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Moin zusammen,
bei dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb von zwei Woche der Behörde anzeigen. Das ist klar.
Aber gibt es auch eine Frist die Eintragung in die WBK vorzunehmen ? Habe im WaffG und AWaffV nichts gefunden. Habe ich was übersehen ?
bei dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb von zwei Woche der Behörde anzeigen. Das ist klar.
Aber gibt es auch eine Frist die Eintragung in die WBK vorzunehmen ? Habe im WaffG und AWaffV nichts gefunden. Habe ich was übersehen ?