Nach meiner unmaßgeblichen Meinung spricht Folgendes dagegen:Waidgeselle schrieb:Meine unwesentliche Meinung dazu: Wenn ich den Hund nicht zur Zucht einsetzen will, spricht eigentlich nichts gegen eine Kastration/Sterilisation.
TierSchG §6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist....
Persönliche Bequemlichkeit des Halters stufe ich nicht als tierärztliche Indikation ein. Ein gewisser, aus dem Fortpflanzungstrieb entspringender Stress ist natürlich und ebenfalls keine solche.
Und kommt mir jetzt nicht damit, dass ein kastrierter Rüde ein um 100% verringertes Risiko hat, an Hodenkrebs zu erkranken. Das gilt auch nicht. 8)
Tatsächlich bin ich immer wieder erstaunt, wie leichtfertig die TÄ zu Kastrationen bereit sind (das Erstaunen relativiert sich allerdings in Anbetracht der Summe, die sie dafür einschieben).