[Bayern] etwas Haarspalterei: kann der Hundeplatz zugleich Jagdrevier sein?

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als ich eben mit Platzpatronen und einer Flinte auf den Hundeplatz gefahren bin um dort Jagdhunde-Training mit Schuss zu machen (das dürfen wir - ist abgeklärt!) hab ich mir überlegt, ob die Flinte nun in einer verschlossenen Tasche transportiert werden muss, oder ob ich sie ungeladen und von der Munition getrennt, aber offen auf dem Rücksitz legen darf??? Jagdhundeausbildung ist Jagdausübung, also müsste doch die Fahrt zum Hundeplatz mit der Fahrt ins Revier gleichzusetzen sein, oder?
 
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als ich eben xxxxxx hab ich mir überlegt, ob xxxxxxx
Jagdhundeausbildung ist Jagdausübung, also müsste doch die Fahrt zum Hundeplatz mit der Fahrt ins Revier gleichzusetzen sein, oder?
hallo. Kennst du die Waffen Verwaltungs Vorschrift? Lies einmal darin. Immerhin führst du deine Waffe.

Der Kollege vor mir hat seine Frage leider wieder gelöscht. Wenn es nicht am Weg in Dein Revier ist, verpack die Flinte (mir ist eh nicht klar, weshalb man das nicht einfach tut).
 
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hallo. Kennst du die Waffen Verwaltungs Vorschrift? Lies einmal darin. Immerhin führst du deine Waffe.

... Wenn es nicht am Weg in Dein Revier ist, verpack die Flinte (mir ist eh nicht klar, weshalb man das nicht einfach tut).
keine Sorge, ich verpack die Waffe IMMER. Auch wenn ich ins eigene Revier fahre. Aus der Überschrift geht eigentlich hervor, dass es nur ein Gedankenspiel ist.

Kannst du mir bitte die genau Position der Waffen Verwaltungs Vorschrift nennen, in dem genau dieser Punkt behandelt wird?
 
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als ich eben mit Platzpatronen und einer Flinte auf den Hundeplatz gefahren bin um dort Jagdhunde-Training mit Schuss zu machen (das dürfen wir - ist abgeklärt!) hab ich mir überlegt, ob die Flinte nun in einer verschlossenen Tasche transportiert werden muss, oder ob ich sie ungeladen und von der Munition getrennt, aber offen auf dem Rücksitz legen darf??? Jagdhundeausbildung ist Jagdausübung, also müsste doch die Fahrt zum Hundeplatz mit der Fahrt ins Revier gleichzusetzen sein, oder?

Nein, Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild, §1 BJagdG.

In der WaffVwV ist aber unter 12. irgendwo geregelt, dass Jäger auf dem Weg in das Revier auch zur Hundeausbildung nicht schussbereit führen dürfen (und im Revier dann komplett führen), was jedoch im eigenen Revier m.E. Jacke wie Hose ist, da ich dort im Zweifel alternativ auch bei der Jagdausübung sein kann oder wenn alles was mit meiner Waffe bejagdbar ist grade Schonzeit hat dann zum Einschießen oder Jagdschutz führe.

Da es allerdings nicht dein eigenes Revier ist würde ich persönlich auf dem Weg dort hin lieber nicht führen.
 
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Nein, Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild, §1 BJagdG.

In der WaffVwV ist aber unter 12. irgendwo geregelt, dass Jäger auf dem Weg in das Revier auch zur Hundeausbildung nicht schussbereit führen dürfen (und im Revier dann komplett führen), was jedoch im eigenen Revier m.E. Jacke wie Hose ist, da ich dort im Zweifel alternativ auch bei der Jagdausübung sein kann oder wenn alles was mit meiner Waffe bejagdbar ist grade Schonzeit hat dann zum Einschießen oder Jagdschutz führe.

Da es allerdings nicht dein eigenes Revier ist würde ich persönlich auf dem Weg dort hin lieber nicht führen.
12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.
 
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Ja, das meine ich ja. Aber "in das Revier" bedeutet meines Erachtens in das eigene oder das wo man Begeher ist, nicht auf einen Hundeplatz der im Revier eines anderen liegt. Ich kann ja auch nicht mit Flinte über der Schulter hier durch das Revier des Pächters am Ort laufen wenn ich meinem Hund Leinenführigkeit antrainiere.
 
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FTB

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Moin,
Zu deiner Sicherheit:
Falls der Hundeplatz ein "normaler Hundeplatz" ist, und nicht Teil eines Jagdreviers, in dem du die Genehmigung vom Beständer hast, darfst du da mit deiner Flinte nicht einfach so ohne behördliche Sondergenehmigung schießen. Auch nicht mit Platzpatronen.
 
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Moin,
Zu deiner Sicherheit:
Falls der Hundeplatz ein "normaler Hundeplatz" ist, und nicht Teil eines Jagdreviers, in dem du die Genehmigung vom Beständer hast, darfst du da mit deiner Flinte nicht einfach so ohne behördliche Sondergenehmigung schießen. Auch nicht mit Platzpatronen.
das heißt es macht einen Unterschied ob ich Platzpatronen aus einer Schreckschuß-Waffe verschieße oder aus einer richtigen Waffe? Selbst wenn die Genehmigung der Gemeinde vorliegt?
 

FTB

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Ja, im Waffengesetz steht sinngemäß, dass man mit Hausrecht mit Waffen schießen darf, aus denen nur "Kartuschenmunition" verschossen werden kann. Dazu zählt deine Flinte nicht, das sind nur Schreckschusswaffen.
Mit der Flinte brauchst du eine Schießerlaubnis, die z.B. in Niedersachsen meines Wissens aber von der Gemeinde (Bürgermeister) erteilt werden kann.

Alles andere ist verboten, und man sollte es lieber bleiben lassen.
Falls deine Gemeinde dir das verschießen von Platzpatronen aus deiner Flinte genehmigt hat, ist es aber wohl tatsächlich okay.
Bei uns wird sowas eher nicht genehmigt.
 
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Ja, das meine ich ja. Aber "in das Revier" bedeutet meines Erachtens in das eigene oder das wo man Begeher ist, nicht auf einen Hundeplatz der im Revier eines anderen liegt. Ich kann ja auch nicht mit Flinte über der Schulter hier durch das Revier des Pächters am Ort laufen wenn ich meinem Hund Leinenführigkeit antrainiere.

Ihr haltet den Gesetzgeber immer ein wenig für bekloppt oder nicht fähig.
Wenn nur das eigene Revier gemeint wäre, stünde da "in das eigene Revier".
Sonst müßtest du die Waffe ja auch bei jeder DJ im fremden Revier verpacken...
 
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Fast ganz D ist in Reviere aufgeteilt, also dürftest du nach deiner Auffassung überall führen.

Gemeint ist dann wohl eher, wenn du in das Revier fährst, wo du zur Jagdausübung berechtigt bist. Also nicht nur JAB, sondern auch Begeher bzw. Gäste.
 

FTB

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Ich kenne Hundeplätze eben so, dass sie eher zum befriedeten Bezirk gehören, als überhaupt zu einem Revier, was eine ganz andere Problematik ist.
Natürlich darf ich mit der leeren Waffe auf der Rückbank so in ein fremdes Revier fahren, wenn ich da eingeladen bin.
Ob man das immer so tun muss, sollte man sich überlegen (20 Autominuten zum Nachbarn / 3 Stunden Autobahn zur drückjagd im anderen Bundesland)...
 
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Ihr haltet den Gesetzgeber immer ein wenig für bekloppt oder nicht fähig.
Wenn nur das eigene Revier gemeint wäre, stünde da "in das eigene Revier".
Sonst müßtest du die Waffe ja auch bei jeder DJ im fremden Revier verpacken...

Bei der DJ bin ich ja Jagdgast und der JAB ist normalerweise anwesend, diesen Fall hatte ich vergessen.

Fast ganz D ist in Reviere aufgeteilt, also dürftest du nach deiner Auffassung überall führen.

Eben, sonst könnte ich ja auch mit Kurzwaffe am Gürtel und Magazin in der Brusttasche zum Schießstand fahren, der liegt z.B. mitten in einem Revier.
 
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