Deutschland Entsorgung von Tierkörpern und Schlachtabfällen

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Gelöschtes Mitglied 13565

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Wer kann mir auf die Schnelle einen kurzen Überblick verschaffen

EU- Recht
Bundesrecht
Länderrecht

Ist die Entsorgung eine Straftat?


Gebt mal Laut, bitte!


CdB
 
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Wer kann mir auf die Schnelle einen kurzen Überblick verschaffen

EU- Recht
Bundesrecht
Länderrecht

Ist die Entsorgung eine Straftat?


Gebt mal Laut, bitte!


CdB
Wäre vielleicht nützlich die Region uns mitzuteilen, Tierkörperentsorgung unterliegt dem
Tierkörperbeseitigungsrecht.
Habe mal was für Hessen auf die Schnelle herausgesucht.

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen. Sie können eine wesentliche Rolle bei der Übertragung von Tierseuchen wie z. B. die Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE spielen. Auch chemische Kontaminanten wie Dioxine können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten in Futtermitteln verbreitet werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte nicht wieder in die Lebensmittelkette eingeschleust werden (Gammelfleischskandale).
Mit der Verordnung 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie der hierzu ergangenen Verordnung 142/2011 der Kommission zur Durchführung der VO (EG) 1069/2009 werden Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für Mensch und Tier ergeben, verhindert oder zumindest verringert werden sollen.
Die Verordnung 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in 3 Kategorien und schreibt jeweils bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.
Ergänzt werden diese EU- Vorschriften durch die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) , die u.a. weitere spezifische Anforderungen an Biogasanlagen , für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen erhält.
Das RP-Dezernat V 54- Veterinärwesen und Verbraucherschutz – hat im Bereich Tierische Nebenprodukte u.a. folgende Zuständigkeiten:
  • Zulassung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte be- oder verarbeiten bzw. lagern.
    Dazu zählen:
    - Verarbeitungsbetriebe
    - Biogas- und Kompostieranlagen
    - Pasteurisierungsanlagen
    - Zwischenbehandlungsbetriebe
    - Heimtierfutterherstellungsbetriebe
    - Lagerbetriebe für verarbeitete tierische Nebenprodukte
    - Tierkrematorien
  • Überwachung der Betriebshygiene sowie der betrieblichen Eigenkontrollsystemen in zugelassenen und registrierten Betrieben im Rahmen der Fachaufsicht.
  • Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsrechts für Gewerbetreibende.
  • Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden der Landkreise.
  • Übertragung der Beseitigungspflicht der kommunalen Gebietskörperschaften auf Private.
  • Genehmigung der Entgeltliste für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte.

Downloads:​

application-pdf.png
EU-Verordnung Nr 1069 2009.pdf (PDF / 8.32 MB)
application-pdf.png
EU-Verordnung Nr 142 2011.pdf (PDF / 1.57 MB)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Danke schon mal an der Stelle, also wie ich es verstanden habe gibts
die EU- Verordnung,
das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (Bund)
und Landesrecht.

Letzeres werde ich mir raussuchen, laut dem Bundesgesetz könnte eine Straftat vorliegen.

Da Du so fragst, geht es wohl nicht um den Rahmen der Jagd.

Kein Kommentar.




CdB
 
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Danke schon mal an der Stelle, also wie ich es verstanden habe gibts
die EU- Verordnung,
das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (Bund)
und Landesrecht.

Letzeres werde ich mir raussuchen, laut dem Bundesgesetz könnte eine Straftat vorliegen.



Kein Kommentar.




CdB
Straftat? Glaube ich nicht.
Außerdem: es interessiert nicht, niemanden! Die Polizei, bei der ich einen solchen Fall vor ein paar Monaten angezeigt habe, sagte, dass es eine Ordnungswidrigkeit sei. Man würde einen Tätigkeitsbericht schreiben und gut.
Wenigstens fragte die Polizei beim Veterinäramt nach (es waren Abfälle von Hausschweinen, etwa 25kg Pfoten, Wurst, Knochen, Rippenbögen), mit dem Hinweis auf mögliche Verbreitung von Krankheiten (z.B. ASP). Antwort vom Veterinäramt (Bereitschaftsdienst, Wochenende) des Landkreises Gifhorn: der Jäger (also ich, nicht Grundstückseigentümer) dürfe die Schlachtabfälle in den eigentlich für Wildabfälle bereitgestellten Tonnen entsorgen. Zu gütig! Ich hab´s dann auch gemacht, den Kram eingesammelt und in die Tonne gefahren. Man hat ja selbst ein Interesse an der Seuchenverhinderung....
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich bin noch am sammeln, eine Aussage allein reicht mir nicht. Also suche ich den rechtlichen Rahmen, dann werden noch einige Leute gefragt und selbstverständlich auch der mögliche Verursacher. Vorher läuft erstmal noch nichts.


CdB
 
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Es kommt sicherlich auf die Umstände des Einzelfalls an, aber ggf. käme auch §326 StGB in Frage
 
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Moin,

ich bitte zu allererst den Fadenstarter um Entschuldigung - aber ich habe folgende Frage in die Runde:

Wir wollen für den Hegering eine Kadavertonne aufstellen. Hinsichtlich zu erwartender baldiger ASP etc. wäre das meiner Meinung nach sinnvoll. Wo kann man einen Stellplatz sinnvoller Weise erstellen und wen könnte man diesbezüglich ansprechen? Wären die Bauhöfe eine Lösung oder eventuell eine Deponie? Wer von Euch hat diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln können und könnte mir Ratschläge geben? Vielleicht könnte man auch mal den ein oder anderen Landwirt fragen :unsure:.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Hinweise freuen - daher schon mal vorab (y) danke!

munter bleiben!!

hobo
 

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