Erwerbsbedürfnis KW-Munition

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Ich habe gerade den Hinweis von meinen SB bekommen, als ich einen Voreintrag für eine Kurzwaffe habe machen wollen, dass das Erwerbsbedürfnis für die zugehörige Munition nicht mehr durch den Jagdschein gegeben ist seit der Gesetzesänderung.
Wieder mal so ein totaler Schwachsinn. Eine Waffe darf ich nach Voreintrag kaufen, aber bitte ohne Munition? Wenn ich den Voreintrag genehmigt bekomme, was sollte dann dagegen sprechen auch die Erwerbserlaubnis für die Munition zu erhalten?
Ich habe die Kosten für die Einträge noch nicht gesehen. Aber wahrscheinlich verdient der Staat wieder mal am zusätzlichen, völlig überflüssigen Eintrag der Erwerbserlaubnis für die Munition.

Hat von Euch jemand eine Ahnung aus welchem Grund dieser zusätzliche Nachweis des Erwerbsbedürfnisses in das Gesetz aufgenommen wurde? Ich hoffe nicht, befürchte aber, dass dies grundlos geschehen ist.
Muss ich als Wiederlader auch das Bedürfnis nachweisen, damit ich meine Murmeln passend zu Pistole stopfen darf?

Gruß
Der Fuchs
 

Wheelgunner_45ACP

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Lass dir doch den Muni erwerb in die WBK stempeln. Mach ich bei jeder WAffe, könnte ja mal passieren, dass ich das Verlängern des JS übersehe
 
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Da hast Du ihn falsch verstanden: Das Bedürfnis für LW Munition ist durch den Jagdschein gegeben, die muss nicht in die WBK eingetragen werden. Nachteil: Wenn Du den Jagdschein zurück gibst, musst Du die Munition ebenfalls loswerden.

Bei KW muss die Berechtigung zum Munitionserwerb in die WBK eingetragen werden und gut.
 
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Bei KW ist der ME-Stempel quasi obligatorisch (ausser bei Erbe etc.), bei Langwaffen optional, kostet aber eben auch 13,50€ pro Waffe. Den Stempel ersetzt bei LW der JS, ist der weg oder ungültig, darfst Du die Mun nicht besitzen. Dann eine Kontrolle wäre schlecht :)
 
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ja, aber.... ohne Jagdschein auch kein Bedürfniss, weder für Waffe noch für Munition!
Kurz über lang könnte dann die Waffenbehörde die WBK widerrufen und einziehen.

Da legalisiert der ME für die Jagdlangwaffen in der WBK auch nur übergangsweise den fehlenden Jagdschein.
 
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Da hast Du ihn falsch verstanden: Das Bedürfnis für LW Munition ist durch den Jagdschein gegeben, die muss nicht in die WBK eingetragen werden.

Ja, stimmt

Nachteil: Wenn Du den Jagdschein zurück gibst, musst Du die Munition ebenfalls loswerden.

Gutes Argument.

Bei KW muss die Berechtigung zum Munitionserwerb in die WBK eingetragen werden und gut.

Genau das hatte ich doch geschrieben. Mir ging es eher darum warum ich mit dem JS ein Bedürfnis für den KW-Waffenerwerb nachweisen kann, aber nicht für die zugehörige Munition.

Der Fuchs
 
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Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Bezüglich Munition wurde bei mir in die WBK eine amlt. Eintragung vorgenommen, dass Langwaffenmunition auch ohne gültigen Jagdschein besessen werden darf, Sinngemäß...
 
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Genau das hatte ich doch geschrieben. Mir ging es eher darum warum ich mit dem JS ein Bedürfnis für den KW-Waffenerwerb nachweisen kann, aber nicht für die zugehörige Munition.
Der Fuchs

Mit dem Jagdschein weißt du kein Bedürfnis für Kurzwaffen nach.
Inhaber eines Jagdscheines erlässt man lediglich die Bedürfnisprüfung für 2 Kurzwaffen.
Der Munitionserwerb ist bereits jetzt nicht inkludiert und muss gesondert beantragt werden.
Auch das entspricht dem Standard. Ausnahme ist wieder, dass Jagdscheininhaber der Erwerb von Langwaffenmunition vereinfacht gestattet wird.
ja, aber.... ohne Jagdschein auch kein Bedürfniss, weder für Waffe noch für Munition!
Kurz über lang könnte dann die Waffenbehörde die WBK widerrufen und einziehen.

Da legalisiert der ME für die Jagdlangwaffen in der WBK auch nur übergangsweise den fehlenden Jagdschein.
Eben. DIe Erlaubnisse sind erteilt. DIe Behörde müsste erst einmal widerrufen. Solange alles legal.
Dazu gibt es eine Anhörung. Man löst dann einen Jagdschein und hat sein Bedürfnis damit wieder nachgewiesen.
Anders bei der Munition. Die hat man ohne gelösten Jagdschein tatsächlich illegal, sofern keine Munitionserwerbsberechtigung vorliegt.
 
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Mit dem Jagdschein weißt du kein Bedürfnis für Kurzwaffen nach.
Inhaber eines Jagdscheines erlässt man lediglich die Bedürfnisprüfung für 2 Kurzwaffen.
Der Munitionserwerb ist bereits jetzt nicht inkludiert und muss gesondert beantragt werden.
Auch das entspricht dem Standard. Ausnahme ist wieder, dass Jagdscheininhaber der Erwerb von Langwaffenmunition vereinfacht gestattet wird.

Eben. DIe Erlaubnisse sind erteilt. DIe Behörde müsste erst einmal widerrufen. Solange alles legal.
Dazu gibt es eine Anhörung. Man löst dann einen Jagdschein und hat sein Bedürfnis damit wieder nachgewiesen.
Anders bei der Munition. Die hat man ohne gelösten Jagdschein tatsächlich illegal, sofern keine Munitionserwerbsberechtigung vorliegt.

Damit ist meine Frage beantwortet. Danke!

Der Fuchs
 
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ok, noch zum Nachsatz...… es gibt ja auch diverse Munition die für KW als auch LW genutz werden kann.

Nur mal an die 22lfb denken, dafür brauche ich ja nicht unbedingt den ME-Eintrag.

Für die .375 Mag kann es auch sinnvoll sein, sich gleich die .38 mit eintragen lassen. ;)
 
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Irgendwo gab es mal ein Urteil/Verwaltungsvorschrift, wo Munition genannt wurde, die nicht typische Langwaffenmunition ist.
22 Kurz, 9 Para, 45LC etc. Seitdem wird das so gehandhabt.

Bei uns wird beim Eintrag solcher Langwaffen, Erwerbsberechtigung mit eingetragen, auch bei Jagdschein.
 
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Das Urteil war von einem unteren Gericht aus Berlin und hat nur eine geringe Aussagekraft.
Es ist allerdings auch das Einzige mir dahingehend bekannte.
Im Grunde ist laut Urteil die Munition für eine vorhandene (!) Langwaffe, welche kein herkömmliches Langwaffenkaliber wäre erwerbar. Es ginge also 9mm Luger für eine passende Langwaffe-allerdings nur solange keine passende KW dabei sei.

Ob das so übertragbar ist, bleibt offen.
Das Urteil tat sich schon allein schwer damit, "Kaliber" für Langwaffe oder Kurzwaffe aufzuteilen.
Das Waffenrecht macht dazu keine Angaben.
Nebenbei sind auch Büchse und Flinte waffenrechtlich nicht definiert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Habs gerade in einen anderen Faden geschrieben, ist die Mun auch für LW, dann gehts auch per JS.

kommt !

@Schlumpi 9 para gibbet auch in Langwaffen und is nix mit Jagdschein


Die Nummer haben wir schon einige Male diskutiert. Heraus kam immer, es kommt darauf an wer dein Händler ist. Ich hab weder Lang- noch Kurzwaffe in 9 para und bekomme trotzdem die Munition zu kaufen.

Wenn der Händler frei von Kenntnis ist, hilft das aber auch niemanden.


CdB
 

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