Ergebnis BVG-Urteil

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In SH werden Genehmigungen nach wie vor erteilt. Das Ergebnis des BVG Urteils ist meiner Meinung nach:
Wenn die Länder Erlaubnisse für Schalldämpfer erteilen ist es gut. Aber einklagen kann man sich diese Einträge halt nicht.

Nicht mehr, nicht weniger.

frogger

Schön wäre es. Die PM legt aber - in Verbindung mit der bekannten Einstellung des Senates zum Legalwaffenbesitz - mehr als nah, dass sie mal wieder versuchen wollen, SD schlicht aus dem Verkehr zu ziehen, wie bei den SLB....
 
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Ich habe es im anderen Thread schon geschrieben.
In NRW werden bis auf weiteres 2 SD genehmigt. Ein dritter mit Begründung(Stand 17.01.2019)
 
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...Das Interesse, die Möglichkeit nachteiliger Folgen einer Selbstgefährdung auszuschließen, vermag regelmäßig nicht zu rechtfertigen, die gesetzgeberische Entscheidung, auch bei legalem Schusswaffenbesitz Privater möglichst keine Ausstattung der Schusswaffen mit Schalldämpfern zuzulassen, für die gesamte Gruppe der Jäger generell außer Kraft zu setzen. Dies gilt erst recht, weil Schalldämpfer nach der weit überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Schutz des Gehörs regelmäßig nur benötigt werden, wenn der Schütze freiwillig darauf verzichtet, das Gehör durch andere Vorkehrungen zu schützen ...

Dem Typen ist beim Verfassen dieses Pamphletes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer abgegangen!
Gruß-Spitz
 
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Mir ist jetzt ein Landratsamt in Baden-Württemberg bekannt welches keine Schalldämpfer Anträge baw bearbeitet.
 
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Ich habe es im anderen Thread schon geschrieben.
In NRW werden bis auf weiteres 2 SD genehmigt. Ein dritter mit Begründung(Stand 17.01.2019)

Heute die Nachricht von einem Bekanten bekommen das sein Antrag in NRW abgelehnt wurde. Es handelte sich hierbei um einen Antrag für den ersten dämpfer. (Stand 13.01.2019)
 
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Hab in NRW kurz vor Weihnachten einen Voreintrag (erster Schalli) bekommen, und letzte Woche wurde dieser ohne Murren oder Beanstandung komplettiert.

Schon ätzend wenn es schon jeder Behörde in einem Bundesland unterschiedlich handhabt.
 
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@Hesel
da du mich zitierst, ich habe mal im erweiterten Bekanntenkreis gefragt. Da wurde in NRW noch ein Dämpfer Voreintrag gemacht(müsste um den 5-6 Feb oder so gewesen sein, WBK ist jetzt wieder da). Ohne Murren. Anderer Landkreis/Stadt als bei mir.
Das ist ja mittlerweile nicht mehr zum aushalten, das selbst innerhalb der Bundesländer da ein Affenzirkus herrscht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Da kannst du ansetzen, es gibt den Grundsatz des verwaltungseinheitlichen Handelns. Innerhalb eines Bundeslandes sollte man davon ausgehen, dass die Behörden in der LAge sind sich soweit auf eine Vorgehensweise zu einigen.
Im Zweifel sind sie sich dann aber einig nicht deine Interessen zu verfolgen und die aller anderen Jäger.
 
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ich habe im Dez. 2018 einen weiteren Voreintrag für SD bekommen, vor 2 Wochen den SD gekauft und gestern die WBK mit eingetragenem SD zurück erhalten. Voreinträge werden z.Zt. lt. Auskunft des Sachbearbeiters nicht bearbeitet. Also weder abgelehnt noch genehmigt. Man wartet angeblich auf Anweisung des Ministeriums, welches bereits dem LJV - NRW zugesagt hat, dass SD für Jäger weiterhin genehmigt werden. Ist wohl bei uns noch nicht angekommen. Allerdings ist unsere Kreisverwaltung rot / grün lastig. Landrat ist SPD Politiker. Ob die jetzt den Aufstand proben u. das BVG Urteil nutzen um Düsseldorf an den Karren zu pis… kann ich nicht sagen. Wäre mal interessant zu wissen, wie andere CDU lastige Landkreise verfahren.
 
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Das Problem ist das herumgeeier des Gesetzgebers, hätte man schon vor Jahren korrigieren können.
edit Das Gesetz ist grammatikalisch eindeutig.
Funktioniert ja auch bei den Dämpfern für Luftgewehre genau richtig.
Nur die Gerichte, vor allem das VG Berlin haben solange die Paragraphen verdreht, bis das herausgekommen ist, was wir im Moment als sogenannte Rechtslage haben.
 
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edit Das Gesetz ist grammatikalisch eindeutig.
Funktioniert ja auch bei den Dämpfern für Luftgewehre genau richtig.
Nur die Gerichte, vor allem das VG Berlin haben solange die Paragraphen verdreht, bis das herausgekommen ist, was wir im Moment als sogenannte Rechtslage haben.
Wenn es das wäre, hätte es die Urteile nicht geben können.
Das wurde übrigens auch in höchstrichterlicher Urteilsbegründung eplizit erwähnt.
Dabei gings aber weniger um Grammatik.
Das betrifft aber viele Stellen im Waffengesetz. Eines der unsauberst formulierten deutschen Gesetze.
 
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