- Registriert
- 19 Jan 2014
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Hallo zusammen,
bei uns machen die Biber wieder Probleme… Ein Anwohner an einem See ist mit dem Auto eingebrochen, nachdem sich der Biber gedacht hat er müßte die Biberburg unter der Straße anlegen. Zudem ist die Straße derart unterhöhlt, dass diese jetzt vom Besitzer gesperrt wurde, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.
Jetzt hat es wieder eine Ortsbegehung mit unserem Biberberater gegeben. Dieser sieht jedoch keine Möglichkeit / Notwendigkeit die Entnahme zu genehmigen, da der See von einem Angelverein gepachtet ist, und somit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Aus Sicht des Landratsamts / Biberberater würde nur ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn die Seen von einem Fischzüchter genutzt werden würden. Zudem ist die Zufahrt theoretisch noch über einen anderen / wesentlich schlechteren Weg möglich.
Ob die Entnahme aufgrund von Hochwasserthemen / Gefahr Dammbruch genehmigt wird ist noch nicht entschieden, die Motivation scheint aber gering.
Durch den Biberberater und das Landratsamt wurden bauliche Maßnahmen in Aussicht gestellt, wobei mir bekannt ist, dass aktuell dafür gar kein Geld mehr vorhanden ist… An einem anderen See werden die Maßnahmen daher auch nicht umgesetzt.
Frage: kennt jemand einen Fall bei dem auch bei Seen die durch einen Angelverein (zur Aufzucht von Fischen, nicht zum Angeln) genutzten Seen die Entnahme genehmigt wurde?
Anmerkung: Aus meiner Sicht entsteht auch bei der Nutzung durch einen Angelverein ein wirtschaftlicher Schaden, entweder wenn der Angelverein die Pacht kürzt oder die Pacht zurück gibt. Zukünftig dürften diese Seen unter diesen Rahmenbedingungen eh nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sein.
Ein mir bekannter Verpächter überlegt sich ob er ab nächstem Jahr einen Teil seiner Seen trocken liegen läßt. Er sagt Aufwand / Schaden / Ärger / Pachteinnahmen stehen in keinem Verhältnis mehr…
Ja, der Biber ist kein Haarwild
bei uns machen die Biber wieder Probleme… Ein Anwohner an einem See ist mit dem Auto eingebrochen, nachdem sich der Biber gedacht hat er müßte die Biberburg unter der Straße anlegen. Zudem ist die Straße derart unterhöhlt, dass diese jetzt vom Besitzer gesperrt wurde, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.
Jetzt hat es wieder eine Ortsbegehung mit unserem Biberberater gegeben. Dieser sieht jedoch keine Möglichkeit / Notwendigkeit die Entnahme zu genehmigen, da der See von einem Angelverein gepachtet ist, und somit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Aus Sicht des Landratsamts / Biberberater würde nur ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn die Seen von einem Fischzüchter genutzt werden würden. Zudem ist die Zufahrt theoretisch noch über einen anderen / wesentlich schlechteren Weg möglich.
Ob die Entnahme aufgrund von Hochwasserthemen / Gefahr Dammbruch genehmigt wird ist noch nicht entschieden, die Motivation scheint aber gering.
Durch den Biberberater und das Landratsamt wurden bauliche Maßnahmen in Aussicht gestellt, wobei mir bekannt ist, dass aktuell dafür gar kein Geld mehr vorhanden ist… An einem anderen See werden die Maßnahmen daher auch nicht umgesetzt.
Frage: kennt jemand einen Fall bei dem auch bei Seen die durch einen Angelverein (zur Aufzucht von Fischen, nicht zum Angeln) genutzten Seen die Entnahme genehmigt wurde?
Anmerkung: Aus meiner Sicht entsteht auch bei der Nutzung durch einen Angelverein ein wirtschaftlicher Schaden, entweder wenn der Angelverein die Pacht kürzt oder die Pacht zurück gibt. Zukünftig dürften diese Seen unter diesen Rahmenbedingungen eh nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sein.
Ein mir bekannter Verpächter überlegt sich ob er ab nächstem Jahr einen Teil seiner Seen trocken liegen läßt. Er sagt Aufwand / Schaden / Ärger / Pachteinnahmen stehen in keinem Verhältnis mehr…
Ja, der Biber ist kein Haarwild