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Lies nochmal nach, wann genau du führen darfst, dann klärt sich das.
Zum Zwecke der befugten Jagdausübung...
Das schließt den Besuch einer Schießstätte eben gerade nicht ein, egal wo sie liegt.
Aber als gelernter Verwaltungsmensch, auch schon im Metier tätig gewesen, bin ich jetzt raus, weil´s eh wieder jeder besser weiß.
Zum Zwecke der befugten Jagdausübung...
Das schließt den Besuch einer Schießstätte eben gerade nicht ein, egal wo sie liegt.
Aber als gelernter Verwaltungsmensch, auch schon im Metier tätig gewesen, bin ich jetzt raus, weil´s eh wieder jeder besser weiß.