Erntejagd - unterlassene Nachsuche

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§ 39 Abs. 2 Nr. 5 JWMG

2. Rechte und Pflichten

  • Die Vorgaben des Jagd- und Waffenrechts, der UVV Jagd und des Tierschutzes
    sind zu erfüllen.
  • Zum Zwecke der Wildfolge dürfen anerkannte Nachsuchegespanne ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigten Personen des angrenzenden Reviers die Reviergrenzen unter Mitführung geeigneter Jagdwaffen sowie in Begleitung einer weiteren zur Nachsuche ausgerüsteten Person, die Inhaberin eines Jagdscheins ist und ebenfalls geeignete Jagdwaffen führen darf, überschreiten, die Wildtiere erlegen und versorgen. Nach Beendigung der Nachsuche sind die jagdausübungsberechtigten Personen unverzüglich zu benachrichtigen (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 JWMG).

Im übrigen dazu auch der folgende Absatz und deren Umsetzung in der Praxis. Da ich als meist ortsfremder NSF die Verhältnisse nicht kenne, übergibt man die Benachrichtigung des betreffenden JAB dem Veranlasser. Schlimmstenfalls informiere ich die UJB, denn trotz des u.a. Absatzes bekomme ich die Info nicht, wie du im vorigen Post lesen konntest.

" Die unteren Jagdbehörden teilen den anerkannten Nachsucheführern auf Nachfrage die Namen und Kontaktdaten der jagdausübungsberechtigten Personen in ihrem Einsatzgebiet mit.

Strenggenommen bist du als SHF im Rahmen deiner Tätigkeit ein ehrenamtlicher Dienstleister, der im Auftrag unterwegs ist. Und zwar im Auftrag dessen, in dessen Revier die Nachsuche angefallen ist.
Da deine Tätigkeit Jagd im Sinne des Jagdgesetzes ist, kann dich nur mit dieser Tätigkeit derjenige beauftragen, der Inhaber des jeweiligen Jagdrechtes ist. Das bedeutet, niemand kann dich beauftragen, im Nachbarrevier eine Nachsuche ANZUFANGEN, denn das obliegt aus den o.g. Gründen dem dortigen JAB.
Wenn du im Zuge deiner Nachsuche die Grenze überschreitest, ist das ja ein ganz anderer Vorgang.
Einfacher: Deine Tätigkeit beginnt NICHT, wenn du deinen Hund verlädst oder den Hörer aus der Hand legst, sondern am Anschuss oder Einwechsel. Und erst ab dann darfst du Grenzen überschreiten.

Zu den Karten hast du eine PM
 
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"Das alles wurde von einem Jungjäger der Nachbarjagd unbemerkt gefilmt." ...ob das nicht zu einem bumerang für den jj werden könnte? unbemerkt, unerlaubt gefilmt. da wäre ich sehr vorsichtig.
Unerlaubtes Filmen ist nicht immer Strafbar. Wenn eine Straftat gefilmz wird oder eine andere Sache, die von "öffentlichem Interesse" ist, geht das in Ordnung.

Und auch wenn das vor Gericht evtl. nicht als Beweis zugelassen ist, so können solche Aufnahmen z.B. trotzdem die polizeilichen Ermittlungen anschieben!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
gestern nachmittag wurde Raps gemäht. Dabei fielen zahlreiche Schüsse und es lagen wenig Sauen. Eine beschossene Sau lief schwerkrank in Richtung Mais des Nachbarn. Der Schütze (ein Forstbeamter) versuchte die langsame Sau einzuholen, schoss noch mal und gab dann auf. Das alles wurde von einem Jungjäger der Nachbarjagd unbemerkt gefilmt. Auch die anschließende ca. 50 m lange vergebliche Nachsuche mit einem 7 Monate alten Teckel durch den Jagdherrn!!! Heute kam der Jungjäger vorbei und fragte, ob die Nachbarn sich gemeldet hätten. Bei Ihnen wäre auch keiner vorstellig geworden! Dann machten wir uns auf zur Nachsuche. Dazu mussten wir über den schon abgeernteten Raps des Nachbarn fahren. Dieser saß noch in der Kanzel ca. 100m von der gestrigen Schweißfährte. Von mir zusammen gefaltet zeigte er mir den markierten letzten Schweiß (leider in diesem Moment von einem heftigen Gewitterschauer weggespült). Nach anfänglichen Schwierigkeiten ging es im Mais flott voran und nach ca. 400m stießen wir auf eine Rotte ÜL. Fährte kontrolliert. Offensichtlich alle gesund. Nach wieder 100 m kreuzte uns eine Sau auf 10 m und deutlich konnte ich eine große Fleischwunde im Nacken sehen. Leider hing meine HS-Hündin so fest im Riemen, dass es ziemlich lange dauerte bis ich die Halsung lösen konnte. Anschließend ging die Hetze ca. eine Stunde durch den 100 ha großen - jetzt Gottseidank sehr nassen - Maisschlag. Leider konnte die Hündin den Überläufer nicht einholen und kam zurück. Dreck! Nach langer Erholungspause mit viel Wasser suchten wir im Mais nahe des Starts noch einmal vor, weil mir die gekrellte Sau und die Sau auf dem Video zu verschieden vorkamen, sowohl von der Farbe als auch von den Krankheitsymptomen. Nach einiger Zeit verwies die Hündin irgendetwas an einem Maisstengel und ich gab ihr Riemen. Nach weiteren 500 m standen wir vor der verendeten Sau. Schuss Keule rein, weidwund raus. Jetzt bin ich am überlegen: halte ich mich an meine seit 25 Jahren eingehaltene Schweigepflicht als Nachsuchenführer oder stelle ich eine Anzeige bei der UJB wegen unterlassener Nachsuche? Da in den letzten Jahren schon einige widerwärtige Dinge in dieser Jagd passiert sind, entscheide ich mich wohl für letzteres! Bis Montag kann ich ja noch zweimal drüber schlafen...
Das ist Aasjägerei mit sowas macht man sich nicht gemein alles hat grenzen und die Wurden hier mehr als überschritten
Sowas muß grundsätzlich eine Anzeige nach sich ziehen für solch eine Tierquälerei gibt es keine Rechtfertigung

Ich stand im letzten Jahr vor der Entscheidung.
JJ wird von mir auf ein Kitz und Raubwild eingeladen und erlegt eine 2 Kitze führende Ricke trotz meiner Klaren Ansagen und 7min. vorher gesendete WhatsApp das vom Licht her kein Ansprechen mehr möglich ist und wir abbaumen
Auf dem Weg zu meinem Auto bricht ein Schuss darauf eine Nachricht Kitz tot bis dahin alles gut.
als ich bei ihm ankomme liegt da eine Ricke die Milch tropft aus den Strichen :mad: bis dahin stand auch noch keine Anzeige im Raum er verheilt sich Augenscheinlich Reumütig und bedauerte seinen Fehler soweit alles "OK"
Als ich dan aber erfuhr das er bei einem anderen Jagd Kollegen eine führende Bache erlegt hat war eine Grenze für mich überschritten und ich habe Anzeige erstattet so Jäger braucht keiner!
Wir machen alle Fehler ohne Frage aber sowas sind keine Fehler sonder fehlende Charakterliche Eignung die ist aber für die Jagd eine Grundvoraussetzung
 
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Das Thema hat mehrere Aspekte. Die Schweigepflicht bezieht sich auf Dinge die nicht passieren sollten, aber dem besten Jäger mal passieren. Und das nicht jede Nachsuche erfolgreich sein kann ist scheiße aber ist halt so.
Das was du aber beschreibst hat damit nix zu tun. Das ist grobe Fahrlässigkeit und Respektlosigkeit vor dem Wild. Auf gut Deutsch: auf des Jägers Ehrenschild gepisst.
Das ist von der Schweigepflicht nicht gedeckt und sollte eigentlich zur Anzeige gebracht werden.
Eigentlich deshalb, weil eben die Jäger die zu ersteren Gruppe gehören dann unsicher werden und aus Angst angezeigt zu werden, sich dann auch nicht mehr melden. Das wäre fatal.
Also würde ich auf die Anzeige verzichten und versuchen andere Wege zu suchen, dass solche Kammeraden zum Nachdenken kommen.
Hallo an alle Diskutanten hier,
Ich habe die Beiträge zu diesem Sachverhalt mal grob überlesen und bin der Meinung dass das nicht hier her gehört, der Vorgang ist zu anrüchig, hat zu viel Konfliktstoff und liefert unseren Gegnern wieder Kistenweise Munition. BIN DESHALB FÜR DIE LÖSCHUNG DER KOMPLETTEN GESCHICHTE HIER. Das Fehler passieren ist normal und niemand kann behaupten das er nicht schon mal Bockmist gemacht hat. Aber dreckige Wäsche wäscht man auch nicht vor dem Nachbarn. Allerdings muss ich sagen, wenn der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen hat und deshalb zitiere ich Weberknecht, finde ich gerade die drohende Anzeige als wirksames Mittel geeignet, sich doch zu melden, wenn mal was schief läuft. Wie sagt man doch so schön, "Melden macht frei". Ich bin mir nicht ganz so sicher, was ein Jurist dazu sagen würde. Aber in dem Augenblick wo der Schütze den Beständer über den schlechten Schuss informiert hat, müssten eigentlich alle weiteren Maßnahmen durch den Beständer eingeleitet werden. Aber das ist wieder ein anderer Sachverhalt. Mich würde mal rein vom fachlichen interessieren wer für was zuständig ist. Ich bitte deshalb um eure Meinung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo an alle Diskutanten hier,
Ich habe die Beiträge zu diesem Sachverhalt mal grob überlesen und bin der Meinung dass das nicht hier her gehört, der Vorgang ist zu anrüchig, hat zu viel Konfliktstoff und liefert unseren Gegnern wieder Kistenweise Munition. BIN DESHALB FÜR DIE LÖSCHUNG DER KOMPLETTEN GESCHICHTE HIER. Das Fehler passieren ist normal und niemand kann behaupten das er nicht schon mal Bockmist gemacht hat. Aber dreckige Wäsche wäscht man auch nicht vor dem Nachbarn. Allerdings muss ich sagen, wenn der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen hat und deshalb zitiere ich Weberknecht, finde ich gerade die drohende Anzeige als wirksames Mittel geeignet, sich doch zu melden, wenn mal was schief läuft. Wie sagt man doch so schön, "Melden macht frei". Ich bin mir nicht ganz so sicher, was ein Jurist dazu sagen würde. Aber in dem Augenblick wo der Schütze den Beständer über den schlechten Schuss informiert hat, müssten eigentlich alle weiteren Maßnahmen durch den Beständer eingeleitet werden. Aber das ist wieder ein anderer Sachverhalt. Mich würde mal rein vom fachlichen interessieren wer für was zuständig ist. Ich bitte deshalb um eure Meinung.
Jagdausübungsberechtigter und Schütze sitzen in einem Boot beide können die Nachsuche veranlassen der JAB sollte sich davor hüten selbige untersagen zu wollen er Haftet mit und eine unterlassene Nachsuche kostet in der Regel den JS was auch gut so ist.
Wir sollten sowas nicht Tot schweigen wie von dir angeraten denn genau solche Aussagen wie deine geben unseren Kritikern Recht.
Wenn einer Tiere Quält gehören Ross und Reiter öffentlich an den Pranger.
Meine Urgroßeltern gehörten auch zu denen die...…...… aber lassen wir das ist ein anderes Thema Wir Jäger tun gut daran darüber Öffentlich zu reden und solche Missstände aufzudecken um sie ab zu stellen.
Bei mir wird GRUNDSÄTZLICH JEDER Schuss Kontrolliert ausnahmslos jeder.
Wenn ich mit meinen Hunden am Ende bin, kommt der Profi mit dem ich da wir uns gut kennen mich immer im Vorfeld anspreche auch für einen Fuchs!!!!! Auch die Nachbarn die betroffen sind werden grundsätzlich informiert es mag manchmal unangenehm sein aber es geht um ein Lebewesen das hat es nicht verdient Krankgeschossen nach Tagen elendig zu krepieren Es gibt für uns Jäger einen ungeschriebenen Ehrenkodex der ist für mich Gesetz.
 
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Hallo an alle Diskutanten hier,
... Allerdings muss ich sagen, wenn der Sachverhalt sich tatsächlich so zugetragen hat und deshalb zitiere ich Weberknecht, finde ich gerade die drohende Anzeige als wirksames Mittel geeignet, sich doch zu melden, wenn mal was schief läuft.
aber eigentlich hatte ich den genau gegenteiligen Schluß gezogen ....^^
 
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Genau welchen solchen Schwaflern, wie sie sich hier ihr Stelldichein geben, ist es gut dass in vielen Bundesländern die best. Nachsuchenführer ohne Vorankündigung die Grenzen überlaufen dürfen. Sogar mit zweiter bewaffneter Begleitperson.

@FSK 300
Hoffe Deinem Hund gehts bald wieder gut!
WMH
 
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Viel heisse Luft und wenig Ahnung von dem Herren P.
Sonst einige VERNÜNFTIGE Posts, die sich an der aktuellen Rechtslage anlehnen und ansonsten viel dummes Zeug, was auf das Verhalten der postenden Person schließen läßt, wenn dann mal ein NSF EIGENTLICH gerufen werden sollte (und in dem vom TS geschilderten Fall wäre es auf alle Fälle NOTWENDIG gewesen!!!)
Aber die sind es dann, die trotz Schweiß sagen:
"Och, da war nix. Ich habe ja meinen Fiffy aus Südspanien (gerne auch aus einem anderen Land) angesetzt und der hat nix gefunden!"

Ich finde die Meinungsäusserungen einiger hier unmöglich!

Vielleicht sollte man einfach mal den Finger gerade lassen, wäre auch ne Option.
 
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.....Denn die allermeisten JAB und Unglücksschützen haben keine Lust darauf, daß sie Diskussionsgegenstand im Internet werden.

Sehr gut, so soll es sein, dann können sie sofort anfangen zu lernen, wie man auch Schwarzwild anständig bejagt und müssen keine Angst mehr vor Schweißhundführern haben, wenn man sie mal braucht.
 

Fex

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Respekt, 9 Seiten Argumente, warum ganz sicher so mancher überlegen wird, keinen bestätigten NSF zu rufen! Denn die allermeisten JAB und Unglücksschützen haben keine Lust darauf, daß sie Diskussionsgegenstand im Internet werden.

Deine Logik und deine Schlussfolgerungen sind...abenteuerlich.

Der Faden entsprang doch gerade der Tatsache, dass eben KEIN Nachsuchenführer gerufen wurde. Hätte man einen gerufen, gäbe es diesen Faden nicht.

Die Argumente sprechen also eher dafür, einen NSF zu rufen, damit man eben nicht im Internet zum Diskussionsgegenstand wird.
 

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