Erwerbsbedürfnis KW-Munition

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Mein Büxner sagt in Bayern gibt es ne Liste was auf Jagdschein geht
.22
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9para
45 ACP
gehen scheinbar nicht mehr mit Jagdschein

Robert
 
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Mein Büxner sagt in Bayern gibt es ne Liste was auf Jagdschein geht
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gehen scheinbar nicht mehr mit Jagdschein

Robert
.... in NDS leider nicht, wenn Du kein Wiederlader bist, musste alles an KW-Mun eintragen lassen, so war es zumindest bei mir, vor ??? Jahren.
MfG
D.T.
 
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Grüss Gott, sind ja auch Caliber ausschließlich für Kurzwaffen.

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gehen scheinbar nicht mehr mit Jagdschein.
Und da wird die Obrigkeit hellhörig.
Wenn man keine Kurzwaffe in dem vorgenannten Caliber hat, Eintragung WBK, Klappe zu Affe tot.
Gruss
luger08
 
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BAL

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Seit wann ist 9mm Luger ein Kaliber ausschließlich für Kurzwaffen?

Ich habe eine Langwaffe in dem Kaliber. Wenn ich zum Jagdschein die WBK vorlege, auf der diese Waffe eingetragen ist, gibt es keine Probleme beim Erwerb dieser Munition. Ohne Vorlage der WBK würde ich nicht versuchen 9mm Luger zu erwerben.
 
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Es gibt keine Munition ausschließlich für Kurzwaffen. Für die vorgenannten habe ich sogar mehrere Langwaffen.
Die bayerische Liste ist ebenfalls nutzlos und kann allerhöchstens eine erste Arbeitshilfe sein.
Wer mal in die CIP Homogolation schaute, kennt die Fülle an Munition und die Liste wird immer erweitert (und manchmal etwas gestrichen).
Ein Beispiel in der Liste ist aber durchaus erläuternd: Warum soll die .357 auf Jagdschein gehen? Gleiches könnte man auch für die 44. Magnum fragen. Oder die .22lfB
Man sieht darin die Inkonsistenz der Liste.
Kurzwaffen benötigen immer den Munitionserwerb. Nun gubts dafür aber auch Langwaffen.
Eine gesetzliche Abgrenzung Kurzwaffenmunition-Langwaffenmunition gibt es nicht.

Zu den vorgenannten Munitionssorten haben wir aber ein Gerichtsurteil, dass diese bei vorhandener Langwaffe und keiner Kurzwaffe in diesem Kaliber eben auf Jagdschein erwerbbar.
Alles gar nicht so "einfach".
 
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Es kann/darf/soll aber keine Kreativität den Ausschlag geben.
Dazu gibt es ien Gesetz:
(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.
2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
Unklar ist, was ein Munition für Langwaffen ist.
Das eine mir bekannte Urteil sieht keine gesetzliche Regelung und sieht die Maßtafeln nicht anwendbar, da nicht WaffG.
Daher das Fazit, wenn Langwaffe vorhanden erwerb via Jagdschein möglich, solange dadurch nicht die Regelung bezüglich Munitionswerwerb für Kurzwaffen umgangen wird.

Kann ich nachvollziehen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der (Aber-)Witz bei dem ganzen, es ist nicht kontrollierbar, es ist noch nicht mal sauber nachvollziehbar (offensichtlich, denn es tun sich ja nicht wenige schwer damit) und wenn es drauf ankommt, wird der ganze Müll zu deinen Ungunsten ausgelegt, wenigstens erstmal versucht.


CdB
 
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Bedeutet also, dass ich für meinen UHR in .357 mag nun keine Munition mehr auf Jagdschein kriege und auch nicht legal besitzen darf (wiedergeladen?) weil ich einen King Cobra im gleichen Kaliber geerbt habe?
 
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Wenn du Wiederlader bist, darfst du wiedergeladene Munition besitzen.
Das ist von der Sache mit Munition auf Jagdschein unabhängig, weil ja Sprengstoffgesetz und nicht Waffengesetz.
Aber ohne eingetragenen Munitionserwerb für die KW wirst du keine Fabrikmunition in .357 mehr kaufen können.
 
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Hier wird aber sehr viel vermischt!
22 lang für Büchsen ging schon immer auf Jagdschein, ebenso die 22 WMR. In allen Bundesländern!
In Bayern gilt ein Schreiben des IM wonach 357,44,45 LC, 9 para und 45 ACP auf jjs gehen. Mir ist nichts bekannt das 9 para davon verschwunden wäre. Vor allem da es kein neues Schreiben gibt.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Seit wann ist 9mm Luger ein Kaliber ausschließlich für Kurzwaffen?

Ich habe eine Langwaffe in dem Kaliber. Wenn ich zum Jagdschein die WBK vorlege, auf der diese Waffe eingetragen ist, gibt es keine Probleme beim Erwerb dieser Munition. Ohne Vorlage der WBK würde ich nicht versuchen 9mm Luger zu erwerben.
Es geht NICTH darum, ob es eine LW in dem Kaliber gibt, sondern wie das Kaliber eingestuft wird. Mir wurde aus diesem Grund in BY schon mal der Erwerb von KW- Muni in 40S&W bei Frank und Monika verweigert, obwohl im dementsprechenden Katalog des Jahres eine LW in dem Kaliber 40S&W enthalten war.
 

BAL

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Ich sollte schon für meine Jagdlangwaffen Munition mit dem JJS erwerben dürfen.
Kann man diese "Einstufung" irgendwo im WaffG nachlesen, oder ist das eine Erfindung irgendeies gelangweilten Lokalfürsten?
 
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Es geht NICTH darum, ob es eine LW in dem Kaliber gibt, sondern wie das Kaliber eingestuft wird. Mir wurde aus diesem Grund in BY schon mal der Erwerb von KW- Muni in 40S&W bei Frank und Monika verweigert, obwohl im dementsprechenden Katalog des Jahres eine LW in dem Kaliber 40S&W enthalten war.
Vollkommen richtig! Die PC 40 hatte bei der Erstellung des IM Schreibens in Bayern noch niemand auf dem Schirm. Deshalb fehlt 40 S&W auf der Liste.
 

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