Servus,
bei uns im Revier (reines Waldrevier auf 400m Höhe mit hohem Mischwaldanteil; im betroffenen Bereich Winterhanglage mit 130-jährigem Buchenaltbestand) wurden vor vier Jahren mehrere kleine Flächen nach der Holzernte mit Douglasie bestockt und mittels Wuchshülle vor Verbiss und Verfegen geschützt.
Mittlerweile sind gut 20% der Pflanzen vertrocknet oder an anderen Ursachen eingegangen.
Weiterhin wurde aufgrund einer forstlichen Entscheidung (Marktpreis für erntereifes Buchenholz) im letztjährigen Spätjahr um und in diesen Flächen weitere Altbäume bis hin zu kleinen Kahlschlägen geerntet. Die bisherigen Aufforstungsflächen wurden dabei durch das Rücken stark in Mitleidenschaft gezogen und viele vierjährige Setzlinge kamen dabei zu Schaden. Insgesamt weitere 20%.
Die Flächen wurden über den Winter beräumt von Kronen und Restholz und nun hat der Forst die alten Neuanpflanzungen mit neuen Douglasien-Setzlingen ergänzt und die neu entstandenen Kahlhiebsflächen ebenfalls mit Douglasie bestockt.
Bemerkenswert hierbei ist, dass die Buchen-Naturverjüngung konsequent niedergeschlagen wurde um überhaupt Licht für die jungen Douglasien zu schaffen.
Unser Pachtvertrag sagt u.a. aus, dass das Material zur Wildschadensverhütung durch den Waldbesitzer bereitgestellt wird und wir grundsätzlich pro Jahr max. 1.000 Einzelschutzmaßnahmen/Jagdbogen zu verrichten haben.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir für die Ersatzbestockung aufgrund Trockenheit sowie der Schäden im Zuge des erneuten Hiebs überhaupt "verantwortlich" sind, sprich, ob wir diese Maßnahmen überhaupt durchführen müssen, denn diese Bäume haben wir ja bereits einmal erfolgreich geschützt. Für den jetzigen "Ausfall" können wir ja nichts...
Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?
bei uns im Revier (reines Waldrevier auf 400m Höhe mit hohem Mischwaldanteil; im betroffenen Bereich Winterhanglage mit 130-jährigem Buchenaltbestand) wurden vor vier Jahren mehrere kleine Flächen nach der Holzernte mit Douglasie bestockt und mittels Wuchshülle vor Verbiss und Verfegen geschützt.
Mittlerweile sind gut 20% der Pflanzen vertrocknet oder an anderen Ursachen eingegangen.
Weiterhin wurde aufgrund einer forstlichen Entscheidung (Marktpreis für erntereifes Buchenholz) im letztjährigen Spätjahr um und in diesen Flächen weitere Altbäume bis hin zu kleinen Kahlschlägen geerntet. Die bisherigen Aufforstungsflächen wurden dabei durch das Rücken stark in Mitleidenschaft gezogen und viele vierjährige Setzlinge kamen dabei zu Schaden. Insgesamt weitere 20%.
Die Flächen wurden über den Winter beräumt von Kronen und Restholz und nun hat der Forst die alten Neuanpflanzungen mit neuen Douglasien-Setzlingen ergänzt und die neu entstandenen Kahlhiebsflächen ebenfalls mit Douglasie bestockt.
Bemerkenswert hierbei ist, dass die Buchen-Naturverjüngung konsequent niedergeschlagen wurde um überhaupt Licht für die jungen Douglasien zu schaffen.
Unser Pachtvertrag sagt u.a. aus, dass das Material zur Wildschadensverhütung durch den Waldbesitzer bereitgestellt wird und wir grundsätzlich pro Jahr max. 1.000 Einzelschutzmaßnahmen/Jagdbogen zu verrichten haben.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir für die Ersatzbestockung aufgrund Trockenheit sowie der Schäden im Zuge des erneuten Hiebs überhaupt "verantwortlich" sind, sprich, ob wir diese Maßnahmen überhaupt durchführen müssen, denn diese Bäume haben wir ja bereits einmal erfolgreich geschützt. Für den jetzigen "Ausfall" können wir ja nichts...
Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?