Erwerb anzeigen / Eintragung in die WBK

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22 Jan 2016
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Naja, ich ging davon aus, wir alle sprechen vom Fall "WBK liegt zum Eintragen in der Behörde und ich möchte gerne jagen gehen"...das ist bei KW, wie ich oben schrieb, ein Problem.
Nein ist es nicht, du besitzt ja eine.
Und leihen geht auch.
Der Jagdschein ersetzt die WBK nur beim Erwerb und beim leihen, nicht, wenn du deine eigene Waffe die eingetragen ist, außer Haus führst oder transportierst.
Und da, wie weiter oben richtig gestellt, es nicht deine Schuld ist, wenn die WBK zur Eintragung nicht bei dir ist, gibt es bestenfalls zwar eine Behördeninterne Kommunikation, aber es kann dir keiner was.
Sonst könntest du ja theoretisch auch keine Fallenjagd mit der kW ausüben, wenn die WBK weg ist 🤷🏻
Und das macht Imho nun wirklich keinen Sinn.
 
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Nein ist es nicht, du besitzt ja eine.
Und leihen geht auch.
Der Jagdschein ersetzt die WBK nur beim Erwerb und beim leihen, nicht, wenn du deine eigene Waffe die eingetragen ist, außer Haus führst oder transportierst.
Und da, wie weiter oben richtig gestellt, es nicht deine Schuld ist, wenn die WBK zur Eintragung nicht bei dir ist, gibt es bestenfalls zwar eine Behördeninterne Kommunikation, aber es kann dir keiner was.
Sonst könntest du ja theoretisch auch keine Fallenjagd mit der kW ausüben, wenn die WBK weg ist 🤷🏻
Und das macht Imho nun wirklich keinen Sinn.
Sinn und Waffenrecht sind zwei Worte, die nicht immer zusammen in einem Kontext vorkommen :)
 
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Wenn meine WBK beim Sachbearbeiter ist, dann hab ich Kopien von allem bei mir. Also Schreiben an den Sachbearbeiter, WBK und Kaufbeleg der einzutragenden Waffe. Denke, dass diese Vorgehensweise kaum zu Problemen führen kann.
 
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Ohne das jemals genau im Gesetzt nachgelesen zu haben, würde ich bei Kurzwaffen schon allein deshalb erhöhte Vorsicht walten lassen, da der Jagdschein mich nicht automatisch zum Erwerb einer solchen Waffe berechtigt.
Aus dem Jagdschein ergibt sich das Bedürfnis für bis zu 2 Kurzwaffen (mehr solls wohl auch geben). Um eine Kurzwaffe zu erwerben benötige ich aber einen Voreintrag, der ist sogar auf Waffentyp, Pistole / Revolver, und Kaliber spezifiziert.

Durch die NWR Regelung kann die Polizei tatsächlich relativ einfach abfragen welche Waffen eine Person hat. Die Grauzone wäre die gestern gekaufte Waffe, die ich ab heute auf der Jagd führe und die deshalb eben noch nicht eingetragen ist. Bisher habe ich die Rechnung und den Waffenüberlassungsschein vom Händler einfach zu meinen Jagdunterlagen gelegt. Kontrolliert wurde ich aber noch nie.
 
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Ohne das jemals genau im Gesetzt nachgelesen zu haben, würde ich bei Kurzwaffen schon allein deshalb erhöhte Vorsicht walten lassen, da der Jagdschein mich nicht automatisch zum Erwerb einer solchen Waffe berechtigt.
Aus dem Jagdschein ergibt sich das Bedürfnis für bis zu 2 Kurzwaffen (mehr solls wohl auch geben). Um eine Kurzwaffe zu erwerben benötige ich aber einen Voreintrag, der ist sogar auf Waffentyp, Pistole / Revolver, und Kaliber spezifiziert.

Durch die NWR Regelung kann die Polizei tatsächlich relativ einfach abfragen welche Waffen eine Person hat. Die Grauzone wäre die gestern gekaufte Waffe, die ich ab heute auf der Jagd führe und die deshalb eben noch nicht eingetragen ist. Bisher habe ich die Rechnung und den Waffenüberlassungsschein vom Händler einfach zu meinen Jagdunterlagen gelegt. Kontrolliert wurde ich aber noch nie.
Wenn du eine WBK (Waffenbesitzkarte9 hast, dann kannst du dir ohne irgendwelche Voreinträge oder Bedürfnisnachweise eine Kurzwaffe leihen (mit Leihschein und nicht länger als 4 Wochen.).
Das Waffengesetz trennt nicht Lang-oder Kurzwaffen, es spricht nur von Schusswaffen.
Eine Frage im Zusammenhang mit der Vakanz der Original-WBK: Wer ist denn schon mal außerhalb seiner 4-Wände kontrolliert worden und es wurde explizit nach der WBK gefragt?
 
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1x kontrolliert als Sportschütze vor 20 Jahren...

TRG 22 Präzi Büchse, Win 1300 Pumpe, Beretta 92... das Gesicht der Polizisten war göttlich 😂
Und ja die wollten die WBK sehen.
 

BAL

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[...]
Durch die NWR Regelung kann die Polizei tatsächlich relativ einfach abfragen welche Waffen eine Person hat. Die Grauzone wäre die gestern gekaufte Waffe, die ich ab heute auf der Jagd führe und die deshalb eben noch nicht eingetragen ist. Bisher habe ich die Rechnung und den Waffenüberlassungsschein vom Händler einfach zu meinen Jagdunterlagen gelegt. Kontrolliert wurde ich aber noch nie.
Kommt auf den Verkäufer an. Die vorletzte Waffe die ich erworben habe wurde vom Verkäufer noch am gleichen Tag im NWR "umgetragen", bzw. der Verkauf wurde dort vermerkt (was weiß ich wie das da genau aussieht...). Die letzte Waffe kam bei mir an einem Freitag an, am Wochenende habe ich den Erwerb angezeigt, am Dienstag hatte ich eine SBin am Telefon mit der Frage ob ich die Waffe denn schon hätte weil im NWR zu dem Vorgang noch nichts zu sehen sei - da hat der Verkäufer halt gebummelt.

Das soll kein Widerspruch zu Deiner Aussage sein, nur eine Ergänzung!
 
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Wenn du eine WBK (Waffenbesitzkarte9 hast, dann kannst du dir ohne irgendwelche Voreinträge oder Bedürfnisnachweise eine Kurzwaffe leihen (mit Leihschein und nicht länger als 4 Wochen.).
Das Waffengesetz trennt nicht Lang-oder Kurzwaffen, es spricht nur von Schusswaffen.
Eine Frage im Zusammenhang mit der Vakanz der Original-WBK: Wer ist denn schon mal außerhalb seiner 4-Wände kontrolliert worden und es wurde explizit nach der WBK gefragt?
Wenn ich mit Wahrscheinlichkeiten Geld verlieren möchte, spiele ich Lotto :)
 
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Zurück zur Intention des Thread-Starters:

Zum Start des NWR lag eine WBK schon mal ein paar Wochen am Amt.
Genaugenommen reichen teilweise 2 Monate nicht :unsure:
Zumindest bei mir und vielen Jägern in meinem Bekanntenkreis.
Das war auch in den anderen Landkreisen durchaus vergleichbar.
Gefühlt habe ich derzeit meine WBK immer nach 14 Tagen zurück.
-
Nach meiner Wahrnehmung gibt es keinen Rechtsanspruch, bis wann eine Waffe
in einer WBK vermerkt sein muss.
Genaugenommen existiert der Umtrag im NWR schon viel früher, wie es die WBK
widerspiegelt - nur mal laut nachgedacht.
 
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Hallo,
zur Zeit ist es in meinem Amt so, daß ich Anrufe - und einen Termin bekomme oder bei schlechter Coronalage, die Papiere einschicken soll. Die WBK und das Formular bring ich normalerweise immer Persönlich zum Verwaltungsbriefkasten und hatte dann spätestens 4 Werktage später meine Unterlagen zurück mit der Rechnung. Wegen dem Termin, habe mal eine Waffe kurz vor Weihnachten erworben. Der Termin ging aber erst nach über drei Wochen - meine telefonische Ankündigung wurde vermerkt und dann gab es auch keine Problem.
 
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Nach meiner Wahrnehmung gibt es keinen Rechtsanspruch, bis wann eine Waffe
in einer WBK vermerkt sein muss.
Genaugenommen existiert der Umtrag im NWR schon viel früher, wie es die WBK
widerspiegelt - nur mal laut nachgedacht.

Richtig, rechtlich ist nur geregelt in welchen Zeitraum der Erwerber seinen Kauf Anzeigen muss.
Mittlerweile hat meine Behörde auch wieder das gewohnt Tempo, trotz Corona.

Eigentlich gebe ich die Unterlagen gerne persönlich ab, funktionierte die ganze Zeit ohne Termin. Aber auch der Einwurf in den Briefkasten, hat in der Zeit als die Behörde komplett für den Publikumsverkehr geschlossen war, problemlos funktioniert.
 

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