Wer kann mir auf die Schnelle einen kurzen Überblick verschaffen
EU- Recht
Bundesrecht
Länderrecht
Ist die Entsorgung eine Straftat?
Gebt mal Laut, bitte!
CdB
Wäre vielleicht nützlich die Region uns mitzuteilen, Tierkörperentsorgung unterliegt dem
Tierkörperbeseitigungsrecht.
Habe mal was für Hessen auf die Schnelle herausgesucht.
Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen. Sie können eine wesentliche Rolle bei der Übertragung von Tierseuchen wie z. B. die Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE spielen. Auch chemische Kontaminanten wie Dioxine können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten in Futtermitteln verbreitet werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte nicht wieder in die Lebensmittelkette eingeschleust werden (Gammelfleischskandale).
Mit der Verordnung 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie der hierzu ergangenen Verordnung 142/2011 der Kommission zur Durchführung der VO (EG) 1069/2009 werden Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für Mensch und Tier ergeben, verhindert oder zumindest verringert werden sollen.
Die Verordnung 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in 3 Kategorien und schreibt jeweils bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.
Ergänzt werden diese EU- Vorschriften durch die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) , die u.a. weitere spezifische Anforderungen an Biogasanlagen , für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen erhält.
Das RP-Dezernat V 54- Veterinärwesen und Verbraucherschutz – hat im Bereich Tierische Nebenprodukte u.a. folgende Zuständigkeiten:
- Zulassung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte be- oder verarbeiten bzw. lagern.
Dazu zählen:
- Verarbeitungsbetriebe
- Biogas- und Kompostieranlagen
- Pasteurisierungsanlagen
- Zwischenbehandlungsbetriebe
- Heimtierfutterherstellungsbetriebe
- Lagerbetriebe für verarbeitete tierische Nebenprodukte
- Tierkrematorien
- Überwachung der Betriebshygiene sowie der betrieblichen Eigenkontrollsystemen in zugelassenen und registrierten Betrieben im Rahmen der Fachaufsicht.
- Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsrechts für Gewerbetreibende.
- Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden der Landkreise.
- Übertragung der Beseitigungspflicht der kommunalen Gebietskörperschaften auf Private.
- Genehmigung der Entgeltliste für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Downloads:
EU-Verordnung Nr 1069 2009.pdf (PDF / 8.32 MB)
EU-Verordnung Nr 142 2011.pdf (PDF / 1.57 MB)