[Baden-Württemberg] Erntejagd bei Nacht

steve

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Das ist Fall von zulässig wenn alles gut geht und fahrlässig wenn was schief läuft.

Im Übrigen meiner Meinung nach kein Zeichen von Cleverness, sondern vielmehr davon, dass die Jäger und der Landwirt nicht mehr ganz dicht sind. Bei Mond auf aus einem Maisfeld kommende Sauen schießen, welches gerade geerntet wird. Verrückt. Sicherheit. Ansprechen. Papperlapapp.
 
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Mhm.... was kann ich dafür, dass der Bauer da in der Nacht sein Feld aberntet!?

Finde aber auch diese Nacht und Nebel-Arbeiterei unter Flutlicht nicht besonders toll. Haben die Tagsüber keine Zeit.

Diese Hobbybauern sollte man abschaffen.

Aber Maisjagd bei Nacht... ist nicht gerade prickelnd.
 
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Mhm.... was kann ich dafür, dass der Bauer da in der Nacht sein Feld aberntet!?

Finde aber auch diese Nacht und Nebel-Arbeiterei unter Flutlicht nicht besonders toll. Haben die Tagsüber keine Zeit.

Diese Hobbybauern sollte man abschaffen.


Aber Maisjagd bei Nacht... ist nicht gerade prickelnd.
Ich hoffe ja, Du hast einfach nur den Ironie-Smiley vergessen. Ansonsten bin ich auch dafür diese Hobbyjäger abzuschaffen.
 
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Ok, der allgemeine Tenor ist wohl, dass es erlaubt ist. Das es aus Sicherheitsgründen ziemlich fahrlässig ist, ist offensichtlich und braucht auch nicht groß diskutiert werden. Es ging mir auch nur ums Rechtliche.

Clever fand ich es trotzdem irgendwie, auch wenn ich von Erntejagden gar nichts halte. 2 Nachbarn haben, wie wir auch, dieses Jahr echte Sauenprobleme. Einer hatte sogar seine mobile Kanzel bei uns stehen, damit er eine Ecke seines Reviers bejagen kann. Ich vermute, solche Aktionen sind dann das Ergebnis. Aber ich frag ihn mal, welche Sau ihn da geritten hat:sneaky:.
 
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Hier mal SACHSEN
"Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung
§ 4c
Einschränkung sachlicher Verbote
bei der Jagd auf Schwarzwild
Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes dürfen bei der Jagd auf
Schwarzwild künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und
Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Langwaffen
bestimmt sind, verwendet und genutzt werden
. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“
 
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WUH-Mod

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Es gibt keine Freigabe mehr gemäß dem Link.

Zitat:"
Die Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlicher Lichtquellen bei der Erlegung

von Schwarzwild ist bis zum 31. März 2019 befristet."


Doch, wurde verlängert:

Änderung der Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Durchführung des Jagd- und
Wildtiermanagementgesetzes

(ja, das heisst tatsächlich so) :oops:


In Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 25. Februar 2018 (GB!. S. 62) wird die Angabe »28. Februar 2019« durch die Angabe »29. Februar 2020« ersetzt.

Bildschirmfoto 2019-10-14 um 11.27.32.png
 

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