Erfahrung vorhanden zu Gummigeschossen

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Habe mir vor Jahren mal eine Schachtel von den S&B Rubber Buckshots bei Frankonia mitgenommen. Die sind auf jeden Fall sehr schwach geladen, Rückstoß ist eigentlich überhaupt nicht vorhanden und die Lautstärke ist eher auf KK Niveau.
Habe die eigentlich nur für die ersten 2-3 Schuss bei Leuten die noch nie mit einer Flinte geschossen haben verwendet damit sie ein Gefühl für den Abzug bekommen und bei falschem Anschlag nicht gleich eine gedonnert bekommen.
Zur Zielwirkung kann ich leider nichts sagen, habe trotz vollmundiger Ankündigungen einiger Jagdkollegen noch niemanden gefunden der sich als Versuchskaninchen mal auf 30m hinstellt und dann berichtet ob ihn das vom näherkommen abhalten würde :D
Mein ehemaliger Jagdpächter: ".22 lfB ist ja nur gefährlich, wenn's ins Auge geht."
 
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Zur Zielwirkung kann ich leider nichts sagen, habe trotz vollmundiger Ankündigungen einiger Jagdkollegen noch niemanden gefunden der sich als Versuchskaninchen mal auf 30m hinstellt und dann berichtet ob ihn das vom näherkommen abhalten würde :D

Wo wohnst du und was zahlst? :cool: (Man koennte ja bei 200-300m anfangen und schrittweise naeher ran?)
 
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Hatt man mir auch gesagt....diese Tracer Schrotpatronen würden auch darunter fallen.
Wir hatten noch etliche Bestände damals, wurden alle entsorgt.

Das Zeug kannst du ganz legal im Handel kaufen, es ist keine Leuchtspurmunition, da ja keine Geschosse verschossen werden sondern Signale.

 
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Mein ehemaliger Jagdpächter: ".22 lfB ist ja nur gefährlich, wenn's ins Auge geht."

Solche Kandidaten kenne ich auch. Da ist es dann immer sehr lehrreich einmal vorzumachen was dieses kleine süße Patrönchen mit einem 3cm Fichtenbrett anstellt...

Wo wohnst du und was zahlst? :cool: (Man koennte ja bei 200-300m anfangen und schrittweise naeher ran?)

Ich denke nochmal in Ruhe über ein Angebot nach, aber vielleicht ist es für alle Beteiligten besser das davor erstmal an einer Rehdecke oder ähnlichem zu testen. :ROFLMAO:
 
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Für Schrotpatronen? Das wäre neu.
Nö, nicht wirklich. Im Bundesanzeiger, vom 05.03.2012 findet sich auf Seite 58 folgendes:
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 Bei der verbotenen Patronenmunition nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.4 begründet sich die Verbotseigenschaft mit speziellen Eigenschaften der Geschosse wie Zusätzen in Form von Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder dem Vorhandensein eines Hartkerns. Dies ergibt sich in der Regel durch eine Kennzeichnung solcher Munition, z. B. mit einer Farbmarkierung der Geschossspitze. Zu Leuchtspurmunition zählen auch Schrotpatronen, bei denen in der Schrotvorlage ein Leuchtspursatz eingebettet ist.
 
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Aha, das ist neu. Wir haben die früher noch zum Üben benutzt, das war aber in den 1990igern.

So wenig sinnvoll wie diese Art von Patronen ist allerdings auch das Verbot.
 
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Nö, nicht wirklich. Im Bundesanzeiger, vom 05.03.2012 findet sich auf Seite 58 folgendes:
Wobei man da besser dazuschreibt, dass es sich um die WaffVwV handelt.
Die Verwaltungsvorschrift ist ein Handbuch für die Verwaltung.
Es ist weder WaffG, AWaffV oder eine andere Rechtverordnung die Normen schafft.

i.d.R. kann man sich an der VwV orientieren, allerdings ist einiges schon durch Gerichte einiges waffenrechtlich anders eingeordnet worden, als es in der VwV interpretiert wurde.

Im WaffG liest sich das Ganze so
1.5.4
Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;
1.5
panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.
 

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