In SH werden Genehmigungen nach wie vor erteilt. Das Ergebnis des BVG Urteils ist meiner Meinung nach:
Wenn die Länder Erlaubnisse für Schalldämpfer erteilen ist es gut. Aber einklagen kann man sich diese Einträge halt nicht.
Nicht mehr, nicht weniger.
frogger
Schön wäre es. Die PM legt aber - in Verbindung mit der bekannten Einstellung des Senates zum Legalwaffenbesitz - mehr als nah, dass sie mal wieder versuchen wollen, SD schlicht aus dem Verkehr zu ziehen, wie bei den SLB....