetzen, wie man das dann will.

BG, Allons!
 
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Moin,

ich würde als Jungjäger die Finger von einem "Begehungsschein gegen Hehegbeitrag" o. Ä. lassen und auch jedem davon abraten.
Rechtlich sieht es in S-H nämlich so aus:
Da es sich um ein Scheingeschäft handelt, führt ein "Hegebeitrag" gegen Jagderlaubnis zur Nichtigkeit der Erlaubnis. Die versteckte entgeltliche Erlaubnis ist ebenfalls nichtig, da die notwendige Schriftform hinsichtlich "entgeltlich" nicht eingehalten wird / werden kann, da die Schriftform "unentgeltlich" aussagt.
Zudem handelt der Inhaber des "unentgeltlichen BGS gegen Hegebeitrag" ordnungswidrig, da er als Jagdgast ohne gültige Erlaubnis (nichtig) jagt (§73 I4). Auch der JAB handelt ordnungswidrig, da als Aussteller der Erlaubnis an der Ordnungswidrigkeit beteiligt (§14 OwiG).
Von rechtlicher Grauzone o. Ä. kann hier also nicht die Rede sein!

Ich persönlich kenne aus dem Umfeld mehrere Jäger, die durch solch eine Regelung böse auf die Schnauze gefallen sind. Sei es ein Streit mit dem JAB -> Geld & Jagderlaubnis weg, Neid von anderen Jägern -> Anzeige wegen OWi, usw.
 
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Hier geht’s ja emotional hoch her. Wenn man die Mutmaßungen über den schlechten Charakter der Mitdiskutanten mal zur Seite schiebt, dann bleibt für den im Eingangsbeitrag geschilderten Fall wohl nur folgendes Fazit:

- Ein entgeltlicher Jagderlaubnisschein ist formal nicht möglich
- Einen unentgeltlicher Jagderlaubnisschein mit Hegebeitrag oder sonstiger Gegenleistung gibt es rechtlich nicht. Ist daher rechtlich einem entgeltlichem JES gleichgestellt.

Es bleiben dem Schleswig-Holsteinischem Jungjäger also genau drei Möglichkeiten
a. Gemeinsam mit dem Revierinhaber ein Gentlemans Agreement finden.Wohl wissend, dass dieses rechtswidrig ist und besser nicht publik werden sollte.
b. Bis zur Pachtfähigkeit nur Einzelabschüsse vereinbaren
c. Einen wirklich unentgeltlichen Jagderlaubnisschein erhalten.

Die niedersächsische Regelung gefällt mir hier wesentlich besser. Da könnte man z.B. einfach vereinbaren, dass man X Ansitze der Qualität Y baut und dafür ein Jahr auf Sauen jagen darf. Rechtlich betrachtet wäre das in SH ein entgeltlicher JES und es wäre ein Vertrag aufzusetzen, der der unteren Jagdbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen ist. Das macht natürlich keiner und man ignoriert lieber das Jagdgesetz.

P.S. Rechtliche Einschätzungen ohne Gewähr. Bin kein Jurist und lasse mich gern eines besseren belehren.

Crex, entweder harmonierst Du als älterer Jungjäger mit dem Pächter/Beständer, und zeigst, dass selbst mit fortgeschrittenem Alter Lehrjahre keine Herrenjahre sind. Oder Du lässt es bleiben, denn egal ob Dir die eine oder andere Lösung in einem oder anderen Bundesland gefällt, du Dich trotzdem nach der Decke in den eigenen Gefilden strecken musst. Auch wenn Du rechtlich nicht abgesichert bist und somit im Falle von Fehler/Ungnade/etc. das Feld räumen musst und keinen Gang bis Straßburg absolvieren kannst. ;-) :roll: :twisted:
 

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