Hallo zusammen,
ich habe eine waffenrechtliche Frage:
Ist es rechtlich zulässig, als Ersatz für einen alten Lauf einen neuen Lauf mit der gleichen Seriennummer herzustellen und den alten dafür im Gegenzug zu vernichten?
Dass man es so handhabt habe ich schon oft gehört, ich wüsste auch nicht, was da rechtlich gegenspricht.
Allerdings habe ich heute von einem namhaften Jagdwaffenhersteller die Auskunft bekommen, dass sei rechtlich nicht zulässig!?
Ist da was dran oder will man sich nur "hinter dem Gesetz verstecken"?
Es handelt sich um eine "modulare" Waffe, bei der die Laufnummer in der WBK eingetragen ist...
Vielen Dank und WMH!
ich habe eine waffenrechtliche Frage:
Ist es rechtlich zulässig, als Ersatz für einen alten Lauf einen neuen Lauf mit der gleichen Seriennummer herzustellen und den alten dafür im Gegenzug zu vernichten?
Dass man es so handhabt habe ich schon oft gehört, ich wüsste auch nicht, was da rechtlich gegenspricht.
Allerdings habe ich heute von einem namhaften Jagdwaffenhersteller die Auskunft bekommen, dass sei rechtlich nicht zulässig!?
Ist da was dran oder will man sich nur "hinter dem Gesetz verstecken"?
Es handelt sich um eine "modulare" Waffe, bei der die Laufnummer in der WBK eingetragen ist...
Vielen Dank und WMH!