Erfahrung Jagdschutzlehrgang NRW / Jagdaufseherprüfung NRW

A

andre13-5

Guest
Hallo Zusammen,

hat schon jemand von euch aus NRW am Jagdschutzlehrgang des LJV teilgenommen? Wie sind eure Erfahrungen?

Gibt es ein brauchbares Buch zur Vorbereitung? Über Vorschläge würde ich mich freuen.

Vielen Dank und WMH André
 
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Die Literaturhinweise erhältst du direkt vom LJV. Einen Teil der Bücher hätte ich hier, wollte das in Angriff nehmen, hat zeitlich aber nicht gepasst.
 
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Hallo.

Ist bei mir bereits sehr lange her. Habe den Lehrgang kurz nach der Jagdscheinprüfung besucht, wodurch sich viele Vorteile ergaben, da ich rechtlich "up to date" war. Einige ältere Teilnehmer mussten sich aufwendig das aktuelle Recht aneignen. Insgesamt sehr viel Stoff in kurzer Zeit, der damals aus meiner Sicht nur teilweise sinnvoll war. Mehr Praxis wäre mir lieber und vermutlich sinnvoller gewesen. Aber in Deutschland gilt halt, Theorie geht vor.

wipi
 
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Moin,

ich habe mir auch Mal überlegt ihn zu machen, da gab es den Jägerhof in Brüggen noch.

Allerdings habe ich dann keinen Vorteil erkennen können was mir der Lehrgang bringt.

Keine weiteren Rechte als die eines Pächters nur mehr Verpflichtungen.

Also habe ich es gelassen. Wieder nur ein Scheinchen mehr das keiner wirklich braucht.

Gruß
AndreGeronimo
 
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gibt es diesen Kurs in NRW überhaupt noch? lange nichts mehr gelesen seit Brüggen zu ist.

mehr Pflichten als der Pächter ja, mehr Rechte auch. Nur möchte ich ein Auto im Revier durchsuchen? Mit durchgeladener Waffe? (was sicherlich zur Eigensicherung richtig wäre) Die Rechtslage ist da etwas dünn?oder doch nicht? Bin mir da unsicher.
die die ich kenne die das machen sind im echten Leben PVB und führen in diesem Moment die Waffe der Ersatzbescheinigung.
 
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....Nur möchte ich ein Auto im Revier durchsuchen? Mit durchgeladener Waffe? (was sicherlich zur Eigensicherung richtig wäre) Die Rechtslage ist da etwas dünn?oder doch nicht? Ersatzbescheinigung.

Hallo.

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Durchsuchung eines Fahrzeuges oder einer Person geht nicht als bestätigter Jagdaufseher, Revierinhaber o.ä.

wipi
 
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@AG, ganz so ist es nicht. ;-)
Also habe ich es gelassen. Wieder nur ein Scheinchen mehr das keiner wirklich braucht.
Als bestätigter Jagdaufseher zahle ich bei uns keine Hundesteuer, ( anerkannte Jagdhunde) Hundesteuer hier 144.-€ pro Hund :sad: als geprüfter Jagdhund die Hälfte 72.-€
bei drei Hunden spare ich jedes Jahr 216.-€. und mir hat der Kurs Spass gemacht. :biggrin:
Ob ich den Schein für die Jagd brauche , denke eher nicht, aber schaden tuts auch nicht.
Grüße Günter
 
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Hallo.

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Durchsuchung eines Fahrzeuges oder einer Person geht nicht als bestätigter Jagdaufseher, Revierinhaber o.ä.

wipi

So nicht richtig! Als bestätigter Jagdaufseher und gleichzeitig Berufsjäger oder forstwirtschaftlich ausgebildet geht es doch.
 
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@AG, ganz so ist es nicht. ;-)
Als bestätigter Jagdaufseher zahle ich bei uns keine Hundesteuer, ( anerkannte Jagdhunde) Hundesteuer hier 144.-€ pro Hund :sad: als geprüfter Jagdhund die Hälfte 72.-€
bei drei Hunden spare ich jedes Jahr 216.-€. und mir hat der Kurs Spass gemacht. :biggrin:
Ob ich den Schein für die Jagd brauche , denke eher nicht, aber schaden tuts auch nicht.
Grüße Günter


Moin,

bei uns gibt es keine Freistellung von der Hundesteuer und auch keine Ermäßigung.
Beim Rest deines Posting stimme ich dir zu.
Aber auch deine Kernaussage ist, man braucht ihn nicht;-)
 
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So nicht richtig! Als bestätigter Jagdaufseher und gleichzeitig Berufsjäger oder forstwirtschaftlich ausgebildet geht es doch.

Die Frage war, was darf ich mit der Jagdaufseherprüfung.

Die Punkte die du aufzählst stimmen aber es ging nur um die Befugnisse die der Jäger mit dieser Prüfung hat oder auch nicht hat.

Polizeibeamter fehlt noch in der Aufzählung;-);-)
 
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der Polizist hat diese Befugnisse nicht über das jeweilige Jagdgesetz, weil er sie darüber gar nicht "braucht" - er zieht sich die Berechtigung zur Strafverfolgung natürlich direkt über das Polizeigesetz...
 
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der Polizist hat diese Befugnisse nicht über das jeweilige Jagdgesetz, weil er sie darüber gar nicht "braucht" - er zieht sich die Berechtigung zur Strafverfolgung natürlich direkt über das Polizeigesetz...
smilie_wut_052.gif

Selbstverständlich hat ein Polizeibeamter die Rechte eines Polizeibeamten soweit er sachlich und örtlich Zuständig ist.

Soll das hier auch wieder so ein Haarspalterthread werden?
smilie_winke_131.gif
 
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Abend,

ein Polizeibeamter ist immer zuständig im und außer Dienst beim Vorliegen einer Straftat oder der Versuch oder zur Abwehr selbiger.
 

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