- Registriert
- 30 Dez 2016
- Beiträge
- 3.083
Das muss neu sein.Abend,
ein Polizeibeamter ist immer zuständig im und außer Dienst beim Vorliegen einer Straftat oder der Versuch oder zur Abwehr selbiger.
Ein PVB außerhalb seines örtlichen und/oder sachlichen Zuständigkeitsbereiches oder nicht im Dienst hat nicht mehr Rechte als der berühmte "Jedermann", max. noch eine konstruierte "Garantenpflicht".