Ersatzlauf mit gleicher Seriennummer nicht möglich/zulässig?

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Hallo zusammen,

ich habe eine waffenrechtliche Frage:

Ist es rechtlich zulässig, als Ersatz für einen alten Lauf einen neuen Lauf mit der gleichen Seriennummer herzustellen und den alten dafür im Gegenzug zu vernichten?
Dass man es so handhabt habe ich schon oft gehört, ich wüsste auch nicht, was da rechtlich gegenspricht.

Allerdings habe ich heute von einem namhaften Jagdwaffenhersteller die Auskunft bekommen, dass sei rechtlich nicht zulässig!?
Ist da was dran oder will man sich nur "hinter dem Gesetz verstecken"?

Es handelt sich um eine "modulare" Waffe, bei der die Laufnummer in der WBK eingetragen ist...

Vielen Dank und WMH!
 
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Natürlich ist das rechtlich zulässig.
Wird bei jedem Lauftausch an einer nicht modularen Waffe ja auch so gemacht.
Der Jagdwaffenhersteller meint es vermutlich so, dass er dir nicht einfach einen Wechsel-Lauf mit der gewünschte vorhandenen Seriennummer verkaufen kann da es sonst zwei gäbe.

Ein Büchsenmacher kann das aber bestimmt durchführen, der hat nämlich auch die Befugnis den alten Lauf zu vernichten.
 
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Nun ja, der Jagdwaffenhersteller hat das Anbringen eines Mündungsgewindes "versaut" und auf meine Vorderung "Neuer Lauf mit gleicher Seriennummer" geantworter "ist rechtlich nicht möglich"...

Die Waffe ist aktuell auch noch beim Hersteller...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo zusammen,

ich habe eine waffenrechtliche Frage:

Ist es rechtlich zulässig, als Ersatz für einen alten Lauf einen neuen Lauf mit der gleichen Seriennummer herzustellen und den alten dafür im Gegenzug zu vernichten?
Dass man es so handhabt habe ich schon oft gehört, ich wüsste auch nicht, was da rechtlich gegenspricht.

Allerdings habe ich heute von einem namhaften Jagdwaffenhersteller die Auskunft bekommen, dass sei rechtlich nicht zulässig!?
Ist da was dran oder will man sich nur "hinter dem Gesetz verstecken"?

Es handelt sich um eine "modulare" Waffe, bei der die Laufnummer in der WBK eingetragen ist...

Vielen Dank und WMH!
der Waffenhersteller hat Recht
 
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Mir wurde von einem relativ großen Jagdwaffen-Hersteller, der den alten Lauf vernichtet hat, auch gesagt, es sei rechtlich nicht zulässig, einen neuen Lauf (in einer modularen Waffe) mit der alten Seriennummer einzulegen.


Grosso
 
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Mir wurde von einem relativ großen Jagdwaffen-Hersteller, der den alten Lauf vernichtet hat, auch gesagt, es sei rechtlich nicht zulässig, einen neuen Lauf (in einer modularen Waffe) mit der alten Seriennummer einzulegen.


Grosso

Schick mal ne Glock mit defekten Lauf zu Glock ein.
Bekommst die Waffe mit neuem Lauf und gleicher Seriennummer zurück.
Gleiches bei defektem Verschluss.(Riss am Auswurffenster)


Ich hab an mehreren Langwaffen schon mehrfach Läufe beim Büma austauschen lassen.
Anschließend natürlcih Beschussamt. Alle haben die Orignalnummer behalten.

Ich glaub jetzt nicht dass die illegale Sachen machen. ;)
 
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M

Mitglied 13815

Guest
Hab einen Bergstutzen mit Wechsellauf BBF. Nummerngleich ...
 
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Andere Baustelle. Sind ja eindeutig voneinander zu unterscheiden.
Ja, noch kann man bei Vernichtung des alten Laufes einen neuen mit identer Nummer bekommen.
Kann der Büchsenmacher für einen übernehmen.
z.B. weissfertigen Lauf bestellen und zu Ende bearbeiten. Alten Lauf vernichten. Neuen mit alter Nummer. Beschuss. Übergabe. Fertig.
Kein großes Ding. Solange gewollt ist.
 
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Ich habe bei Krieghoff für meine Semprio einen Lauf bestellt der 15 cm länger war aber mit dem selben Kaliber. Ohne Probleme! Habe die Waffe mit dem alten Lauf eingeschickt und habe sie mit dem neuen Lauf zurück bekommen. Seriennummer war die gleiche! Allerdings wurde der alte Lauf im Werk vernichtet!
 
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Die Waffe befindet sich aktuell auch noch im Werk (mir wurde Gestern erst mitgeteilt, dass das mit dem Mündungsgewinde schief gegangen ist...).

Dass der alte Lauf vernichtet werden müsste ist klar, aber der Hersteller meint es wäre generell "rechtlich nicht möglich" einen neuen mit der alten Seriennummer herzustellen...

Ob es ein Problem für den Hersteller ist, eine Seriennummer quasi 2x vergeben zu habe, auch wenn der alte Lauf vernichtet wird?

Dann müssten die aber die Seriennummern von "Ausschussware", die nie das Werk verlassen hat auch für immer "sperren"...

Noch gibt es ja die Anbindung der Hersteller und Händler an das NWR nicht! Dass solche Aktionen dann vielleicht nicht mehr gehen kann ja sein, aber aktuell?

Ich finde jedenfalls weder im WaffG, noch in der AWaffV einen §§, der so etwas verbieten würde!?
 
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Da Nummerngleichheit ein wesentliches Merkmal einer Waffe sein kann (beim Wiederferkauf wertrelevant) würde ich darauf bestehen :unsure:
Wie die das machen, würde ich zu ihrem Problem machen:devilish: :evil:
 

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