Erste WBK - Aufenthaltsort Waffenaufbewahrung

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Moin Männers,

ich stehe vor folgender Situation und brauche dringend mal ne Meinung von erfahreneren Jägern.

Ich habe letztes Jahr den Schein gemacht und mit letzte Woche auf Egun meine erste Büchse gekauft. Sie steht noch bem Händler, die Rechnung wird ausgestellt, wenn es mir gelegen kommt. So gerate ich nicht in Konflikt mit der zweiwöchigen Anmeldefrist.

Mein Problem:
Ich habe in Halle studiert und bin dort mit meinem Hauptsitz gemeldet. Meinen Jagdschein habe ich ebenfalls dort gelöst. Vorhin habe ich mit der Sachbearbeiterin der Waffenbehörde telefoniert, DENN derzeit bin ich zu einem Praktikum in Mannheim. Noch ca. bis Mai/Juni. Deshalb schickt sie mir die nötigen Unterlagen zu, sodass ich den Atrag erstmal schriftlich stellen kann.

Sie hat mich aber auch gefragt, wo die Waffe dann aufbewahrt wird, wenn mein schon vorhandener A-Schrank in Halle steht. Daraufhin meinte ich, dass ich sie hier bei einem Jagdkollegen unterstellen würde und einen 4-wöchigen Verleihungsschein ausstelle. ABER im Juni/Juli werde ich meinen Hauptwohnsitz in der Nähe von Potsdam bei meinen Eltern anmelden. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin, dass ich das als Ort der Waffenaufbewahrung angeben soll, weils ja durch die Verwandschaft geht. Sie würde dann die Kollegen vor Ort kontaktieren und sagen, dass die Waffe dort steht. Ok, soweit,so gut.

Nächstes Problem: Im Juni/Juli werde ich den Hauptsitz bei meinen Eltern anmelden, ABER nicht dort wohnen, weil ich als Erntehelfer in Norddeutschland unterwegs bin und die Waffe aufgrund von Jagdmöglichkeiten mitnehmen würde. Sie meinte dann, dass ich diesen Ort einfach als Nebenwohnsitz angeben soll. Aber für 2-3 Monate doch etwas unsinnig.

Meine Frage:
Welchen Aufbewahrungsort soll ich bei der Antragsstellung angeben?

-Den Kollegen in Halle
-Meinen Hauptwohnsitz in Halle, in dem ich eigentlich nicht mehr bin (meine Sachen stehen noch in der alten WG und im Keller, habe aber keinen Mietvertrag mehr)
- meine Eltern, mit baldigem Hauptwohnsitz
- meinen Ort als Erntehelfer
- eine andere Variante?!

Meine Überlegung ist derzeit, meine Eltern anzugeben und den Schrank einfach schon mal dorthin zu bringen. Ist ein eigenes Haus, meine Eltern sind aber keine Jagdscheininhaber.

So, ich hoffe, dass es hier Jemanden gibt, der mir etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Möchte nicht gleich am Anfang schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten :)

Besten Dank!
 

Fex

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Ist doch eigentlich ganz einfach. Du bist an deinem neuen Hauptwohnsitz gemeldet und dort steht auch dein Schrank. Aus und Ende, alles gut.

Ob du jetzt übers Wochenende zur Jagd fährst und die Waffe mitnimmst oder für drei Monate, ist egal. Wichtig ist nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung am jeweiligen Ort....
 
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Fex schrieb:
Ist doch eigentlich ganz einfach. Du bist an deinem neuen Hauptwohnsitz gemeldet und dort steht auch dein Schrank. Aus und Ende, alles gut.

Ob du jetzt übers Wochenende zur Jagd fährst und die Waffe mitnimmst oder für drei Monate, ist egal. Wichtig ist nur die gesetzeskonforme Aufbewahrung am jeweiligen Ort....

Besten Dank! Das habe ich mir ja auch gedacht.

Noch eine andere Sache: Wenn der Antrag der WBK läuft, bin ich ja im Grunde meiner Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen. Darf ich die Waffe trotz dessen, dass die WBK noch nicht ausgestellt ist, die Waffe führen?
 

Fex

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Du hast einen gültigen Jagdschein und kannst mit diesem Langwaffen erwerben, was du ja getan hast. Sobald der Händler dir also die Waffe überlässt, läuft die zweiwöchige Anmeldefrist - sowohl für dich wie auch für den Händler. Mit der Rechnung beantragst Du die WBK. Dein Jagdschein ist auch deine Erlaubnis zum Führen der Waffe - die WBK berechtigt ja nur zum Erwerb und Besitz.

Du kannst die Waffe zur Jagd nutzen. Für den Fall einer Kontrolle würde ich die Rechnung und die Anmeldung mitführen.

In unserem Landratsamt bekommt man übrigens die WBK während der Bürozeiten sofort ausgestellt bzw. ergänzt.
 
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Fex schrieb:
Du hast einen gültigen Jagdschein und kannst mit diesem Langwaffen erwerben, was du ja getan hast. Sobald der Händler dir also die Waffe überlässt, läuft die zweiwöchige Anmeldefrist - sowohl für dich wie auch für den Händler. Mit der Rechnung beantragst Du die WBK. Dein Jagdschein ist auch deine Erlaubnis zum Führen der Waffe - die WBK berechtigt ja nur zum Erwerb und Besitz.

Du kannst die Waffe zur Jagd nutzen. Für den Fall einer Kontrolle würde ich die Rechnung und die Anmeldung mitführen.

In unserem Landratsamt bekommt man übrigens die WBK während der Bürozeiten sofort ausgestellt bzw. ergänzt.

Besten Dank! Auch das habe ich mir so gedacht.

Ich habe mich auch gewundert, dass die WBK aufgrund des Jagdschein nicht sofort ausgestellt wird. Aber nein, es wird nochmal ein polizeiliches Führungszeugnis etc. eingefordert und eben der Aufbewahrungsort geprüft...so zumindest hat es meine Sachbearbeiterin gesagt.
 

Fex

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Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung genügt hier eine Rechnung über den Waffenschrank, respektive Typenbezeichnung und Fotos.
 
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Fex schrieb:
Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung genügt hier eine Rechnung über den Waffenschrank, respektive Typenbezeichnung und Fotos.

Ja klar, dass der Nachweis des Schrank gebracht werden muss, ist ja klar. Hätte nur nicht gedacht, dass die Ausstellung der WBK 4-6 Wochen dauert.
 

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