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Nein ist es nicht, du besitzt ja eine.Naja, ich ging davon aus, wir alle sprechen vom Fall "WBK liegt zum Eintragen in der Behörde und ich möchte gerne jagen gehen"...das ist bei KW, wie ich oben schrieb, ein Problem.
Und leihen geht auch.
Der Jagdschein ersetzt die WBK nur beim Erwerb und beim leihen, nicht, wenn du deine eigene Waffe die eingetragen ist, außer Haus führst oder transportierst.
Und da, wie weiter oben richtig gestellt, es nicht deine Schuld ist, wenn die WBK zur Eintragung nicht bei dir ist, gibt es bestenfalls zwar eine Behördeninterne Kommunikation, aber es kann dir keiner was.
Sonst könntest du ja theoretisch auch keine Fallenjagd mit der kW ausüben, wenn die WBK weg ist
Und das macht Imho nun wirklich keinen Sinn.