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Auch wenn der Faden etwas älter ist, hier mal ein kurzer LTO-Artikel über die BGH Entscheidung zu Auktionsabbrüchen
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-284-14-ebay-auktion-abbruch-schadensersatz/
edit: siehe Egun-AGBs; unter Zustandekommen des Vertrags normiert egun dass das Einstellen des Artikels als Angebot zu werten ist, ein Kaufvertrag ist uU mit dem Höchstbietenden zustandegekommen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-284-14-ebay-auktion-abbruch-schadensersatz/
edit: siehe Egun-AGBs; unter Zustandekommen des Vertrags normiert egun dass das Einstellen des Artikels als Angebot zu werten ist, ein Kaufvertrag ist uU mit dem Höchstbietenden zustandegekommen.
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