Ergebnis BVG-Urteil

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Der Gesetzgeber verneinte bereits im Vorfeld.
Es bleibt bei den Ländern. Es ist aber nicht geurteilt worden, dass kein Bedürfnis vorläge. Es liegt nur eben nicht grundsätzlich vor.
Es wäre analog zur dritten Kurzwaffe eben nachzuweisen. Die Länder entscheiden was sie anerkennenswert halten. Die derzeitige Praxis kann sich vor diesem Hintergrund natürlich ändern.
DIskutiert wird das ganze bereits in einem anderen Thread.
https://forum.wildundhund.de/thread...pfer-thread-fehlen.119231/page-4#post-3863111
 
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KHH

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Danke für die Info. "Gefällt mir" zu drücken fiel mir schwer angesichts der Botschaft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Angesichts der sich häufenden Fehlurteile, die, offensichtlicher könnte es gar nicht sein,
ausschliesslich auf der geistigen Färbung der zuständigen Richter basieren, fällt es mir zunehmend schwerer, diese Instanz noch irgendwie erst zu nehmen.
Leider ist das in der populistischen Politik anders. Wir leben ja schliesslich in einem Rechtstaat!!
Armer Staat, arme Bürger.

Manchmal kann ich die Polen gut verstehen. Richter sind nämlich keine Götter sondern höchst fehlbare, geistige Gebilde ihrer Zeit.
 
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Anscheinend kein Jäger im Senat. In meinem beruflichen Umfeld zum Glück anders.
 
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In den Bundesländern mit Beauftragung zur Nutzung von Vorsatzgeräten könnte dies besondere Auswirkungen haben. Röhrengeräte mögen wohl keinen Mündungsblitz.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Ich sage nur Sammy A., Fahrverbote in Städten (in Essen auch auf der A40 🤣🤣🤣🤣) aufgrund irgendwelcher EU Regeln, neue Einheitswerte
für Immobilien usw., usw.

Diese Rechtsform ist auf dem besten Wege, sich selber abzuschaffen. Auf EU Ebene ist das ja längst im Gange.
 
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In den Bundesländern mit Beauftragung zur Nutzung von Vorsatzgeräten könnte dies besondere Auswirkungen haben. Röhrengeräte mögen wohl keinen Mündungsblitz.

Ich glaube das wird das geringste Problem, NSG auf Waffe ist ja sogar lt. Waffengesetz verboten und es gibt Ausnahmen, im Gegensatz zu Schalldämpfern die jetzt "nur" nicht genehmigt werden müssen wenn das Land nicht will.

Ich gebe meinen glaube ich freiwillig ab, habe Angst es geht hier bald so übel zu wie in Ländern mit freiem Verkauf, wer kennt nicht die täglichen Horrormeldungen z.B. aus Skandinavien...
 
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https://www.bverwg.de/de/pm/2018/84

Auszug: "Ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern für das jagdliche Schießen besteht nicht. Zum einen gehören Schalldämpfer nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der Ausstattung, die Jäger für die Ausübung der Jagd benötigen. Zum anderen kann nur ein besonders gelagertes persönliches Interesse ein Bedürfnis begründen; das Interesse an dem Schutz des Gehörs beim Abfeuern der Jagdwaffe besteht aber bei allen Jägern in gleicher Weise."

Irgendwie verstehe ich das nicht, das Bedürfnis Waffen zu besitzen besteht doch auch bei allen Jägern?
 

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