Erwerbsbedürfnis KW-Munition

Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
580
Bei den aktuellsten WBK-Vordrucken wurde die Spalte für den Munitionserwerb extra angepasst, um solche "Missverständnisse" zu vermeiden!

Statt "Berechtigt zum Munitionserwerb" lautet die Spaltenbezeichnung nun "Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition".

Der Text der gelben WBK wurde auch entsprechend geändert.

.38 Special ist für Waffen in .357 Mag. selbstverständlich zugelassen, genauso wie .44 Special für .44 Mag, .22 Kurz für Waffen in .22lr etc.

Für die alten WBKs ist es aber trotzdem rechtlich genauso, auch wenn es "nur" in der WaffVwV klargestellt ist!

Diese Rechtslage sollte einem Waffenhändler / Büchsenmacher, der ja für seine Waffenhandelserlaubnis zwingend "fachkundig" sein muss eigentlich auch bekannt sein...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
687
Besucher gesamt
812
Oben