erben von kurzwaffen

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hallo zusammen,

hätte da folgende frage...
als jäger darf man ja nur zwei kw haben es sei denn man kann ein bedürfnis für eine dritte nachweisen
wie siehts es denn aus wenn ich schon 2 kw waffen habe und ,mein vater verstirbt und mir seine vererbt? er hat 4 kw ( 2x 4mm m20) darf ich die dann überhaupt erben weil ich doch schon zwei habe?
komme aus nrw

danke gruss jörg
 

IMI

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Natürlich darfst Du!

Aber jetzt hoffen wir erstmal, dass sich Dein Vater noch lange bester Gesundheit erfreut!

Wenn Du direkte Fragen hast, kannst Du Dich gerne per PM an mich wenden, ich habe das mit dem Erbe leider letztes Jahr auch hinter mich bringen müssen.

Am liebsten hätte ich natürlich nicht geerbt, wohlwissend, dass der Erblsasser noch lebt.

Doch die geliebten Jagdwaffen habe ich natürlich übernommen, so war es auch gewollt!
 
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vielen dank für die schnelle antwort :D
natürlich hoffe ich das es noch lange dauert bis es soweit ist
hat mich halt nur mal interessiert
aber wie ist es denn wenn ich nur eine kw habe und dann vater seine erben würde dann dürfte ich mir doch keine mehr kaufen oder?

gruss jörg
 

IMI

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Genau!

Also schau, dass Du lieber jetzt 2 großkalibrige KW hast und vielleicht noch ne KK für die Fallenjagd.

Dann sollte Dein Bedürfnis gedeckt sein und das Erbe kann kommen. Egal wann.
 
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Wenn auch komplette Laien Kurzwaffen erben dürfen, müssten das Jäger erst echt können, unabhängig vom bedürfnisfreien 2er Kontingent.
Ansonsten kann man auch als Jäger soviele Kw besitzen wie sein nachgewisenes Bedürfnis hergibt.
 

IMI

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baikal schrieb:
Wenn auch komplette Laien Kurzwaffen erben dürfen, müssten das Jäger erst echt können, unabhängig vom bedürfnisfreien 2er Kontingent.
Ansonsten kann man auch als Jäger soviele Kw besitzen wie sein nachgewisenes Bedürfnis hergibt.
Richtig.
Die Fragestellung hier ist aber, was passiert, wenn man Kurzwaffen geeerbt hat und dann noch weitere Kurzwaffen kaufen will.
Und das wird schwierig.
Also ist es besser, wenn man erst sein Kontingent/Bedürfnis ausschöpft, sich 2, oder 3 KW kauft und dann noch weitere erbt.

Gruß
IMI
 
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IMI schrieb:
Die Fragestellung hier ist aber, was passiert, wenn man Kurzwaffen geeerbt hat und dann noch weitere Kurzwaffen kaufen will.
Und das wird schwierig.

Gruß
IMI

Nein, überhaupt nicht! Du kannst so viele KWs erben wie Du willst. Auch wenn darunter solche sind, die für de Jagd bestens geeignet sind, werden sie deinem Kontingent als Jäger nicht angerechnet. Auch nicht, wenn Du sie tatsächlich zur Jagd verwendest.

Glaub mir, bei mir war das genau so. Ich habe von meinem Vater - auch Jäger- einige KWs geerbt. Zwei davon habe ich regelmäßig mit zur Jagd genommen. Als sich später zu meinem geerbten S&W629 noch einen M29 haben wollte, weil er mir so gut gefallen hat, habe ich ihn ohne Probleme auf mein noch nicht ausgeschöpftes Jägerkontingent erhalten.

Das ist kein Wohlwollen meines SB, sondern geltendes Recht!

---
Tom
 

IMI

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Tom Hunter schrieb:
IMI schrieb:
Die Fragestellung hier ist aber, was passiert, wenn man Kurzwaffen geeerbt hat und dann noch weitere Kurzwaffen kaufen will.
Und das wird schwierig.

Gruß
IMI

Nein, überhaupt nicht! Du kannst so viele KWs erben wie Du willst. Auch wenn darunter solche sind, die für de Jagd bestens geeignet sind, werden sie deinem Kontingent als Jäger nicht angerechnet. Auch nicht, wenn Du sie tatsächlich zur Jagd verwendest.

Glaub mir, bei mir war das genau so. Ich habe von meinem Vater - auch Jäger- einige KWs geerbt. Zwei davon habe ich regelmäßig mit zur Jagd genommen. Als sich später zu meinem geerbten S&W629 noch einen M29 haben wollte, weil er mir so gut gefallen hat, habe ich ihn ohne Probleme auf mein noch nicht ausgeschöpftes Jägerkontingent erhalten.

Das ist kein Wohlwollen meines SB, sondern geltendes Recht!

---
Tom

Das überrascht mich.
Hast die entsprechenden §§ parat?
Freut mich sehr, dass dies bei Dir so geklappt hat!

Darauf verlassen und hoffen, dass dies alle Behörde so handhaben, würde ich mich allerdings nicht.

Wann hast Du geerbt und welche Kaliber waren dies?
 

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