- Registriert
- 25 Feb 2018
- Beiträge
- 340
Ich habe gerade den Hinweis von meinen SB bekommen, als ich einen Voreintrag für eine Kurzwaffe habe machen wollen, dass das Erwerbsbedürfnis für die zugehörige Munition nicht mehr durch den Jagdschein gegeben ist seit der Gesetzesänderung.
Wieder mal so ein totaler Schwachsinn. Eine Waffe darf ich nach Voreintrag kaufen, aber bitte ohne Munition? Wenn ich den Voreintrag genehmigt bekomme, was sollte dann dagegen sprechen auch die Erwerbserlaubnis für die Munition zu erhalten?
Ich habe die Kosten für die Einträge noch nicht gesehen. Aber wahrscheinlich verdient der Staat wieder mal am zusätzlichen, völlig überflüssigen Eintrag der Erwerbserlaubnis für die Munition.
Hat von Euch jemand eine Ahnung aus welchem Grund dieser zusätzliche Nachweis des Erwerbsbedürfnisses in das Gesetz aufgenommen wurde? Ich hoffe nicht, befürchte aber, dass dies grundlos geschehen ist.
Muss ich als Wiederlader auch das Bedürfnis nachweisen, damit ich meine Murmeln passend zu Pistole stopfen darf?
Gruß
Der Fuchs
Wieder mal so ein totaler Schwachsinn. Eine Waffe darf ich nach Voreintrag kaufen, aber bitte ohne Munition? Wenn ich den Voreintrag genehmigt bekomme, was sollte dann dagegen sprechen auch die Erwerbserlaubnis für die Munition zu erhalten?
Ich habe die Kosten für die Einträge noch nicht gesehen. Aber wahrscheinlich verdient der Staat wieder mal am zusätzlichen, völlig überflüssigen Eintrag der Erwerbserlaubnis für die Munition.
Hat von Euch jemand eine Ahnung aus welchem Grund dieser zusätzliche Nachweis des Erwerbsbedürfnisses in das Gesetz aufgenommen wurde? Ich hoffe nicht, befürchte aber, dass dies grundlos geschehen ist.
Muss ich als Wiederlader auch das Bedürfnis nachweisen, damit ich meine Murmeln passend zu Pistole stopfen darf?
Gruß
Der Fuchs