Gerade gelesen: https://noe.orf.at/stories/3021190/
Ein Kampfsportler wird auf der Autobahn (weil er - ohnehin schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahrend - einem hinter ihm daher brausenden Räder nicht auf die Sekunde ausweichen kann) durch gefährliche Fahrmanöver zu Vollbremsungen und schließlich zum Anhalten genötigt, mit dem Umbringen bedroht und auf dessen Auto eingeschlagen. Als der 20 Jahre Jüngere schließlich auch noch mit einer Krücke auf den anderen losging verteidigte sich dieser. Im Zuge dessen brachen beim Aggressor zwei Rippen, worauf der Angeklagte wegen Notwehrüberschreitung erstinstanzlich verurteilt wurde. Der Richter des OLG fand aber zum Glück deutliche Worte:
Ein Kampfsportler wird auf der Autobahn (weil er - ohnehin schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahrend - einem hinter ihm daher brausenden Räder nicht auf die Sekunde ausweichen kann) durch gefährliche Fahrmanöver zu Vollbremsungen und schließlich zum Anhalten genötigt, mit dem Umbringen bedroht und auf dessen Auto eingeschlagen. Als der 20 Jahre Jüngere schließlich auch noch mit einer Krücke auf den anderen losging verteidigte sich dieser. Im Zuge dessen brachen beim Aggressor zwei Rippen, worauf der Angeklagte wegen Notwehrüberschreitung erstinstanzlich verurteilt wurde. Der Richter des OLG fand aber zum Glück deutliche Worte:
Die Erstrichterin habe „kein Augenmaß bewiesen“, bedauerte Christian Dostal, der Vorsitzende des Berufungssenats. Der Ex-Weltmeister habe „mehr Nerven bewiesen, als ich in dieser Situation bewiesen hätte“. Dass das Erstgericht dies nicht erkannte, sei „bedauerlich“. „Was muss man sich noch alles gefallen lassen?“, fragte sich Dostal.