[Baden-Württemberg] Ersatzbestockung nach Ausfall durch Trockenheit sowie aufgrund forstlicher Maßnahmen

Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
14
Servus,

bei uns im Revier (reines Waldrevier auf 400m Höhe mit hohem Mischwaldanteil; im betroffenen Bereich Winterhanglage mit 130-jährigem Buchenaltbestand) wurden vor vier Jahren mehrere kleine Flächen nach der Holzernte mit Douglasie bestockt und mittels Wuchshülle vor Verbiss und Verfegen geschützt.

Mittlerweile sind gut 20% der Pflanzen vertrocknet oder an anderen Ursachen eingegangen.

Weiterhin wurde aufgrund einer forstlichen Entscheidung (Marktpreis für erntereifes Buchenholz) im letztjährigen Spätjahr um und in diesen Flächen weitere Altbäume bis hin zu kleinen Kahlschlägen geerntet. Die bisherigen Aufforstungsflächen wurden dabei durch das Rücken stark in Mitleidenschaft gezogen und viele vierjährige Setzlinge kamen dabei zu Schaden. Insgesamt weitere 20%.

Die Flächen wurden über den Winter beräumt von Kronen und Restholz und nun hat der Forst die alten Neuanpflanzungen mit neuen Douglasien-Setzlingen ergänzt und die neu entstandenen Kahlhiebsflächen ebenfalls mit Douglasie bestockt.
Bemerkenswert hierbei ist, dass die Buchen-Naturverjüngung konsequent niedergeschlagen wurde um überhaupt Licht für die jungen Douglasien zu schaffen.

Unser Pachtvertrag sagt u.a. aus, dass das Material zur Wildschadensverhütung durch den Waldbesitzer bereitgestellt wird und wir grundsätzlich pro Jahr max. 1.000 Einzelschutzmaßnahmen/Jagdbogen zu verrichten haben.

Nun stellt sich mir die Frage, ob wir für die Ersatzbestockung aufgrund Trockenheit sowie der Schäden im Zuge des erneuten Hiebs überhaupt "verantwortlich" sind, sprich, ob wir diese Maßnahmen überhaupt durchführen müssen, denn diese Bäume haben wir ja bereits einmal erfolgreich geschützt. Für den jetzigen "Ausfall" können wir ja nichts...🤷‍♂️

Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?
 
Registriert
23 Jun 2016
Beiträge
318
Kurz zur Klärung:

Ihr habt vor vier Jahren die Dgl. durch vom Verpächter gestellte Tubex/Wuchshüllen geschützt.
Jetzt sind ca. 20% abgängig durch Trockenheit und weitere 20% durch die Hiebe.

Jetzt sollt ihr die neuen Ersatzpflanzungen erneut schützen?

Falls das so ist und im Pachtvertrag max. 1000 Einzelschutzmaßnahmen ohne näher definierte Flächen und Art der Pflanzungen festgeschrieben sind, so "müsst" ihr diese durchführen. Oder habt ihr im Pachtvertrag stehen, dass ausschließlich Ersatzpflanzungen durch Verbiss erneut geschützt werden müssen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
14
Kurz zur Klärung:

Ihr habt vor vier Jahren die Dgl. durch vom Verpächter gestellte Tubex/Wuchshüllen geschützt.
Jetzt sind ca. 20% abgängig durch Trockenheit und weitere 20% durch die Hiebe.

Jetzt sollt ihr die neuen Ersatzpflanzungen erneut schützen?

Falls das so ist und im Pachtvertrag max. 1000 Einzelschutzmaßnahmen ohne näher definierte Flächen und Art der Pflanzungen festgeschrieben sind, so "müsst" ihr diese durchführen. Oder habt ihr im Pachtvertrag stehen, dass ausschließlich Ersatzpflanzungen durch Verbiss erneut geschützt werden müssen?

Nein, es steht natürlich nichts weiteres drin. Es kann m.E. auch nicht jeder mögliche Einzelfall im Pachtvertrag geregelt sein, wobei dies natürlich in einer erneuten Verhandlung vor der nächsten Pachtperiode demnächst Gegenstand sein könnte 😏

Für mich ist es nur nicht eingängig, dass wir Bäume erneut zu schützen haben, für deren Eingehen/Schaden wir nichts können. Dass wir die "Erweiterung" zu schützen haben ist natürlich klar.
 
Registriert
23 Jun 2016
Beiträge
318
Nein, es steht natürlich nichts weiteres drin. Es kann m.E. auch nicht jeder mögliche Einzelfall im Pachtvertrag geregelt sein, wobei dies natürlich in einer erneuten Verhandlung vor der nächsten Pachtperiode demnächst Gegenstand sein könnte 😏

Für mich ist es nur nicht eingängig, dass wir Bäume erneut zu schützen haben, für deren Eingehen/Schaden wir nichts können. Dass wir die "Erweiterung" zu schützen haben ist natürlich klar.

Hast du das mit dem Verpächter schon besprochen bzw. habt ihr einen Arbeitsauftrag diesbezüglich erhalten?

Ich verstehe, dass du nicht den Sinn dahinter erkennst, warum du etwas schützen sollst, für dessen Ausfall du nicht verantwortlich bist. Aber dennoch ist den doch schnuppe, ob du jetzt 1000 neue Dgl. in Wuchshüllen stopfst oder Stiel- und Traubeneiche.
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
14.924
Wenn ihr mit Pachtvertrag max. 1000 Einzelschutz-Maßnahmen (ohne Material), gedacht als ein Art pauschale Beteiligung an Forstschutzkosten bei Verjüngungsmaßnahmen, übernommen habt, werdet Ihr das in der jetzigen Situation besser immer einkalkulieren.
Es gibt viele Schäden in Neukulturen durch Trocknis oder sonstigen Ausfall.

Wo dieser Einsatz erbracht wird, ist forstwirtschaftliche Entscheidung des Waldbesitzers nach den aktuellen Notwendigkeiten oder seiner Betriebsplanung (Kunstverjüngung bei Mischbaumeinbringung oder Nachbesserung von Ausfällen), wenn dazu nichts konkreter im Pachtvertrag geregelt ist.

In jedem Fall sind die Materialkosten für Wuchshüllen, Stäbe usw enorm gestiegen; ihr habt "nur" die Arbeit.

Ich vermute mal, Verpächter ist ein Großprivatwaldbesitzer... :unsure:
 
Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
7.075
..........
Ich verstehe, dass du nicht den Sinn dahinter erkennst, warum du etwas schützen sollst, für dessen Ausfall du nicht verantwortlich bist. Aber dennoch ist den doch schnuppe, ob du jetzt 1000 neue Dgl. in Wuchshüllen stopfst oder Stiel- und Traubeneiche.

Dann erkläre bitte mal den von Dir bemängelten Sinn bzgl. Ersatz von evtl. nicht ersatzpflichtigem Schaden.
Meines Erachtens genügt es nicht, immer nur Nichtverstehensvorwürfe rauszuposaunen, aber die erforderliche Begründung mangels evtl. selbst nicht erkennender Definition zu unterschlagen.
Diese Inflation substanzloser, persönliocher Vorwürfe in den luftleeren Raum 🤮 mich immer mehr an.
 
Registriert
23 Jun 2016
Beiträge
318
Dann erkläre bitte mal den von Dir bemängelten Sinn bzgl. Ersatz von evtl. nicht ersatzpflichtigem Schaden.
Meines Erachtens genügt es nicht, immer nur Nichtverstehensvorwürfe rauszuposaunen, aber die erforderliche Begründung mangels evtl. selbst nicht erkennender Definition zu unterschlagen.
Diese Inflation substanzloser, persönliocher Vorwürfe in den luftleeren Raum 🤮 mich immer mehr an.
Worin liegt hier ein substanzloser persönlicher Vorwurf?

Der Pächter muss 1000 Einzelschutzmaßnahmen p.a. durchführen. Er selbst hat die selbe Fläche bereits vor vier Jahren durch Wuchshüllen geschützt, in der Annahme, dadurch den Ausfall der Fläche durch Wildverbiss zu verhindern.
Jetzt ist ein Teil der Fläche wegen anderen Faktoren ausgefallen und er sieht es eigentlich nicht ein, dort erneut seine Arbeitsleistung einzubringen, weil er für den Ausfall nichts kann.
Einfache Erklärung von Sinnlosigkeit und Sinnhaftigkeit aus der Sicht eines Pächters.

Keine Ahnung, woraus du jetzt einen persönlichen Vorwurf an den Threadersteller ableitest. Vielleicht solltest du die richtigen Lebensmittel zu dir nehmen, dann musst du auch nicht Erbrechen.
 
Registriert
25 Aug 2005
Beiträge
3.698
Eigentlich doch einfach. Für 1000 Euro unterschrieben heisst im Fall jedes Jahr 1000 Euro. Ob das dem Jäger sinnvoll erscheint oder nicht. Im nächsten Pachtvertrag wird die Summe wohl höher ausfallen oder in einem Protzentualen Anteil festgeschrieben sein.
 
Registriert
1 Jan 2019
Beiträge
14
Hast du das mit dem Verpächter schon besprochen bzw. habt ihr einen Arbeitsauftrag diesbezüglich erhalten?

Ich verstehe, dass du nicht den Sinn dahinter erkennst, warum du etwas schützen sollst, für dessen Ausfall du nicht verantwortlich bist. Aber dennoch ist den doch schnuppe, ob du jetzt 1000 neue Dgl. in Wuchshüllen stopfst oder Stiel- und Traubeneiche.
Servus,

Reaktion erst jetzt, da beruflich unterwegs 🤷‍♂️

Ja, den Auftrag haben wir erhalten.
Wenn ihr mit Pachtvertrag max. 1000 Einzelschutz-Maßnahmen (ohne Material), gedacht als ein Art pauschale Beteiligung an Forstschutzkosten bei Verjüngungsmaßnahmen, übernommen habt, werdet Ihr das in der jetzigen Situation besser immer einkalkulieren.
Es gibt viele Schäden in Neukulturen durch Trocknis oder sonstigen Ausfall.

Wo dieser Einsatz erbracht wird, ist forstwirtschaftliche Entscheidung des Waldbesitzers nach den aktuellen Notwendigkeiten oder seiner Betriebsplanung (Kunstverjüngung bei Mischbaumeinbringung oder Nachbesserung von Ausfällen), wenn dazu nichts konkreter im Pachtvertrag geregelt ist.

In jedem Fall sind die Materialkosten für Wuchshüllen, Stäbe usw enorm gestiegen; ihr habt "nur" die Arbeit.

Ich vermute mal, Verpächter ist ein Großprivatwaldbesitzer... :unsure:
Um das Einkalkulieren der Arbeit geht es ja nicht. Die gem. Pachtvertrag vorgegebenen Strecken bzw. Mengen (Maximal sind es 500m Zaun bzw. 1.000 Einzelschutzmaßnahmen) sind Maximalwerte und werden zwar meist, aber Gott sei Dank auch nicht immer erreicht.
Es geht konkret darum, dass wir mit Wiederholungs-Maßnahmen belastet werden, deren Ursache nicht in einem Wildschadensereignis begründet ist, sondern in durch uns weder beeinflussbaren noch verschuldeten Verhalten Dritter oder gar Kalamitäten begründet ist.

Auszug aus dem Pachtvertrag:
[...]
Die Reparatur bei Zaunzerstörungen in Folge von Kalamitäten oder mutwilliger Zerstörung werden vom Verpächter übernommen.
[...]


HIerbei gilt es auch grundsätzlich zu beachten, dass Nebenbaumarten durch den Pächter gar nicht zu schützen sind, da der Pächter gem. JWMG nur für die Hauptbaumarten, in unserem Fall Buche, Fichte, Douglasie und (Schwarz)Kiefer, verantwortlich ist. Auch das ist im Pachtvertrag niedergeschrieben.

...nein, Gemeindewald.

Eigentlich doch einfach. Für 1000 Euro unterschrieben heisst im Fall jedes Jahr 1000 Euro. Ob das dem Jäger sinnvoll erscheint oder nicht. Im nächsten Pachtvertrag wird die Summe wohl höher ausfallen oder in einem Protzentualen Anteil festgeschrieben sein.
nein, von Euro ist keine Rede. Stück bzw. Meter sind die Maßeinheit.
Und eine höhere Summe erachte ich als derzeit höchst unwahrscheinlich, da es bereits in der letzten Verhandlungsrunde zu mehreren pächterlosen Revieren gekommen ist, da die örtliche Jägerschaft nicht bereit ist, diese Summen zu entrichten...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
699
Besucher gesamt
827
Oben