Ergebnis BVG-Urteil

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Jein. Sich auch bei schwierigen Sachverhalten zu einer Lösung durchringen zu können, ist jetzt nicht gerade ewas, was man unter sozialer Kompetenz versteht. Auch funktionieren teils Verhandlungsstile, welche wenig mit Empathie und Perspektivenübernahme (klassische Aspekte sozialer Kompetenz) zu tun haben.
 
Y

Yumitori

Guest
Verhandlungsführung, Entscheidungsfreude, Umgang mit Kollegen und Mitarbeitern, um nur ein paar Punkte zu nennen, sind Dinge, welche nicht Teil des Studiums oder des Referendariats sind. Defizite in diesen Punkten lassen auch Juristen mit guten Examensergebnisse teils am Richteralltag scheitern.
Zum Gruße,
ich weiß nicht, wie es h e u t e ist, aber ich durfte noch lernen, rasch zu entscheiden, musste auch immer wieder (im Beisein des später korrigierenden Ausbilders) Verhandlungen führen und gerade mein Ausbilder beim LG in der ersten Station legte großen Wert auf die Art und Weise des Umgangs mit den "Kanzleikräften", die im Urlaub eines der Richter schon mal den ein oder anderen Kaffeenachmittag planten, die Referendare dazu einluden (und dann überrascht waren, dass Stationsreferendar Yumitori am anderen Morgen alle Verfügungen etc.. aufgearbeitet hatte, weil er zwischen 19oo h und 223o h den "freien Nachmittag" abgepuffert hatte...).
Mein Ausbilder kannte das und hatte mich vorbereitet, wollte vielleicht sehen, wie ich damit umgehe - d a s nenne ich mal Qualität des Ausbilders.
 
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In Zivilsachen ist die Verhandlungsleitung durch den Referendar durchaus noch üblich. In Strafsachen unzulässig. Dennoch ist das nur eine Momentaufnahme und schwierigere Verhandlungen, insbesondere bei Vergleichen, leiten Richter dann doch eher lieber selber, als das ihren Referendar machen zu lassen. Auch ist es ein Unterschied, ob der Ausbilder dem Referendar aufgibt, bis nächste Woche einen Urteilsentwurf zu verfassen, oder man als Einzel- oder Amtsrichter vollkommen eigenständig den Laden schmeißen muss.
 
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Wie dumm war der Kläger eigentlich? Was für ein Trottel.

Wenn ich da noch einmal einhaken darf:
Wir sollten tunlichst vermeiden andere Kollegen, die sich öffentlich für unser Ansinnen stark machen auch noch öffentlich für jeden nachlesbar zu diffamieren!
Das schadet weit mehr als es nützt.
Ob die Angelegenheit schlau oder schlecht war mag ich als Laie gerade was da anbetrifft nicht nachzuvollziehen.
Nachvollziehen kann ich aber den Kläger der damit auf den ausufernden Flickenteppich bzgl Schalldämpfer/Genehmigung hinweist.
Von der anderen Seite betrachtet: Wenn er Recht bekommen hätte, hätte es ein Meilenstein zur Bundesweiten Legalisierung sein können.
Dann hätten wir diese Diskussion nicht :)

@Ikarius : dein Post war beispielhaft gewählt, kein Affront!
 
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Er hat nicht über die möglichen Konsequenzen nachgedacht. Es war ihm egal.
Sprungrevision. Das Urteil war vorher ziemlich klar.
 
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Deshalb hat das Urteil auch nur begrenzte Aussagekraft, wie man in Bayern richtig erkannt hat. Andere Bundesländer nehmen es jedoch zum Anlass, ihre restriktive Pracis beizubehalten oder sinnvolle Schritte pro Gesundheitsschutz wieder rückgängig zu machen. Sinnvoller wäre sicher eine Berufung gewesen und dann bei erneuter Niederlage von einer Revision abzusehen. Personen, welchen es jedoch "um's Prinzip" geht, haben bei der Justiz zumeist schlechte Karten.
 
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Wenn ich da noch einmal einhaken darf:
Wir sollten tunlichst vermeiden andere Kollegen, die sich öffentlich für unser Ansinnen stark machen auch noch öffentlich für jeden nachlesbar zu diffamieren!
Das schadet weit mehr als es nützt.
Ob die Angelegenheit schlau oder schlecht war mag ich als Laie gerade was da anbetrifft nicht nachzuvollziehen.
........

Sorry, aber der "Kollege" hat sich nicht für "´unser´ Ansinnen stark gemacht", er wollte schlicht und ergreifend einen SD für sich "einklagen" (für MEIN diesbezügliches Ansinnen kann und konnte er sich schon deshalb nicht "stak machen", weil in MEINEM Bundesland, wie in einigen anderen auch, die Sache längst in meinem Sinne geregelt war und ist!).

Dazu hat er, trotz eindringlicher Warnungen der verschiedenen Verbände (!), den absehbar ungeschicktesten, dafür aber egoistischsten Weg gewählt und hat damit genau die juristische Unsicherheit herbeigeführt, die jetzt landauf, landab in den Behördenstuben einiger Bundesländer herrscht.

Und ja, selbstverständlich erlaube ich mir, das - auch öffentlich - zu kritisieren!
Und nein, selbst wenn er den Protzess gewonnen hätte, wäre dies sicherlich KEIN Meilenstein für irgendetwas Bundesweites gewesen!
 
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Ich habe heute einen Anruf meiner Sachbearbeiterin im HSK bekommen.
Letzte Woche hatte ich einen Voreintrag für einen SD für meine SLB in .223 Remington beantragt. Da ich bereits einen .30er Dämpfer habe, hat mir meine SB mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen den Voreintrag nicht so einfach bekommen könnte. Ich müsse eine gesonderte Erklärung meines Bedürfnisses zukommen lassen aber eine Garantie auf Genehmigung konnte sie mir dennoch nicht geben. Anbei bemerkte sie, dass es ja jetzt auch ein Urteil des BVG gäbe, wonach einem Jäger das Bedürfnis auf einen Schalldämpfer nicht zugesprochen wurde.
Heißt, hier haben die es auch schon spitz bekommen und wir dürfen im Hochsauerlandkreis wohl gespannt sein, ob die bald vorerst keine Anträge mehr genehmigen. Das ist aber vorläufig erstmal nur Zukunftsposaune.

In meinem Fall habe ich mich jetzt jedenfalls auf den ergänzten Erlass vom Innenministerium berufen:
"Mit ergänzendem Erlass vom 17.11.2017 hat das Innenministerium nun noch einmal klar gestellt, dass die Nutzung verschiedener Waffen mit unterschiedlichen Kalibern und Einsatzgebieten als Begründung für das Erfordernis weiterer Schalldämpfer grundsätzlich ausreicht. "

Begründet habe ich mein Bedürfnis mit der Nutzung meiner .223 Remington als Schonzeit- und Rehwildbüchse und dass ich mit der .308 Winchester nicht auf Rehe oder Raubwild schießen möchte, um Wildbret- und Balgentwertung möglichst gering zu halten.
Genau!

308 ist auf Rehwild völlig übertrieben. :cool:


Naja, meiner Behörde hat das als Argumentation anscheinend geschmeckt! Ich habe heute den Anruf meiner SB bekommen, dass meinem Antrag auf Bedürfniserteilung (nach o.G. Argumentation) stattgegeben wurde ;)

NRW bzw. der HSK scheint also noch munter Voreinträge auszustellen und Schalldämpfer einzutragen. Also besteht auf dieser Seite der Erde wohl "noch?" keine Rechtsunsicherheit.
 
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Meine WBK mit Voreintrag lag gestern auch in der Post. Hessen scheint es also auch egal zu sein.
 
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In SH werden Genehmigungen nach wie vor erteilt. Das Ergebnis des BVG Urteils ist meiner Meinung nach:
Wenn die Länder Erlaubnisse für Schalldämpfer erteilen ist es gut. Aber einklagen kann man sich diese Einträge halt nicht.

Nicht mehr, nicht weniger.

frogger
 

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