Ersatzlauf mit gleicher Seriennummer nicht möglich/zulässig?

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ISt die Aussage tatsächlich vom hersteller?
Manchmal sind diese Aussagen natürlich eunfacher, als zu sagen man will niucht, weil das Mehraufwand wäre.
Wenn er nicht will, kann man ihn nicht zwingen. Dann kann er aber die Kosten der Umtragung übernehmen. Macht man am Besten gleich auf eine neue WBK ;)
 
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Natürlich ist das rechtlich zulässig.
Wird bei jedem Lauftausch an einer nicht modularen Waffe ja auch so gemacht.
Der Jagdwaffenhersteller meint es vermutlich so, dass er dir nicht einfach einen Wechsel-Lauf mit der gewünschte vorhandenen Seriennummer verkaufen kann da es sonst zwei gäbe.

Ein Büchsenmacher kann das aber bestimmt durchführen, der hat nämlich auch die Befugnis den alten Lauf zu vernichten.
Nein, habe es gerade durch. Alter Lauf musste vernichtet werden. Neuer Lauf wird nun hergestellt und erhält auch eine neue Nummer. Austrag des alten Laufes in der WBK mit „in wesentliche Teile zerlegt“. Eintrag des neuen Laufes in der WBK mit neuer Nummer.
 
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Man kann auch vom Kauf Abstand nehmen, weil die Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben ist.
Ich würde mit Sicherheit keine nicht nummerngleiche Waffe als Neuwaffe kaufen.
Das Theater beim eventuellen Wiederverkauf kann man sich an fünf Fingern abzählen.

Ich kann mir allerdings eine Begründung vorstellen: der originale Lauf hat beim Beschuss eine Beschussnummer erhalten, ein neuer Lauf muss auch als neu beschossen werden. Nun kann aber ein im Original neu beschossener Lauf keinen zweiten Neubeschuss erhalten. Reparaturbeschuss geht auch nicht, da es ja zuvor einen Neubeschuss geben musste. Deswegen eine neue Nummer.
Vermutlich wäre es zu einfach, den ersten Neubeschuss des vermurksten Laufes einfach aus dem Register zu löschen und dafür den Ersatzlauf zu nehmen.... Ich schätze, das Beschussgesetz sieht so etwas nicht vor :unsure:

Wer möchte, kanns ja einmal durchackern:

http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/

oder dieses:

http://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/index.html

Einfach zu einfach:
Das Waffenregister nimmt gerne xxxxxxx/1 und gut is .

Edit fällt ein, eventuell könnte man die paar cm Laufgewinde abschneiden, neues Gewinde schneiden, Beschuss dafür.. alte Nummer bleibt. Sofern man das bei einer Neuwaffe akzeptieren könnte und die drei fehlenden cm Lauflänge keine wirklich nennenswerte Leistungseinbuße bringt?
 
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Hallo und danke für die rege Beteiligung!

Vorab: Es ist keine Neuwaffe!!! Das gute Stück habe ich vor ca. einem Jahr neu gekauft.
Ich habe die Büchse nur zum Anbringen des Mündungsgewindes wieder an den Hersteller geschickt, da ja bald Bundesweit der Schalldämpferkauf ermöglicht werden soll...


Den Lauf kürzen hat man mir auch angeboten, allerdings müsste dann die offene Visierung entfernt werden. Die brauche ich zwar nicht, aber ich finde die "Madenschraube", die dann den Sitz der Kimmer kasschiert einfach unschön - jedenfalls an einer fast neuen 3.000€ Waffe...

Leider ist die Büchse bei mir auch als "Rep. Büchse" mit 2 Seriennummern (Lauf + Verschlusskopf) eingetragen und nicht seperat als wesentliche Teile...
 
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Hallo und danke für die rege Beteiligung!

Vorab: Es ist keine Neuwaffe!!! xxxx

Leider ist die Büchse bei mir auch als "Rep. Büchse" mit 2 Seriennummern (Lauf + Verschlusskopf) eingetragen und nicht seperat als wesentliche Teile...
hallo.
Stimmt, ich habe dein Eingangsposting nicht konzentriert gelesen o_O:whistle:

Den Lauf kürzen hat man mir auch angeboten, allerdings müsste dann die offene Visierung entfernt werden. Die brauche ich zwar nicht, aber ich finde die "Madenschraube", die dann den Sitz der Kimmer kasschiert einfach unschön - jedenfalls an einer fast neuen 3.000€ Waffe...
Lösungsansatz? :
Kornsattel nach hinten versetzen lassen, aufeinander abstimmen und die Kosten dafür trägt der Schadverursacher :whistle:
So etwas würde ich mir noch gefallen lassen und akzeptieren
 
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ösungsansatz? :
Kornsattel nach hinten versetzen lassen, aufeinander abstimmen und die Kosten dafür trägt der Schadverursacher :whistle:
So etwas würde ich mir noch gefallen lassen und akzeptieren

Die Möglichkeit "Lauf kürzen und Korn (noch weiter) versetzen" hat mir der Hersteller auch genannt, meinte aber selber, dass das dann (weil Visierlinie nur noch an die 5cm!) "komisch" aussieht und im Gebrauch auch recht sinnlos ist...

Ich könnte echt kotzen...
 

Wheelgunner_45ACP

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Die Waffe befindet sich aktuell auch noch im Werk (mir wurde Gestern erst mitgeteilt, dass das mit dem Mündungsgewinde schief gegangen ist...).

Dass der alte Lauf vernichtet werden müsste ist klar, aber der Hersteller meint es wäre generell "rechtlich nicht möglich" einen neuen mit der alten Seriennummer herzustellen...

Ob es ein Problem für den Hersteller ist, eine Seriennummer quasi 2x vergeben zu habe, auch wenn der alte Lauf vernichtet wird?

Dann müssten die aber die Seriennummern von "Ausschussware", die nie das Werk verlassen hat auch für immer "sperren"...

Noch gibt es ja die Anbindung der Hersteller und Händler an das NWR nicht! Dass solche Aktionen dann vielleicht nicht mehr gehen kann ja sein, aber aktuell?

Ich finde jedenfalls weder im WaffG, noch in der AWaffV einen §§, der so etwas verbieten würde!?
Es gibt Länder, da darf eine Nummer nur einmalig vergeben werden, z.B. Spanien. Bei mir war es damals ein für die falsche Optik vorgebohrtes und schon eingetragenes Griffstück einer SPS Modified. Ich hab die Nummer vorab vom Händler erhalten und eintragen lassen müssen, sonst wäre die Jahresfrist zum Erwerb überschritten worden. Zulasern wäre kostenfrei erledigt worden, aber das Griffstück vernichten und die Nummer auf ein neues Griffstück prägen war auf Grund des dortigen Waffenrechts nicht möglich . . .
.
Austragen und erneut kaufen, da hätte mein Amt mitgespielt, aber ich wäre auf den Kosten sitzen geblieben.
 
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Hallo und danke für die rege Beteiligung!

Leider ist die Büchse bei mir auch als "Rep. Büchse" mit 2 Seriennummern (Lauf + Verschlusskopf) eingetragen und nicht seperat als wesentliche Teile...

Das ist kein Problem!
Der Lauf wird ausgetragen wie beschrieben, der Verschluss neu eingetragen als Verschluss.
 
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Und auf den Gebühren für die Aktion bleibe ich natürlich sitzen...

Und wenn ich das Teil mal verkaufe muss ich natürlich auch 2x Austragen bezahlen, ist ja klar...

Es hatte schon seinen Grund, warum ich die Büchse als komplette Waffe habe eintragen lassen, da ich eh nie vorhatte etwas separat zu verkaufen. Ich konnte ja nicht ahnen, dass so etwas passiert...

Außerdem sind dann statt einer WBK-Zeile gleich 4 "verbraucht"/"belegt" (1x Rep. Büchse - zerlegt, 1x Verschluss, 1x Lauf alt - ausgetragen und 1x Lauf neu...
Also darf auch früher beim Amt eine neue WBK "gekauft" werden... super!
 
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Moin

Ein Bekannter hatte ebenfalls Spaß mit einem Gewinde, bei einer Neuwaffe allerdings.

Nach entsprechendem hin und her und einem Brief an Geschäftsführer der Geschäftskette!? wurde ihm dann alles passend geregelt, alle sinnlos verbrauchte Munition ersetzt mit etwas Dreingabe, die Gebühren für die neue WBK gezahlt und noch ein angemessener Einkaufsgutschein dazugelegt. Und natürlich die Büchserarbeiten fürs Montieren der Optik auf der neuen Ersatzwaffe wurden übernommen.

Auf das fettgedruckte, unterstrichene möchte ich hinaus.
Kommuniziere deine Bedenken und Kosten doch einfach mal entsprechend, schließlich hast nicht du es verbockt.


Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Kommuniziere deine Bedenken und Kosten doch einfach mal entsprechend, schließlich hast nicht du es verbockt.

Genau das habe ich natürlich.

Ich habe ja auch einen neuen Lauf (mit gleicher Nummer) verlangt, aber das wurde mit "rechtlich nicht möglich" abgeblockt. Das war ja der Grund für meine Frage hier...

Hoffentlich lenkt der Hersteller noch ein, sonst muss ich wohl doch mal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen...
 
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Meiner Ansicht nach, möchte der Hersteller dir einfach einen Ersatzlauf andrehen, den er im Regal liegen hat. Der hat keine Produktion von neuen Läufen in dem Kaliber vorgesehen in nächster Zeit und die im Regal sind schon alle nummeriert! Sag ihm einfach er soll die Waffe komplett ersetzen und basta! Ihr wisst ha alle dass auf den internationalen Waffenscheinen nur 10 Plätze tur Verfügung stehen. Bei mir wurde das zum Problem weil dann jedes Teil einen Platz beansprucht. Wenn du regelmässig auch im Ausland jagst hat das schon seine Bedeutung! Und die die im Ausland jagen, werden dir deine Waffe nie abkaufen da sie nicht nummerngleich ist!
 
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Moin

Ein Bekannter hatte ebenfalls Spaß mit einem Gewinde, bei einer Neuwaffe allerdings.

Nach entsprechendem hin und her und einem Brief an Geschäftsführer der Geschäftskette!? wurde ihm dann alles passend geregelt, alle sinnlos verbrauchte Munition ersetzt mit etwas Dreingabe, die Gebühren für die neue WBK gezahlt und noch ein angemessener Einkaufsgutschein dazugelegt. Und natürlich die Büchserarbeiten fürs Montieren der Optik auf der neuen Ersatzwaffe wurden übernommen.

Auf das fettgedruckte, unterstrichene möchte ich hinaus.
Kommuniziere deine Bedenken und Kosten doch einfach mal entsprechend, schließlich hast nicht du es verbockt.


Waidmannsheil

Meetschloot
Blöde Frage, kostet eine weitere grüne WBK wirklich eigenständig Gebühren? ist mir noch nie so aufgefallen.
 

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