Entscheidungshilfe bei der ersten Kurzwaffe

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Moin - es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem😂. Wenn Du die Waffe regelmäßig mit zur Jagd nehmen willst, kauf Dir ne kleine, leichte Pistole in 9mm.
 
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Alle dynamischen Sportdisziplinen, egal ob Lang- oder Kurzwaffe, sind gut um die sichere Handhabung zu vertiefen. Auf dem Schießstand stehen, fünf Patronen laden, fünf Schuss abgeben, Fertig, keine so große Sache. Sich hingegeben mit der geladenen Waffe zu bewegen und aus verschiedenen Lagen zu schießen, ist da schon deutlich anspruchsvoller.

Nur das Thema mit "unter Stress" halte ich für einen Trugschluss.
Du bist beim Sportschießen nicht unter Stress, einfach weil du nicht gefährdet bist, einen erhöhten Puls hab ich auch beim Joggen :sneaky:
Das ist aber nicht der Stress der aufkommt wenn der vermeintlich tote Keiler plötzlich wieder zum Leben erwacht.
IPSC ist unter Stress.
Zeitstress.
 
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Nein, Stress beim Gebrauch einer Waffe in einer Notsituation ist was völlig anderes, deswegen ist ein echtes Training dafür auch rechtlich verboten.
 
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Da hat jeder sein eigenes Empfinden, aber Cast hat es gut auf den Punkt gebracht.
Zeitstress, Prüfungsstress, alles nicht damit vergleichbar wenn es wirklich um was geht.

Zur ersten Kurzwaffe wurde schon viel geschrieben, wenn Pistole dann 9mm, wenn Revolver dann jagdlich nicht länger als 4 Zoll und 357 Mag.
Besonders als neuling sollte man A. die Waffe beherschen können und B. regelmäßig trainieren.

Das ist mit der 9mm am günstigsten machbar, 357 Mag mit 38 Special ist auch ne Option.
Ob nun Glock, HK, Sig Sauer oder Norinco, darüber entscheiden Geschmack und Geldbeutel.
Auch bei der Pistole würde ich nicht unter Compact (Glock 19 etc.) gehen, meine Subkompakt ist zwar nett aber Anfänger tun sich sehr schwer damit, Visierlinie usw.
 
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Kw-Seminare mit wirksam simulierter Todesangst gibts nicht. Ich finde das Stressthema dennoch nicht so dramatisch.

Die Sinnhaftigkeit von Kw auf der Jagd ist eh nur beschränkt gegeben, das Ganze ist in anderen threads ausdiskutiert. Ein Fangschuss ist kaum so dramatisch wie die auch sehr seltene und ohnehin dem erfahrenen NSF zu überlassende Nachsuche mit annehmendem Sw. In den meisten dieser Situationen ist die Lw dann eh besser. Die Wahrscheinlichkeit, dass der deutsche Normaljäger das Abenteuer seines Lebens mit der Kw bestehen muss, ist minimal.

mE gehts schlicht um Folgendes: Wer und warum auch immer eine Kw hat, sollte damit sicher und versiert umgehen. Mit normalen Schießübungen kommt man da nicht allzu weit. Deshalb sucht man sich Trainingsfelder, als da wären: IPSC, Fangschussseminare und die Kw-Trainings der verschiedenen Anbieter.

Übrigens sind wir als Jäger privilegiert in den Möglichkeiten der Trainings gegenüber Sportschützen, denn wir dürfen reale Verteidigungssituationen (gegen Tiere) trainieren. Mehr Trainingsmöglichkeiten als wir haben, gibts kaum, außer eben für Behördenkräfte oder im Ausland.
 

Wheelgunner_45ACP

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Übrigens sind wir als Jäger privilegiert in den Möglichkeiten der Trainings gegenüber Sportschützen, denn wir dürfen reale Verteidigungssituationen (gegen Tiere) trainieren. Mehr Trainingsmöglichkeiten als wir haben, gibts kaum, außer eben für Behördenkräfte oder im Ausland.

Wenn man unbedingt will, geht auch das, man muss es dann halt anmelden.
 
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Solche Schießübungen sind verboten. das Bundesverwaltungsamt erlaubt nichtmal den Cooper-Tunnel.
Hier:

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)​

§ 22 Lehrgänge und Schießübungen​

...
(2) Wer Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder Schießübungen dieser Art veranstalten will, hat die beabsichtigte Tätigkeit und den Ort, an dem die Veranstaltung stattfinden soll, zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist ein Lehrgangsplan oder Übungsprogramm vorzulegen, aus dem die zu vermittelnden Kenntnisse und die Art der beabsichtigten Schießübungen erkennbar sind. Die Beendigung der Lehrgänge oder Schießübungen ist der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen ebenfalls anzuzeigen. Der Betreiber der Schießstätte darf die Durchführung von Veranstaltungen der genannten Art nur zulassen, wenn der Veranstalter ihm gegenüber schriftlich oder elektronisch erklärt hat, dass die nach Satz 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist.
(3) In der Anzeige über die Aufnahme der Lehrgänge oder Schießübungen hat der Veranstalter die Personalien der volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzugeben. § 10 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Die spätere Einstellung oder das Ausscheiden der genannten Personen hat der Veranstalter der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
...

§ 23 Zulassung zum Lehrgang​

(1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,
1.
die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder
2.
denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.
Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.

=> Das knifflige dabei ist der Nachweis entweder der persönlichen Gefährdung oder der Waffenschein. Da muss man sich dann die Mühe machen, sich zumindest temporär bei einem Sicherheitsunternehmen anstellen zu lassen.
(Ich hätte auf den Papierkram auch keine Lust)
 
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Wheelgunner_45ACP

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Solche Schießübungen sind verboten. das Bundesverwaltungsamt erlaubt nichtmal den Cooper-Tunnel.
Das ist genau der Unterschied zwischen Sportschützen und Waffenträger.

Hab mich damals mit meinem SB unterhalten. So ein Training für zivile Waffenträger ist erst mal vorab mit Namensliste zu melden. Und dann kann die Behörde zustimmen oder auch nicht. Und weitere Auflagen vorgeben.

Zum Thema Stress: Jeder Stress beim Training hilft, später besser damit umgehen zu können. Von daher ist IPSC oder - im Ausland - IDPA - nicht Mal so schlecht.
 
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Eine für alles, bei mir wurde es die Glock 45 MOS :


 
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Die Glock ist sicherlich für den Jäger der auch hin und wieder mal mit der Kurzwaffe (sportlich) Trainieren möchte, eine gute und günstige Option. Gleiches gilt natürlich für eine Walther PDP und andere Waffen <1.000 Euro Anschaffungspreis. Ich habe selbst eine G31 mit 9mm Wechsellauf und eine G27, würde aber mittlerweile ganz einfach bei der 9mm bleiben.

Da ich mittlerweile wieder mehr Interesse am sportlichen schießen habe, überlege ich meinen vorhandenen Voreintrag für eine P226 oder ähnliches zu nutzen. Eigentlich stand die Glock 45 MOS auf der Liste.
 

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