[Baden-Württemberg] Erntejagd bei Nacht

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man sieht immer wieder Neues.

War gestern bei besten Mond auf der Sauenpirsch, als ich beim Nachbarn Schüsse hörte. Da der Rückwechsel in meine Richtung ging, habe ich kurz umgeplant und bin die 100m an den Waldrand. Da konnte ich mittels WBK und auch so sehen, wie Mais geerntet wurde und Kameraden erkennbar am Jagen waren. UVV technisch halte ich das Ganze für ziemlich unverantwortlich, obwohl die Szenerie gut ausgeleuchtet (Top Sicht durch den Ernter und Vollmond) und die Sauen auch nur so beschossen werden konnten, dass m.E. nichts passieren kann - sie mussten durch eine Senke zum Wald.

Jetzt mal ganz blöd gefragt: ist das zulässig? Es war nach 2200 Uhr, keine Bewegungsjagd, keine Gesellschaftsjagd, Schwarzwild, künstliche Lichtquellen kamen nicht durch die Jäger, voller Mond war auch da. Stehe auf dem Schlauch, finde aber nichts, warum das nicht gehen sollte. Und die Ecke würde ich aus UVV-Sicht tagsüber als ziemlich sicher ansehen

Ehrlich gesagt, fand ich es ziemlich clever.

Wenn es irgendwie geht, bitte rechtliche Antworten
 
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Ich bin der Meinung, künstliche Lichtquellen (durch Ernter) zu nutzen, ist unzulässig. Kann mich irren... Also diese Lichtquellen lieber nicht nutzen;)
 
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Ich bin der Meinung, künstliche Lichtquellen (durch Ernter) zu nutzen, ist unzulässig. Kann mich irren... Also diese Lichtquellen lieber nicht nutzen;)

Ja, das stimmt. Meinem Verständnis nach ist es natürlich eine künstliche Lichtquelle, aber die wird nicht direkt von den Jägern eingesetzt und auch nicht für die Jagd, sondern der Ernter will sehen wo er langfährt.

§ 31 JWMG – Sachliche Verbote, Punkt 10a

künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wildtieren zu verwenden,
 
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Wenn der Häckslerfahrer sonst immer mit durchgeht gilt: die Treibjagd bei Mondschein ist verboten. :)
 
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Mal abgesehen davon, daß ich schon von Erntejagden am Tage nichts halte, wäre das in Bundesländern wo die Nachtjagd mit künstlichen Lichtquellen erlaubt ist rechtskonform.
In allen anderen BL sehe ich das als problematisch an.
Auf der einen Seite darf man sich "Lichtverschmutzung" zu eigen machen, wie das aber ein Richter im Detail sieht ist dann anderweitig zu klären.
Mag, solang nicht irgendwelche Hirnverbrannten Streß machen oder ein Unfall passiert gerade noch so durchgehen.
 
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In BW sind Taschenlampe und „(Hand-) Scheinwerfer“ zulässig.
Der Rest wäre wohl Material für ein kleinkariertes Gerichtsverfahren mit Risiko auf ein realitätsfernes Urteil.
 
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In BW sind Taschenlampe und „(Hand-) Scheinwerfer“ zulässig.
Der Rest wäre wohl Material für ein kleinkariertes Gerichtsverfahren mit Risiko auf ein realitätsfernes Urteil.

Wie ist die Freigabe im Originalwortlaut in BW?
Wird da explizit von Taschenlampen und HAndscheinwerfern gesprochen?
 
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In allen anderen BL sehe ich das als problematisch an.
Auf der einen Seite darf man sich "Lichtverschmutzung" zu eigen machen, wie das aber ein Richter im Detail sieht ist dann anderweitig zu klären.
Mag, solang nicht irgendwelche Hirnverbrannten Streß machen oder ein Unfall passiert gerade noch so durchgehen.
Die entscheidende Frage: WOZU ist das Licht?
Würde die Maschine ohne oder mit weniger Licht fahren wenn die Jäger nicht da wären?

Auch ich habe mich schon gefreut wenn unsere Fußball-Jungs Abends mit Flutlicht auf dem Platz trainiert haben oder ein Skihang Abends mit Flutlicht läuft.

Abgesehen davon wär mir nicht wohl bei dem geschilderten Szenario. Man muss bei Tageslicht schon höllisch bei solchen Jagden auf die Hinterlandgefährdung aufpassen. Und das dann noch wenn man vom Hinterland wenig bis nichts mehr sieht?
 
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Die entscheidende Frage: WOZU ist das Licht?
Würde die Maschine ohne oder mit weniger Licht fahren wenn die Jäger nicht da wären?

Auch ich habe mich schon gefreut wenn unsere Fußball-Jungs Abends mit Flutlicht auf dem Platz trainiert haben oder ein Skihang Abends mit Flutlicht läuft.

Abgesehen davon wär mir nicht wohl bei dem geschilderten Szenario. Man muss bei Tageslicht schon höllisch bei solchen Jagden auf die Hinterlandgefährdung aufpassen. Und das dann noch wenn man vom Hinterland wenig bis nichts mehr sieht?

Das Licht ist nur für die Ernte da, die leuchten doch nicht nach Sauen..... Die Beleuchtug hatte aber was, da war es taghell
 

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