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Finde den Begriff "Sportschusswaffe" in dem von dir eingestellten Bedürfnisnachweis lustig.
Muss man da irgendwo unterschreiben, dass man seine " Sportschusswaffe" nicht auch als "Jagdschusswaffe" missbraucht.
Wie schon geschrieben, es ist wirklich erschreckend wie sich manche Verbände selbst das Wasser abgraben.
@Odin_0109 Es ist ein Wunder, dass da das Wort "Schusswaffe" überhaupt auftaucht! Immerhin sind das doch SPOOOOORTgeräte!
Ich hätte auf jeden Fall gerne mal bei meinem Bedürfnisantrag den Gesichtsausdruck vom Bearbeiter gesehen - ich hatte natürlich vorbildlich die gewünschten Sportgerätebesitzkarten WBK-Kopien beigefügt (und da sind neben Schalldämpfern noch ein paar andere jagdliche Sachen eingetragen, die sicherlich für Herzkasper gesorgt haben)
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass dir deine Waffenbehörde den VL-Revolver Voreintrag als Sportschütze nach Paragraph 8 WaffG ausstellt(grüne WBK), also ohne 12/18, etwa mit Ergebnislisten vom Vorderladerschießen. Du besitzt schon 2 mehrschüssige GK-KW und bist Jäger. Die geringe Deliktrelevanz eines VL-Revolvers ist auch gegeben. Vll. geht Dein SB diesen Weg auch mit.
Der § 8 WaffG ist aber ein seeehr ungewöhnlicher "Sonderweg", mit dem viele Sachbearbeiter "etwas" überfordert sind und daher gerne mal "abblocken" - bis das dann ggf. vor Gericht geklärt ist, hat man auch die 12/18 voll...